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B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

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Allgemeine Informationen

Die für den Konzernabschluss geltenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen grundsätzlich den im Vorjahr angewandten Methoden mit nachfolgend aufgelisteten Ausnahmen.

Folgende Änderungen oder Neufassungen von Standards wurden im Geschäftsjahr 2016/17 erstmals angewandt:

Im Geschäftsjahr 2016/17 erstmals angewandte Änderungen oder Neufassungen von Standards und Interpretationen

 

 

Standard

 

Inhalt

 

Inkrafttreten1

 

 

 

 

 

IAS 1, Änderung

 

Angabeninitiative

 

1. Jänner 2016

IAS 16 und IAS 38, Änderung

 

Klarstellung akzeptabler Abschreibungsmethoden

 

1. Jänner 2016

IAS 16 und IAS 41, Änderung

 

Landwirtschaft: Fruchttragende Pflanzen

 

1. Jänner 2016

IAS 27, Änderung

 

Equity-Methode im separaten Abschluss

 

1. Jänner 2016

diverse Standards, Änderung

 

Verbesserungen der International Financial Reporting Standards (Improvements-Projekt 2012–2014)

 

1. Jänner 2016

IFRS 10, IFRS 12 und IAS 28, Änderung

 

Investmentgesellschaften: Anwendung der Konsolidierungsausnahme

 

1. Jänner 2016

IFRS 11, Änderung

 

Bilanzierung von Erwerben von Anteilen an einer gemeinsamen Geschäftstätigkeit

 

1. Jänner 2016

 

 

 

 

 

1
Die Standards sind gemäß EU-Endorsement für jene Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem Datum des Inkrafttretens beginnen.

Die Anwendung der genannten Änderungen hatte keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss.

Folgende Änderungen oder Neufassungen von Standards sind zum Bilanzstichtag bereits veröffentlicht, aber für das Geschäftsjahr 2016/17 noch nicht verpflichtend anzuwenden bzw. anwendbar oder von der EU noch nicht übernommen:

Zum Bilanzstichtag vom IASB herausgegeben, aber von der EU noch nicht übernommen oder noch nicht verpflichtend anzuwenden

Standard

 

Inhalt

 

Inkrafttreten laut IASB1

 

 

 

 

 

IAS 12, Änderung

 

Ansatz aktiver latenter Steuern auf unrealisierte Verluste

 

1. Jänner 20172

IAS 7, Änderung

 

Angabeninitiative

 

1. Jänner 20172

IFRS 9

 

Finanzinstrumente

 

1. Jänner 2018

IFRS 15

 

Erlöse aus Verträgen mit Kunden

 

1. Jänner 2018

IFRS 15, Klarstellung

 

Klarstellung zu IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden

 

1. Jänner 20182

IFRS 2, Änderung

 

Klassifizierung und Bewertung von Geschäftsfällen mit anteilsbasierter Vergütung

 

1. Jänner 20182

diverse Standards, Änderung

 

Verbesserungen der International Financial Reporting Standards (Improvements-Projekt 2014–2016)

 

1. Jänner 2018/
1. Jänner 20172

IAS 40, Änderung

 

Übertragungen von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien

 

1. Jänner 20182

IFRIC 22

 

Transaktionen in fremder Währung und im Voraus gezahlte Gegenleistungen

 

1. Jänner 20182

IFRS 4, Änderung

 

Anwendung von IFRS 9 gemeinsam mit IFRS 4

 

1. Jänner 20182

IFRS 16

 

Leasing

 

1. Jänner 20192

IFRS 10 und IAS 28, Änderung

 

Veräußerung/Einbringung von Vermögenswerten zwischen einem Investor und einem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture

 

Durch IASB verschoben

IFRS 14

 

Regulatorische Abgrenzungsposten

 

1. Jänner 20163

 

 

 

 

 

1
Die Standards sind für jene Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem Datum des Inkrafttretens beginnen.
2
EU-Endorsement ausstehend.
3
Keine Übernahme durch die EU.

Die angeführten Standards werden – sofern von der EU übernommen – nicht vorzeitig angewandt. Es werden aus heutiger Sicht keine wesentlichen Auswirkungen aus den Änderungen und Neufassungen der Standards und Interpretationen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des voestalpine-Konzerns erwartet. Aus den neuen Standards IFRS 9, IFRS 15 und IFRS 16 werden folgende Auswirkungen erwartet:

IFRS 9 Financial Instruments führt zu Änderungen und Neuerungen im Bereich von Finanzinstrumenten und wird (ausgenommen für Portfolio-Fair Value-Hedge) IAS 39 ersetzen. Zukünftig richten sich die Klassifizierungsvorschriften nach den Ausprägungen des Geschäftsmodells sowie den vertraglichen Zahlungsströmen finanzieller Vermögenswerte. Eine weitere grundlegende Neuerung ergibt sich im Zusammenhang mit Wertminderungen, welche künftig auf einem Modell der erwarteten Verluste anstatt wie bisher der eingetretenen Verluste basieren. Zusätzlich enthält IFRS 9 neue allgemeine Bilanzierungsvorschriften für Sicherungsgeschäfte, während die bisherigen Regelungen betreffend Ansatz und Ausbuchung von Finanzinstrumenten des IAS 39 beibehalten werden. Im Bereich Klassifizierung von finanziellen Vermögenswerten werden derzeit keine wesentlichen Auswirkungen erwartet. Die Klassifizierung von Finanzverbindlichkeiten bleibt aus heutiger Sicht unverändert. Durch das neue Wertminderungsmodell wird es künftig zu einem früheren Ansatz von Kreditausfällen kommen. Aus heutiger Sicht erwartet der voestalpine-Konzern dadurch eine unwesentliche Erhöhung der Wertberichtigungen von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Hinsichtlich der Abbildung von Sicherungsbeziehungen ergeben sich vor allem im Bereich von Rohstoffen zusätzliche Möglichkeiten, welche einer detaillierten Evaluierung bedürfen. Die bestehenden Sicherungsbeziehungen werden die Erfordernisse des IFRS 9 weitgehend erfüllen, wodurch an dieser Stelle keine wesentlichen Auswirkungen durch dessen Erstanwendung erwartet werden.

IFRS 15 Revenue from Contracts with Customers fasst die Regelungen zur Umsatzrealisierung zusammen und ersetzt IAS 18 und IAS 11 sowie die damit im Zusammenhang stehenden Interpretationen. Zukünftig ist nicht mehr die Übertragung wesentlicher Chancen und Risiken maßgeblich, sondern jener Zeitpunkt, in dem der Übergang der Verfügungsmacht über die Güter und Dienstleistungen erfolgt und dadurch Nutzen aus diesen gezogen werden kann. Derzeit findet eine Analyse der Umsatzgruppen hinsichtlich ihrer zukünftigen Erfassung und Bewertung nach dem neuen 5-Schritte-Modell im Konzern statt, um die Auswirkungen der erstmaligen Anwendung des IFRS 15 zu evaluieren. Auf Basis der bisherigen Erkenntnisse werden keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des voestalpine-Konzerns erwartet. Eine abschließende Beurteilung der Auswirkungen wird allerdings erst in den nächsten Monaten, nach Abschluss der Detail-Vertragsanalysen, möglich sein. Der voestalpine-Konzern plant die Anwendung des neuen Standards mittels der modifizierten retrospektiven Methode.

IFRS 16 Leases regelt die Bilanzierung von Leasingverhältnissen und wird IAS 17 sowie die bisherigen Interpretationen ersetzen. Durch die neuen Regelungen entfällt die vormalige Unterscheidung zwischen Finance- und Operating-Leasingverhältnissen auf Seite des Leasingnehmers. Insofern werden Operating-Leasingverhältnisse zukünftig grundsätzlich analog zu Finance-Leasingverhältnissen zu erfassen sein. Die Gesellschaften des voestalpine-Konzerns treten aktuell als Leasingnehmer bei Operating-Leasingverhältnissen auf, weshalb durch die Anwendung des IFRS 16 Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage erwartet werden. Der voestalpine-Konzern hat im Rahmen einer Ersteinschätzung die zukünftige Aktivierung von Nutzungsrechten und den korrespondierenden Verbindlichkeiten als wesentlichste Auswirkung identifiziert. Folglich kommt es statt der bisherigen Erfassung linearer Leasingaufwendungen zu einem Ansatz von Aufwendungen für die Abschreibung der Nutzungsrechte und Zinsen für die Leasingverbindlichkeiten, womit eine Verbesserung von EBITDA und EBIT sowie eine Verschiebung zwischen Cashflow aus der Betriebstätigkeit und Finanzierungstätigkeit einhergehen. Eine Quantifizierung ist zum jetzigen Zeitpunkt jedoch noch nicht möglich, da die zugrundeliegenden Verträge bis dato noch nicht im Detail auf die Anwendbarkeit von IFRS 16 geprüft wurden. Einige davon werden unter die Ausnahmen für kurzfristige oder geringwertige Leasingverhältnisse fallen und daher zu keinen Veränderungen führen. Für zum Bilanzstichtag bestehende Operating-Leasingverhältnisse wird auf Kapitel 9. Sachanlagen verwiesen. Für bestehende Finance-Leasingverhältnisse werden keine wesentlichen Auswirkungen erwartet.

Konsolidierungsmethoden

Währungsumrechnung

Unsicherheiten bei Ermessensbeurteilungen und Annahmen

Ertrags- und Aufwandsrealisierung

Sachanlagen

Leasing

Firmenwerte

Andere immaterielle Vermögenswerte

Impairmenttest von Firmenwerten, anderen immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen

Finanzinstrumente

Andere Finanzanlagen

Ertragsteuern

Vorräte

Emissionszertifikate

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Forderungen

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Pensionen und andere Arbeitnehmerverpflichtungen

Sonstige Rückstellungen

Eventualverbindlichkeiten

Verbindlichkeiten

Mitarbeiterbeteiligungsprogramm

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Über voestalpine

Die voestalpine ist ein in seinen Geschäftsbereichen weltweit führender Technologie- und Industriegüterkonzern mit kombinierter Werkstoff- und Verarbeitungskompetenz. Mit ihren qualitativ höchstwertigen Produkt- und Systemlösungen aus Stahl und anderen Metallen zählt sie zu den führenden Partnern der europäischen Automobil- und Hausgeräteindustrie sowie weltweit der Luftfahrt-, Öl- und Gasindustrie. Die voestalpine ist darüber hinaus Weltmarktführer in der Weichentechnologie und im Spezialschienenbereich sowie bei Werkzeugstahl und Spezialprofilen.

Fakten

50 Länder auf allen fünf Kontinenten
500 Konzerngesellschaften und -standorte
50.000 Mitarbeiter weltweit

Ergebnis GJ 2016/17

€ 11,3 Mrd.

Umsatz

€ 1,54 Mrd.

EBITDA

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