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B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Allgemeine Informationen

Die für den Konzernabschluss geltenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen grundsätzlich den im Vorjahr angewandten Methoden mit nachfolgend aufgelisteten Ausnahmen.

Folgende Änderungen oder Neufassungen von Standards wurden im Geschäftsjahr 2016/17 erstmals angewandt:

Im Geschäftsjahr 2016/17 erstmals angewandte Änderungen oder Neufassungen von Standards und Interpretationen

 

 

Standard

 

Inhalt

 

Inkrafttreten1

 

 

 

 

 

IAS 1, Änderung

 

Angabeninitiative

 

1. Jänner 2016

IAS 16 und IAS 38, Änderung

 

Klarstellung akzeptabler Abschreibungsmethoden

 

1. Jänner 2016

IAS 16 und IAS 41, Änderung

 

Landwirtschaft: Fruchttragende Pflanzen

 

1. Jänner 2016

IAS 27, Änderung

 

Equity-Methode im separaten Abschluss

 

1. Jänner 2016

diverse Standards, Änderung

 

Verbesserungen der International Financial Reporting Standards (Improvements-Projekt 2012–2014)

 

1. Jänner 2016

IFRS 10, IFRS 12 und IAS 28, Änderung

 

Investmentgesellschaften: Anwendung der Konsolidierungsausnahme

 

1. Jänner 2016

IFRS 11, Änderung

 

Bilanzierung von Erwerben von Anteilen an einer gemeinsamen Geschäftstätigkeit

 

1. Jänner 2016

 

 

 

 

 

1
Die Standards sind gemäß EU-Endorsement für jene Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem Datum des Inkrafttretens beginnen.

Die Anwendung der genannten Änderungen hatte keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss.

Folgende Änderungen oder Neufassungen von Standards sind zum Bilanzstichtag bereits veröffentlicht, aber für das Geschäftsjahr 2016/17 noch nicht verpflichtend anzuwenden bzw. anwendbar oder von der EU noch nicht übernommen:

Zum Bilanzstichtag vom IASB herausgegeben, aber von der EU noch nicht übernommen oder noch nicht verpflichtend anzuwenden

Standard

 

Inhalt

 

Inkrafttreten laut IASB1

 

 

 

 

 

IAS 12, Änderung

 

Ansatz aktiver latenter Steuern auf unrealisierte Verluste

 

1. Jänner 20172

IAS 7, Änderung

 

Angabeninitiative

 

1. Jänner 20172

IFRS 9

 

Finanzinstrumente

 

1. Jänner 2018

IFRS 15

 

Erlöse aus Verträgen mit Kunden

 

1. Jänner 2018

IFRS 15, Klarstellung

 

Klarstellung zu IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden

 

1. Jänner 20182

IFRS 2, Änderung

 

Klassifizierung und Bewertung von Geschäftsfällen mit anteilsbasierter Vergütung

 

1. Jänner 20182

diverse Standards, Änderung

 

Verbesserungen der International Financial Reporting Standards (Improvements-Projekt 2014–2016)

 

1. Jänner 2018/
1. Jänner 20172

IAS 40, Änderung

 

Übertragungen von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien

 

1. Jänner 20182

IFRIC 22

 

Transaktionen in fremder Währung und im Voraus gezahlte Gegenleistungen

 

1. Jänner 20182

IFRS 4, Änderung

 

Anwendung von IFRS 9 gemeinsam mit IFRS 4

 

1. Jänner 20182

IFRS 16

 

Leasing

 

1. Jänner 20192

IFRS 10 und IAS 28, Änderung

 

Veräußerung/Einbringung von Vermögenswerten zwischen einem Investor und einem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture

 

Durch IASB verschoben

IFRS 14

 

Regulatorische Abgrenzungsposten

 

1. Jänner 20163

 

 

 

 

 

1
Die Standards sind für jene Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem Datum des Inkrafttretens beginnen.
2
EU-Endorsement ausstehend.
3
Keine Übernahme durch die EU.

Die angeführten Standards werden – sofern von der EU übernommen – nicht vorzeitig angewandt. Es werden aus heutiger Sicht keine wesentlichen Auswirkungen aus den Änderungen und Neufassungen der Standards und Interpretationen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des voestalpine-Konzerns erwartet. Aus den neuen Standards IFRS 9, IFRS 15 und IFRS 16 werden folgende Auswirkungen erwartet:

IFRS 9 Financial Instruments führt zu Änderungen und Neuerungen im Bereich von Finanzinstrumenten und wird (ausgenommen für Portfolio-Fair Value-Hedge) IAS 39 ersetzen. Zukünftig richten sich die Klassifizierungsvorschriften nach den Ausprägungen des Geschäftsmodells sowie den vertraglichen Zahlungsströmen finanzieller Vermögenswerte. Eine weitere grundlegende Neuerung ergibt sich im Zusammenhang mit Wertminderungen, welche künftig auf einem Modell der erwarteten Verluste anstatt wie bisher der eingetretenen Verluste basieren. Zusätzlich enthält IFRS 9 neue allgemeine Bilanzierungsvorschriften für Sicherungsgeschäfte, während die bisherigen Regelungen betreffend Ansatz und Ausbuchung von Finanzinstrumenten des IAS 39 beibehalten werden. Im Bereich Klassifizierung von finanziellen Vermögenswerten werden derzeit keine wesentlichen Auswirkungen erwartet. Die Klassifizierung von Finanzverbindlichkeiten bleibt aus heutiger Sicht unverändert. Durch das neue Wertminderungsmodell wird es künftig zu einem früheren Ansatz von Kreditausfällen kommen. Aus heutiger Sicht erwartet der voestalpine-Konzern dadurch eine unwesentliche Erhöhung der Wertberichtigungen von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Hinsichtlich der Abbildung von Sicherungsbeziehungen ergeben sich vor allem im Bereich von Rohstoffen zusätzliche Möglichkeiten, welche einer detaillierten Evaluierung bedürfen. Die bestehenden Sicherungsbeziehungen werden die Erfordernisse des IFRS 9 weitgehend erfüllen, wodurch an dieser Stelle keine wesentlichen Auswirkungen durch dessen Erstanwendung erwartet werden.

IFRS 15 Revenue from Contracts with Customers fasst die Regelungen zur Umsatzrealisierung zusammen und ersetzt IAS 18 und IAS 11 sowie die damit im Zusammenhang stehenden Interpretationen. Zukünftig ist nicht mehr die Übertragung wesentlicher Chancen und Risiken maßgeblich, sondern jener Zeitpunkt, in dem der Übergang der Verfügungsmacht über die Güter und Dienstleistungen erfolgt und dadurch Nutzen aus diesen gezogen werden kann. Derzeit findet eine Analyse der Umsatzgruppen hinsichtlich ihrer zukünftigen Erfassung und Bewertung nach dem neuen 5-Schritte-Modell im Konzern statt, um die Auswirkungen der erstmaligen Anwendung des IFRS 15 zu evaluieren. Auf Basis der bisherigen Erkenntnisse werden keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des voestalpine-Konzerns erwartet. Eine abschließende Beurteilung der Auswirkungen wird allerdings erst in den nächsten Monaten, nach Abschluss der Detail-Vertragsanalysen, möglich sein. Der voestalpine-Konzern plant die Anwendung des neuen Standards mittels der modifizierten retrospektiven Methode.

IFRS 16 Leases regelt die Bilanzierung von Leasingverhältnissen und wird IAS 17 sowie die bisherigen Interpretationen ersetzen. Durch die neuen Regelungen entfällt die vormalige Unterscheidung zwischen Finance- und Operating-Leasingverhältnissen auf Seite des Leasingnehmers. Insofern werden Operating-Leasingverhältnisse zukünftig grundsätzlich analog zu Finance-Leasingverhältnissen zu erfassen sein. Die Gesellschaften des voestalpine-Konzerns treten aktuell als Leasingnehmer bei Operating-Leasingverhältnissen auf, weshalb durch die Anwendung des IFRS 16 Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage erwartet werden. Der voestalpine-Konzern hat im Rahmen einer Ersteinschätzung die zukünftige Aktivierung von Nutzungsrechten und den korrespondierenden Verbindlichkeiten als wesentlichste Auswirkung identifiziert. Folglich kommt es statt der bisherigen Erfassung linearer Leasingaufwendungen zu einem Ansatz von Aufwendungen für die Abschreibung der Nutzungsrechte und Zinsen für die Leasingverbindlichkeiten, womit eine Verbesserung von EBITDA und EBIT sowie eine Verschiebung zwischen Cashflow aus der Betriebstätigkeit und Finanzierungstätigkeit einhergehen. Eine Quantifizierung ist zum jetzigen Zeitpunkt jedoch noch nicht möglich, da die zugrundeliegenden Verträge bis dato noch nicht im Detail auf die Anwendbarkeit von IFRS 16 geprüft wurden. Einige davon werden unter die Ausnahmen für kurzfristige oder geringwertige Leasingverhältnisse fallen und daher zu keinen Veränderungen führen. Für zum Bilanzstichtag bestehende Operating-Leasingverhältnisse wird auf Kapitel 9. Sachanlagen verwiesen. Für bestehende Finance-Leasingverhältnisse werden keine wesentlichen Auswirkungen erwartet.

Konsolidierungsmethoden

Die Jahresabschlüsse aller vollkonsolidierten Gesellschaften werden nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellt. Bei nach der Equity-Methode einbezogenen Gesellschaften (assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen) wurden bei Unwesentlichkeit die lokalen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie abweichende Bilanzstichtage (siehe dazu Anlage zum Anhang „Beteiligungen“) aus zeitlichen Gründen und Aufwand-Nutzen-Überlegungen beibehalten.

Bei Erstkonsolidierungen werden die Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten mit dem Marktwert zum Erwerbszeitpunkt bewertet. Der Betrag der Anschaffungskosten, der das Nettovermögen übersteigt, wird als Firmenwert angesetzt. Sind die Anschaffungskosten niedriger als das Nettovermögen, so wird die Differenz erfolgswirksam in der Erwerbsperiode erfasst. Die auf die nicht beherrschenden Gesellschafter entfallenden stillen Reserven bzw. Lasten werden ebenfalls aufgedeckt.

Alle konzerninternen Zwischenergebnisse, Forderungen und Verbindlichkeiten sowie Erträge und Aufwendungen werden eliminiert.

Währungsumrechnung

Gemäß IAS 21 werden die in den Konzernabschluss einbezogenen und in ausländischer Währung aufgestellten Jahresabschlüsse nach dem Konzept der funktionalen Währung in Euro umgerechnet. Bei sämtlichen Gesellschaften ist dies die jeweilige Landeswährung, da die Gesellschaften ihr Geschäft in finanzieller, wirtschaftlicher und organisatorischer Hinsicht selbstständig betreiben. Vermögenswerte und Schulden werden mit dem Stichtagskurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Erträge und Aufwendungen werden mit dem Durchschnittskurs des Geschäftsjahres umgerechnet.

Das Eigenkapital wird mit dem historischen Umrechnungskurs bewertet. Währungsumrechnungsdifferenzen werden in der Rücklage für Währungsumrechnung direkt im Eigenkapital erfasst.

In den Einzelabschlüssen der konsolidierten Gesellschaften werden Fremdwährungstransaktionen in die jeweilige funktionale Währung der Gesellschaft mit dem Wechselkurs zum Zeitpunkt der Transaktion umgerechnet. Wechselkursgewinne bzw. -verluste aus der Umrechnung zum Transaktionszeitpunkt und Bilanzstichtag werden grundsätzlich in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Die Wechselkurse von wesentlichen Währungen (lt. EZB-Fixing) haben sich wie folgt entwickelt:

Stichtagskurs

 

USD

 

GBP

 

BRL

 

SEK

 

PLN

31.03.2016

 

1,1385

 

0,7916

 

4,1174

 

9,2253

 

4,2576

31.03.2017

 

1,0691

 

0,8555

 

3,3800

 

9,5322

 

4,2265

Jahresdurchschnittskurs

 

USD

 

GBP

 

BRL

 

SEK

 

PLN

2015/16

 

1,1036

 

0,7323

 

3,9650

 

9,3404

 

4,2260

2016/17

 

1,0975

 

0,8413

 

3,6220

 

9,5122

 

4,3521

Unsicherheiten bei Ermessensbeurteilungen und Annahmen

Die Erstellung des Konzernabschlusses in Übereinstimmung mit den IFRS erfordert Ermessensbeurteilungen und die Festlegung von Annahmen über künftige Entwicklungen durch die Unternehmensleitung, die den Ansatz und den Wert der Vermögenswerte und Schulden, die Angabe von sonstigen Verpflichtungen am Bilanzstichtag und den Ausweis von Erträgen und Aufwendungen während des Geschäftsjahres wesentlich beeinflussen können.

Bei den folgenden Annahmen besteht ein nicht unerhebliches Risiko, dass sie zu einer wesentlichen Anpassung von Vermögenswerten und Schulden in zukünftigen Perioden führen können:

  • Werthaltigkeit von Vermögenswerten
    Die Beurteilung der Werthaltigkeit von immateriellen Vermögenswerten, Firmenwerten und Sachanlagen basiert auf zukunftsbezogenen Annahmen. Der Ermittlung der erzielbaren Beträge im Zuge der Wertminderungstests werden mehrere Annahmen, beispielsweise über die künftigen Mittelüberschüsse und den Abzinsungssatz, zugrunde gelegt. Die Mittelüberschüsse entsprechen den Werten des zum Zeitpunkt der Abschlusserstellung aktuellsten Unternehmensplans. Vergleiche dazu Punkt B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Abschnitt Impairmenttest von Firmenwerten, anderen immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen, sowie die Punkte 9. Sachanlagen, 10. Firmenwerte und 11. Andere immaterielle Vermögenswerte.
  • Werthaltigkeit von Finanzinstrumenten
    Zur Beurteilung der Werthaltigkeit von Finanzinstrumenten, für die kein aktiver Markt vorhanden ist, werden alternative finanzmathematische Bewertungsmethoden herangezogen. Die der Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts zugrunde gelegten Parameter beruhen teilweise auf zukunftsbezogenen Annahmen. Vergleiche dazu Punkt B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Abschnitt Finanzinstrumente, sowie Punkt 23. Finanzinstrumente.
  • Pensionen und andere Arbeitnehmerverpflichtungen
    Für die Bewertung der bestehenden Pensions- und Abfertigungsverpflichtungen werden Annahmen für Zinssatz, Pensionsantrittsalter, Lebenserwartung und künftige Bezugserhöhungen verwendet. Vergleiche dazu Punkt B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Abschnitt Pensionen und andere Arbeitnehmerverpflichtungen, sowie Punkt 18. Pensionen und andere Arbeitnehmerverpflichtungen.
  • Vermögenswerte und Schulden im Zusammenhang mit Unternehmenserwerben
    Im Rahmen von Unternehmenserwerben sind Schätzungen im Zusammenhang mit der Ermittlung beizulegender Zeitwerte der identifizierten Vermögenswerte, Schulden und möglicher bedingter Gegenleistungen erforderlich. Es werden alle verfügbaren Informationen über die Umstände zum Erwerbszeitpunkt herangezogen. Beizulegende Zeitwerte von Gebäuden und Grundstücken werden im Regelfall von externen Experten oder Experten im Konzern festgestellt. Immaterielle Vermögenswerte werden nach Art des Vermögenswerts und Verfügbarkeit der Informationen anhand geeigneter Bewertungsmethoden bewertet. Diese Bewertungen sind eng mit den Annahmen über die künftige Entwicklung der geschätzten Cashflows sowie mit den verwendeten Abzinsungssätzen verbunden.

    Informationen zu im Berichtszeitraum stattgefundenen Erwerben sind unter Punkt D. Unternehmenserwerbe und sonstige Zugänge zum Konsolidierungskreis angeführt.
  • Sonstige Rückstellungen
    Sonstige Rückstellungen werden bei Bestehen von gegenwärtigen Verpflichtungen, resultierend aus vergangenen Ereignissen, welche zu einem Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen führen, mit jenem Betrag angesetzt, der auf Basis zuverlässiger Schätzungen am wahrscheinlichsten ist. Falls wesentlich, werden diese Rückstellungen abgezinst. Details zu Rückstellungen sind Punkt B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Abschnitt Sonstige Rückstellungen, sowie Punkt 19. Rückstellungen zu entnehmen.
  • Ertragsteuern
    Der Ertragsteueraufwand stellt die Summe des laufenden Steueraufwands und der latenten Steuern dar. Der laufende Steueraufwand wird auf Basis des zu versteuernden Einkommens mit den aktuell gültigen Steuersätzen ermittelt. Die latenten Steuern werden auf Basis des jeweiligen landesüblichen Ertragsteuersatzes berechnet. Künftige fixierte Steuersätze werden für die Abgrenzung ebenfalls berücksichtigt. Ansatz und Bewertung der tatsächlichen und latenten Steuern unterliegen zahlreichen Unsicherheiten.

    Aufgrund der internationalen Tätigkeit des voestalpine-Konzerns unterliegt dieser unterschiedlichen steuerlichen Regelungen in den jeweils einschlägigen Steuerjurisdiktionen. Die im Abschluss dargestellten Steuerpositionen werden unter Berücksichtigung der jeweiligen steuerlichen Regelungen ermittelt und unterliegen wegen ihrer Komplexität möglicherweise einer abweichenden Interpretation durch Steuerpflichtige einerseits und lokale Finanzbehörden andererseits. Da unterschiedliche Auslegungen von Steuergesetzen als Ergebnis von Betriebsprüfungen zu nachträglichen Steuerzahlungen für vergangene Jahre führen können, werden sie basierend auf der Einschätzung der Unternehmensleitung in die Betrachtung einbezogen.

    Dem Ansatz der aktiven latenten Steuern liegt die Annahme zugrunde, dass in Zukunft ausreichende steuerliche Einkünfte erwirtschaftet werden, um die damit verbundenen Steuervorteile zu verwerten.

    Weitere Informationen sind Punkt B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Abschnitt Ertragsteuern, sowie den Punkten 8. Ertragsteuern und 13. Latente Steuern zu entnehmen.
  • Rechtliche Risiken
    Der voestalpine-Konzern ist als international tätiges Unternehmen rechtlichen Risiken ausgesetzt. Die Ergebnisse gegenwärtiger oder zukünftiger Rechtsstreitigkeiten sind in der Regel nicht vorhersagbar und können die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns wesentlich beeinflussen. Um mögliche Verpflichtungen verlässlich zu schätzen, werden die zugrunde liegenden Informationen und Annahmen fortlaufend durch das Management geprüft und für eine weitere Beurteilung interne als auch externe Rechtsberater eingesetzt. Für wahrscheinliche gegenwärtige Verpflichtungen einschließlich der zuverlässig geschätzten Rechtsberatungskosten werden Rückstellungen gebildet. Ist der zukünftige Nutzenabfluss nicht wahrscheinlich oder steht die Bestätigung der Ereignisse nicht unter der Kontrolle des Unternehmens, wird die Angabe einer Eventualverbindlichkeit erwogen.

    Die Schätzungen und die zugrunde liegenden Annahmen werden fortlaufend überprüft. Die tatsächlichen Werte können von den getroffenen Annahmen und Schätzungen abweichen, wenn sich die genannten Rahmenbedingungen entgegen den Erwartungen zum Bilanzstichtag entwickeln. Änderungen werden zum Zeitpunkt einer besseren Kenntnis erfolgswirksam berücksichtigt und die Prämissen entsprechend angepasst.

Ertrags- und Aufwandsrealisierung

Erträge aus Lieferungen werden realisiert, wenn alle wesentlichen Risiken und Chancen aus dem gelieferten Gegenstand auf den Käufer übergegangen sind. Betriebliche Aufwendungen werden mit der Inanspruchnahme der Leistung bzw. dem Zeitpunkt ihrer Verursachung erfasst.

Investitionszuschüsse werden passiviert und über die Nutzungsdauer des Anlagegegenstandes aufgelöst. Kostenzuschüsse werden periodengerecht entsprechend den zugehörigen Aufwendungen vereinnahmt. In der Berichtsperiode werden Zuwendungen der öffentlichen Hand in Höhe von 22,6 Mio. EUR (2015/16: 25,2 Mio. EUR) für Investitionen, Forschung und Entwicklung sowie arbeitsmarktfördernde Maßnahmen erfolgswirksam erfasst. Im Geschäftsjahr 2016/17 betragen die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung 140,3 Mio. EUR (2015/16: 131,8 Mio. EUR).

Sachanlagen

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter planmäßiger Abschreibungen und Wertminderungsaufwendungen bewertet.

Die Herstellungskosten bei selbst erstellten Sachanlagen beinhalten Einzelkosten sowie angemessene Teile der produktionsnotwendigen Material- und Fertigungsgemeinkosten und bei qualifizierten Vermögenswerten auch Fremdkapitalkosten. Als Anfangszeitpunkt der Aktivierung gilt jener Tag, ab dem Ausgaben für den Vermögenswert sowie Fremdkapitalkosten anfallen und die erforderlichen Arbeiten durchgeführt werden, um den Vermögenswert für seinen beabsichtigten Gebrauch oder Verkauf bereitzustellen.

Die Abschreibungen werden über die erwartete Nutzungsdauer linear erfolgsmindernd erfasst. Grundstücke werden nicht abgeschrieben. Die erwarteten Nutzungsdauern je Anlagenkategorie betragen:

Gebäude

 

2,0 – 20,0 %

Technische Anlagen und Maschinen

 

3,3 – 25,0 %

Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung

 

5,0 – 20,0 %

Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien werden mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Die Abschreibungsmethode und die Nutzungsdauer sind ident mit jenen unter IAS 16 erfassten Sachanlagen.

Leasing

Gemietete Vermögenswerte werden als Finanzierungsleasing bewertet, wenn diese wirtschaftlich als Anlagenkäufe mit langfristiger Finanzierung anzusehen sind. Alle anderen gemieteten Vermögenswerte werden als operatives Leasing behandelt. Mietzahlungen für operatives Leasing werden als Aufwendungen in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Der erstmalige Ansatz von Vermögenswerten aus Finanzierungsleasing erfolgt als Vermögenswerte des Konzerns zum Marktwert oder dem niedrigeren Barwert der Mindestleasingzahlungen am Beginn der Leasingvereinbarung. Die korrespondierenden Verbindlichkeiten gegenüber den Leasinggebern werden in der Konzernbilanz unter den Finanzierungsverbindlichkeiten ausgewiesen.

Die Vermögenswerte aus Finanzierungsleasing werden über die erwartete Nutzungsdauer analog den eigenen Vermögenswerten oder die kürzere Leasinglaufzeit abgeschrieben. Der Konzern tritt nicht als Leasinggeber auf.

Firmenwerte

Alle Unternehmenserwerbe werden nach der Erwerbsmethode bilanziert. Firmenwerte entstehen bei Erwerben von Tochterunternehmen sowie Anteilen an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen.

Firmenwerte werden zahlungsmittelgenerierenden Einheiten oder Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet und gemäß IFRS 3 nicht planmäßig abgeschrieben, sondern zumindest einmal jährlich, sowie zusätzlich bei Vorliegen von Umständen, die auf eine mögliche Wertminderung hindeuten, einem Impairmenttest unterzogen. Bei Anteilen an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen beinhaltet der ausgewiesene Buchwert auch den Buchwert des Firmenwerts.

Negative Firmenwerte aus Unternehmenserwerben werden sofort erfolgswirksam erfasst.

Bei der Veräußerung von Tochterunternehmen wird der darauf entfallende Firmenwert auf der Grundlage der relativen Werte nach IAS 36.86 bei der Berechnung des Veräußerungsgewinnes oder -verlustes berücksichtigt.

Andere immaterielle Vermögenswerte

Forschungsaufwendungen zur Erlangung von neuen wissenschaftlichen oder technischen Erkenntnissen werden sofort erfolgswirksam erfasst. Entsprechend IAS 38.57 werden Entwicklungsaufwendungen ab dem Zeitpunkt der Erfüllung der Voraussetzungen aktiviert. Somit wird eine Aktivierung von angefallenen Aufwendungen nicht nachgeholt, wenn sämtliche der oben genannten Voraussetzungen erst zu einem späteren Zeitpunkt vorliegen. Aufwendungen für selbst erstellte Firmenwerte und Marken werden sofort erfolgswirksam erfasst.

Andere immaterielle Vermögenswerte werden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten abzüglich kumulierter planmäßiger Abschreibungen und Wertminderungen bewertet. Im Falle eines Unternehmenszusammenschlusses stellt der zum Erwerbsstichtag beizulegende Zeitwert die Anschaffungskosten dar. Die Abschreibungen werden erfolgsmindernd linear über die erwartete Nutzungsdauer erfasst. Die maximalen erwarteten Nutzungsdauern betragen:

Auftragsstand

 

1 Jahr

Kundenbeziehungen

 

15 Jahre

Technologie

 

10 Jahre

Software

 

10 Jahre

Impairmenttest von Firmenwerten, anderen immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen

Zahlungsmittelgenerierende Einheiten oder Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, denen Firmenwerte zugeordnet sind, sowie andere immaterielle Vermögenswerte mit einer unbestimmten Nutzungsdauer werden zumindest einmal jährlich, sowie zusätzlich bei Vorliegen von Umständen, die auf eine mögliche Wertminderung hindeuten, einem Impairmenttest unterzogen. Alle anderen Vermögenswerte und zahlungsmittelgenerierenden Einheiten werden bei Vorliegen von Anhaltspunkten auf eine Wertminderung dahingehend überprüft. Die Durchführung des Impairmenttests erfolgt nach dem Value-in-Use-Konzept, dementsprechend wird der erzielbare Betrag auf Basis des Nutzungswerts ermittelt.

Für Zwecke des Impairmenttests werden Vermögenswerte auf der niedrigsten Ebene, die selbstständig Cashflows generiert, zusammengefasst (zahlungsmittelgenerierende Einheit). Firmenwerte werden jenen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten oder Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet, von denen erwartet wird, dass diese Nutzen aus Synergien aus dem betreffenden Unternehmenserwerb ziehen, und es muss sich um die niedrigste Ebene handeln, auf der der jeweilige Firmenwert für interne Managementzwecke überwacht wird.

Der Wertminderungsaufwand wird in der Höhe erfasst, in der der Buchwert des einzelnen Vermögenswertes bzw. der zahlungsmittelgenerierenden Einheit den erzielbaren Betrag übersteigt. Der erziel- bare Betrag ist der höhere der beiden Beträge aus Nettoveräußerungspreis und Nutzungswert. Wertminderungsaufwendungen bei zahlungsmittelgenerierenden Einheiten oder Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, welchen Firmenwerte zugeordnet sind, verringern vorrangig den Buchwert des Firmenwerts. Darüber hinausgehende Wertminderungsaufwendungen reduzieren anteilig die Buchwerte der Vermögenswerte der zahlungsmittelgenerierenden Einheit oder Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten. Sofern der Impairmenttest für Firmenwerte für eine Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten durchgeführt wird und sich daraus eine Wertminderung ergibt, werden zusätzlich die einzelnen enthaltenen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten auf Wertminderung überprüft und auf dieser Ebene zuerst eine etwaige Wertminderung von Vermögenswerten erfasst, um in der Folge eine erneute Überprüfung auf Ebene der Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten vorzunehmen.

Wenn ein Anhaltspunkt vorliegt, dass ein Wertminderungsaufwand, der für einen Vermögenswert, eine zahlungsmittelgenerierende Einheit oder eine Gruppe von zahlungsmittelgenerienden Einheiten (mit Ausnahme von Firmenwerten) in früheren Perioden erfasst worden ist nicht länger besteht oder sich vermindert haben könnte, ist der erzielbare Betrag zu schätzen, auf welchen in Folge zuzuschreiben ist (Wertaufholung).

Finanzinstrumente

Derivative Finanzinstrumente werden von der voestalpine AG nur zu Sicherungszwecken für Zins-, Währungs- und Rohstoffpreisrisiken gehalten. Derivative Finanzinstrumente werden grundsätzlich ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Auf einen Teil davon findet Hedge Accounting im Sinne des IAS 39 Anwendung. Dementsprechend werden Gewinne und Verluste bedingt durch Wertänderungen von derivativen Finanzinstrumenten entweder im Gewinn oder Verlust oder im sonstigen Ergebnis abgebildet, je nachdem, ob es sich um einen Fair Value-Hedge oder um den effektiven Teil eines Cashflow-Hedge handelt.

Forderungen und Kredite werden zu fortgeführten Anschaffungskosten erfasst. Wertpapiere werden erfolgswirksam zum Marktwert bewertet, da die Kriterien gemäß IAS 39.9 zur Anwendung der Fair Value-Option erfüllt werden. Die Designation zum beizulegenden Zeitwert wurde gewählt, um zweckdienlichere Informationen zu vermitteln, weil diese Gruppe von finanziellen Vermögenswerten gemäß der dokumentierten Risikomanagement- und Anlagestrategie nach deren Fair Value gesteuert und ihre Wertentwicklung anhand des beizulegenden Zeitwerts beobachtet und berichtet wird. Bis zur Endfälligkeit gehaltene Finanzinvestitionen sind nicht vorhanden.

Andere Finanzanlagen

Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und Anteile an assoziierten Unternehmen, welche in diesem Konzernabschluss nicht vollkonsolidiert oder nach der Equity-Methode einbezogen sind, werden unter den anderen Finanzanlagen ausgewiesen. Diese werden als „available for sale at cost“ gehalten und zu Anschaffungskosten bewertet, da für diese Beteiligungen kein auf einem aktiven Markt notierter Preis vorliegt und deren beizulegender Zeitwert nicht verlässlich ermittelt werden kann. Einzig die nicht konsolidierte Beteiligung an der Energie AG Oberösterreich wird als „available for sale at fair value“ zum Fair Value bewertet, da für diese der beizulegende Zeitwert aufgrund des Vorliegens eines einmal jährlich erstellten Bewertungsgutachtens der Energie AG Oberösterreich als Ganzes verlässlich ermittelt werden kann.

Ertragsteuern

Der Ertragsteueraufwand stellt die Summe des laufenden Steueraufwands und der latenten Steuern dar. Der laufende Steueraufwand wird auf Basis des zu versteuernden Einkommens mit den aktuell gültigen Steuersätzen ermittelt.

In Übereinstimmung mit IAS 12 werden alle temporären Bewertungs- und Bilanzierungsdifferenzen zwischen der Steuerbilanz und dem Konzernabschluss als latente Steuern erfasst. Aktive latente Steuern auf Verlustvorträge werden in jener Höhe aktiviert, mit deren Verbrauch innerhalb einer überschaubaren Periode gerechnet werden kann.

Latente Steuern aufgrund von Differenzen aus Anteilen an Tochterunternehmen, an assoziierten Unternehmen und an Gemeinschaftsunternehmen werden in Übereinstimmung mit IAS 12.39 und IAS 12.44 grundsätzlich nicht angesetzt.

Für geplante Dividenden, die der Quellensteuer unterliegen, werden passive Latenzen gebildet.

Die latenten Steuern werden auf Basis des jeweiligen landesüblichen Ertragsteuersatzes berechnet. Künftige fixierte Steuersätze werden für die Abgrenzung ebenfalls berücksichtigt. Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden werden saldiert, wenn diese gegenüber derselben Steuerbehörde bestehen und ein Anspruch auf Verrechnung gegeben ist.

Vorräte

Vorräte werden mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert bewertet. Der Nettoveräußerungswert ist der geschätzte Verkaufserlös abzüglich der geschätzten Kosten der Fertigstellung und des Vertriebs. In Ausnahmefällen können für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe im Einklang mit IAS 2.32 die Wiederbeschaffungskosten die Bewertungsgrundlage sein.

Die Ermittlung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten für gleichartige Vorräte erfolgt nach dem gleitenden Durchschnittspreisverfahren bzw. nach einem ähnlichen Verfahren. Die Herstellungskosten beinhalten direkt zurechenbare Kosten und alle anteiligen Material- und Fertigungsgemeinkosten auf Basis einer Normalauslastung. Fremdkapitalzinsen sowie allgemeine Verwaltungs- und Vertriebskosten werden nicht aktiviert.

Emissionszertifikate

Gratiszertifikate werden aufgrund der unentgeltlichen Zuteilung über die gesamte Behaltedauer mit Anschaffungskosten von null bewertet. Entgeltlich erworbene Emissionszertifikate werden mit ihren tatsächlichen Anschaffungskosten im kurzfristigen Vermögen erfasst und zum Bilanzstichtag zum Fair Value bewertet (jedoch mit den Anschaffungskosten begrenzt).

In den sonstigen Rückstellungen sind im Fall der Unterallokation Vorsorgen für CO2-Emissionszertifikate enthalten. Die Bewertung erfolgt mit dem Stichtagskurs (bzw. dem Buchwert) der dafür vorgesehenen Zertifikate.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Forderungen

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Forderungen werden mit den fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt. Erkennbaren Risiken wird zum Großteil durch den Abschluss von Kreditversicherungen Rechnung getragen. Nicht bzw. niedrig verzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem abgezinsten Barwert angesetzt. Verkaufte Forderungen werden gemäß den Vorschriften des IAS 39 ausgebucht (siehe Punkt 28. Angaben zu außerbilanziellen Geschäften).

Ist das Ergebnis eines Fertigungsauftrages gemäß IAS 11 verlässlich zu schätzen, so sind die Auftragserlöse und Auftragskosten in Verbindung mit diesem Fertigungsauftrag entsprechend dem Leistungsfortschritt am Bilanzstichtag („percentage of completion method“) jeweils als Teil der entstandenen Auftragskosten für die geleistete Arbeit im Verhältnis zu den geschätzten gesamten Auftragskosten zu erfassen. Wenn das Ergebnis eines Fertigungsauftrages nicht verlässlich geschätzt werden kann, sind die Auftragserlöse nur in Höhe der angefallenen Auftragskosten zu erfassen, die wahrscheinlich einbringbar sind. Auftragskosten werden in der Periode, in der sie anfallen, als Aufwand erfasst. Ist es wahrscheinlich, dass die gesamten Auftragskosten die gesamten Auftragserlöse übersteigen werden, wird der erwartete Verlust sofort als Aufwand erfasst.

Rechnungsabgrenzungen werden unter den sonstigen Forderungen bzw. sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen.

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente setzen sich aus dem Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten sowie Schecks zusammen und werden zu Marktwerten bewertet.

Pensionen und andere Arbeitnehmerverpflichtungen

Die Pensionen und anderen Arbeitnehmerverpflichtungen beinhalten Rückstellungen für Abfertigungen und Pensionen sowie Jubiläumsgelder und werden entsprechend IAS 19 nach der Barwertmethode („projected unit credit method“) bewertet.

Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste bei Abfertigungs- und Pensionsrückstellungen werden im Jahr ihrer Entstehung ergebnisneutral im sonstigen Ergebnis erfasst. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste von Rückstellungen für Jubiläumsgelder werden sofort erfolgswirksam erfasst.

Abfertigungsverpflichtungen

Arbeitnehmer von österreichischen Gesellschaften, deren Dienstverhältnis vor dem 1. Jänner 2003 begonnen hat, haben im Falle einer Beendigung des Dienstverhältnisses durch den Arbeitgeber oder Pensionierung Anspruch auf eine Abfertigungszahlung. Die Höhe dieser Zahlung ist abhängig von der Anzahl der Dienstjahre und dem jeweiligen Lohn bzw. Gehalt zum Zeitpunkt der Beendigung des Dienstverhältnisses. Bei Arbeitnehmern, deren Dienstverhältnis nach dem 31. Dezember 2002 begonnen hat, ist ein beitragsorientiertes System vorgesehen. Diese Zahlungen an die externe Mitarbeitervorsorgekasse werden als Aufwendungen erfasst.

Beitragsorientierte Pensionspläne

Nach der Einzahlung des Beitrages in die verwaltende Pensionskasse bzw. Versicherung treffen das Unternehmen im Rahmen von beitragsorientierten Plänen keine weiteren Verpflichtungen.

Leistungsorientierte Pensionspläne

Im Rahmen von leistungsorientierten Pensionsplänen garantiert das Unternehmen dem Arbeitnehmer eine bestimmte Pensionshöhe. Die Pensionszahlung beginnt nach der Pensionierung (bzw. Berufsunfähigkeit oder Tod) und endet bei Ableben des ehemaligen Arbeitnehmers (bzw. seiner Hinterbliebenen). Witwen- und Witwerpensionen (in Höhe von 50 % bis 75 % der Eigenpension) werden an überlebende Ehegatten bis zu deren Ableben oder Wiederverheiratung geleistet. Waisenrenten (in Höhe von 10 % bis 20 % der Eigenpension) werden bis Vollendung der Ausbildung, maximal jedoch bis zum 27. Lebensjahr an unterhaltspflichtige Kinder ausgezahlt.

Demzufolge ist das Langlebigkeitsrisiko das wesentlichste Risiko in den leistungsorientierten Pensionsplänen im Konzern. Den Bewertungen werden die jeweils aktuellsten Sterbetafeln zugrunde gelegt. Bei einer 10%igen relativen Verringerung bzw. Erhöhung der Sterblichkeit verändert sich bei den Pensionen die DBO zum Stichtag um +3,9 % bzw. –3,5 %. Andere Risiken wie etwa die Teuerung medizinischer Leistungen beeinflussen den Umfang der Verpflichtung nicht materiell.

Bei den Pensionsverpflichtungen im Konzern handelt es sich fast ausschließlich um bereits unverfallbare Anwartschaften.

Österreich

Die Pensionshöhe wird nach einem bestimmten Prozentsatz des Letztgehalts in Abhängigkeit der Dienstjahre oder einem fix valorisierten Betrag pro Dienstjahr berechnet. Der überwiegende Teil der Verpflichtungen aus leistungsorientierten Pensionsplänen ist an eine Pensionskasse ausgelagert, wobei das Unternehmen die Verpflichtung zur Begleichung allfälliger Unterdeckungen trägt.

Deutschland

In Deutschland existieren verschiedene Pensionsordnungen, deren Leistungsordnungen sich folgendermaßen darstellen lassen:

  • ein bestimmter Prozentsatz des Letztgehalts in Abhängigkeit der Dienstjahre
  • ein mit den Dienstjahren steigender Prozentsatz einer vereinbarten Zielpensionshöhe
  • eine fix vereinbarte Rentenhöhe
  • für jedes Dienstjahr ein fix valorisierter Betrag in Relation zum durchschnittlichen Gehalt im Unternehmen
  • ein fix valorisierter Betrag pro Dienstjahr

Ein kleiner Teil der Pensionen wird über Versicherungen finanziert, wobei die Verpflichtungen selbst in den Unternehmen verbleiben.

Die Bewertung des Sozialkapitals erfolgt in den Ländern mit wesentlichen leistungsorientierten Verpflichtungen auf Basis der nachstehenden Parameter:

 

 

2015/16

 

2016/17

 

 

 

 

 

Zinssatz (%)

 

1,90

 

1,60

Lohn-/Gehaltserhöhungen (%)1

 

3,00

 

3,00

Pensionserhöhungen (%)1

 

2,25

 

2,25

 

 

 

 

 

Pensionsalter Männer/Frauen

 

 

 

 

Österreich

 

max. 62 Jahre

 

max. 62 Jahre

Deutschland

 

63 – 67 Jahre

 

63 – 67 Jahre

 

 

 

 

 

Sterbetafeln

 

 

 

 

Österreich

 

AVÖ 2008-P

 

AVÖ 2008-P

Deutschland

 

Richttafeln 2005 G

 

Richttafeln 2005 G

 

 

 

 

 

1
Ansatz nur für gehaltsabhängige bzw. wertgesicherte Zusagen.

Aus dem Sozialkapital resultierende Nettozinsaufwendungen werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung unter den Finanzaufwendungen erfasst.

Jubiläumsgeldverpflichtungen

In den meisten österreichischen Konzerngesellschaften haben die Arbeitnehmer einen Anspruch auf Auszahlung eines Jubiläumsgeldes, der entweder auf einer kollektivvertraglichen oder einer Regelung in einer Betriebsvereinbarung beruht. Es handelt sich hierbei um eine Einmalzahlung nach Erreichen des jeweiligen Dienstjubiläums und diese beträgt – in der Regel – je nach Dauer der Dienstzeit zwischen einem und drei Monatsbezügen.

Sonstige Rückstellungen

Sonstige Rückstellungen werden bei Bestehen von gegenwärtigen Verpflichtungen, resultierend aus vergangenen Ereignissen, welche zu einem Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen führen, mit jenem Betrag angesetzt, der auf Basis zuverlässiger Schätzungen am wahrscheinlichsten ist. Falls wesentlich, werden diese Rückstellungen abgezinst.

Die den Rückstellungen zugrunde liegenden Annahmen werden fortlaufend überprüft. Die tatsächlichen Werte können von den getroffenen Annahmen abweichen, wenn sich die Rahmenbedingungen entgegen den Erwartungen zum Bilanzstichtag entwickeln. Änderungen werden zum Zeitpunkt einer besseren Kenntnis erfolgswirksam berücksichtigt und die Prämissen entsprechend angepasst.

Wir weisen darauf hin, dass unter Inanspruchnahme der Schutzklausel gemäß IAS 37.92 Angaben zu Rückstellungen dann nicht gemacht werden, wenn dadurch die Interessen des Unternehmens ernsthaft beeinträchtigt werden könnten.

Eventualverbindlichkeiten

Eventualverbindlichkeiten sind gegenwärtige Verpflichtungen aufgrund vergangener Ereignisse, für die der Abfluss von Ressourcen zur Regulierung der Verbindlichkeit unwahrscheinlich ist, oder mögliche Verpflichtungen aufgrund vergangener Ereignisse, deren Existenz oder Nichtexistenz von weniger sicheren zukünftigen Ereignissen abhängt, welche nicht unter der vollständigen Kontrolle des Unternehmens stehen. Wenn in äußerst seltenen Fällen eine bestehende Schuld nicht in der Bilanz als Rückstellung angesetzt werden kann, weil keine verlässliche Schätzung der Schuld möglich ist, ist ebenfalls eine Eventualverbindlichkeit zu erfassen.

Hinsichtlich möglicher Verpflichtungen weisen wir darauf hin, dass gemäß IAS 37.92 Angaben zu Eventualverbindlichkeiten dann nicht gemacht werden, wenn dadurch die Interessen des Unternehmens ernsthaft beeinträchtigt werden könnten.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten (mit Ausnahme von Derivateverbindlichkeiten) werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert.

Mitarbeiterbeteiligungsprogramm

Das Mitarbeiterbeteiligungsprogramm in den österreichischen Konzerngesellschaften basiert auf der Verwendung eines Teils der kollektivvertraglichen Lohn- und Gehaltserhöhungen mehrerer Geschäftsjahre. Erstmals im Geschäftsjahr 2000/01 erhielten die Arbeitnehmer als Gegenleistung für eine um 1 % geringere Lohn- und Gehaltserhöhung Aktien der voestalpine AG.

In den Geschäftsjahren 2002/03, 2003/04, 2005/06, 2007/08, 2008/09 und 2014/15 wurden jeweils zwischen 0,3 % und 0,5 % der für die Erhöhung erforderlichen Lohn- und Gehaltssumme für die Beteiligung der Mitarbeiter an der voestalpine AG verwendet. Die tatsächliche Höhe ergibt sich aus dem monatlich ermittelten Lohn- und Gehaltsverzicht auf Basis 1. November 2002, 2003, 2005, 2007, 2008 bzw. 2014 unter Anwendung einer jährlichen Erhöhung von 3,5 %. In den Geschäftsjahren 2012/13, 2013/14 und 2016/17 wurde für jene österreichischen Konzerngesellschaften, die erst ab einem späteren Zeitpunkt an der Mitarbeiterbeteiligung teilgenommen hatten, ein weiterer Betrag von 0,3 % bzw. 0,27 % der für die Kollektivvertragserhöhung 2012, 2013 bzw. 2016 erforderlichen Lohn- und Gehaltssumme für die Beteiligung verwendet.

Zur Umsetzung des österreichischen Mitarbeiterbeteiligungsprogramms wird jeweils eine Vereinbarung zwischen dem Betriebsrat und der Gesellschaft geschlossen. Die Aktien werden von der voestalpine Mitarbeiterbeteiligung Privatstiftung erworben und werden von dieser entsprechend dem jeweiligen Lohn- und Gehaltsverzicht des Mitarbeiters an diesen übertragen. Der Wert der Gegenleistung ist nicht von Kursschwankungen abhängig. IFRS 2 kommt für Aktienzuteilungen aufgrund von niedrigeren Kollektivvertragsabschlüssen daher nicht zur Anwendung.

Für Konzerngesellschaften außerhalb Österreichs wurde ein internationales Beteiligungsmodell entwickelt, das zunächst im Geschäftsjahr 2009/10 in mehreren Gesellschaften in Großbritannien und Deutschland konkret gestartet werden konnte. Aufgrund der in diesen Pilotversuchen gesammelten sehr positiven Erfahrungen wurde das Modell in diesen beiden Ländern weiter ausgebaut sowie in den folgenden Geschäftsjahren schrittweise in den Niederlanden, in Polen, in Belgien, in der Tschechischen Republik, in Italien und in der Schweiz neu eingeführt. Im Geschäftsjahr 2016/17 nahmen insgesamt 76 Gesellschaften in diesen acht Ländern an der internationalen Mitarbeiterbeteiligung teil.

Zum 31. März 2017 hält die voestalpine Mitarbeiterbeteiligung Privatstiftung treuhändig für die Mitarbeiter rund 14,8 % (31. März 2016: 14,5 %) der Aktien der voestalpine AG.


Über voestalpine

Die voestalpine ist ein in seinen Geschäftsbereichen weltweit führender Technologie- und Industriegüterkonzern mit kombinierter Werkstoff- und Verarbeitungskompetenz. Mit ihren qualitativ höchstwertigen Produkt- und Systemlösungen aus Stahl und anderen Metallen zählt sie zu den führenden Partnern der europäischen Automobil- und Hausgeräteindustrie sowie weltweit der Luftfahrt-, Öl- und Gasindustrie. Die voestalpine ist darüber hinaus Weltmarktführer in der Weichentechnologie und im Spezialschienenbereich sowie bei Werkzeugstahl und Spezialprofilen.

Fakten

50 Länder auf allen fünf Kontinenten
500 Konzerngesellschaften und -standorte
50.000 Mitarbeiter weltweit

Ergebnis GJ 2016/17

€ 11,3 Mrd.

Umsatz

€ 1,54 Mrd.

EBITDA

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