Sämtliche von der Hauptversammlung gewählten Mitglieder des Aufsichtsrates haben bestätigt, dass sie sich auf der Grundlage der vom Aufsichtsrat festgelegten Kriterien als unabhängig betrachten (Corporate Governance-Kodex, Regel 53). Die vom Aufsichtsrat festgelegten Kriterien für die Unabhängigkeit sind auf der Website www.voestalpine.com einsehbar und entsprechen im Wesentlichen dem Anhang 1 zum Corporate Governance-Kodex. Zudem sind mit Ausnahme der Herren Dr. Heinrich Schaller, der den Anteilseigner Raiffeisenlandesbank Oberösterreich Invest GmbH & Co OG vertritt, und Mag. Dr. Josef Peischer, der die voestalpine Mitarbeiterbeteiligung Privatstiftung vertritt, sämtliche von der Hauptversammlung gewählten Mitglieder des Aufsichtsrates solche Mitglieder, die nicht Anteilseigner mit einer Beteiligung von mehr als 10 % sind oder Interessen solcher Anteilseigner vertreten (Regel 54).
Seite teilen