Grundkapital (inkl. Angaben gemäß § 241 UGB)
Das Grundkapital beträgt zum 31. März 2017 320.394.836,99 EUR (31. März 2016: 317.851.287,79 EUR) und ist in 176.349.163 (31. März 2016: 174.949.163) auf Inhaber lautende Stückaktien zerlegt. Alle Aktien sind zur Gänze eingezahlt.
Gemäß § 4 Abs. 2a der Satzung ist der Vorstand der voestalpine AG bis zum 30. Juni 2019 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 125.323.693,90 EUR durch Ausgabe von bis zu 68.979.665 Stück Aktien (= 40 %) gegen Bareinlage – allenfalls in mehreren Tranchen – zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2014/I). In der Berichtsperiode hat der Vorstand von dieser Ermächtigung keinen Gebrauch gemacht.
Gemäß § 4 Abs. 2b der Satzung ist der Vorstand der voestalpine AG bis zum 30. Juni 2019 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu weitere 31.330.923,02 EUR durch Ausgabe von bis zu 17.244.916 Stück Aktien (= 10 %) gegen Sacheinlagen und/oder Bareinlagen zur Ausgabe von Aktien an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft oder eines mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmens – allenfalls in mehreren Tranchen – zu erhöhen sowie das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, wenn (i) die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen erfolgt, d. h. Aktien zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen, Betrieben, Teilbetrieben oder Anteilen an einer oder mehreren Gesellschaften im In- und Ausland ausgegeben werden, oder (ii) die Kapitalerhöhung zum Zwecke der Ausgabe von Aktien an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft oder eines mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmens im Rahmen eines Mitarbeiterbeteiligungsprogramms erfolgt (Genehmigtes Kapital 2014/II). Der Vorstand der voestalpine AG hat am 9. März 2015 beschlossen, von dieser Ermächtigung Gebrauch zu machen und das Grundkapital der voestalpine AG durch Ausgabe von 2.500.000 neuer, auf Inhaber lautende Stückaktien und somit um rund 1,45 % zum Zwecke der Ausgabe von Aktien an Arbeitnehmer und leitende Angestellte der Gesellschaft und mit der Gesellschaft verbundene Unternehmen im Rahmen des bestehenden Mitarbeiterbeteiligungsprogramms zu erhöhen. Diese Kapitalerhöhung wurde am 25. April 2015 im Firmenbuch der Gesellschaft eingetragen. Zudem hat der Vorstand der voestalpine AG am 6. März 2017 beschlossen, von dieser Ermächtigung Gebrauch zu machen und das Grundkapital der voestalpine AG durch Ausgabe von 1.400.000 neuer, auf Inhaber lautende Stückaktien und somit um rund 0,8 % zum Zwecke der Ausgabe von Aktien an Arbeitnehmer und leitende Angestellte der Gesellschaft und mit der Gesellschaft verbundene Unternehmen im Rahmen des bestehenden Mitarbeiterbeteiligungsprogramms zu erhöhen. Diese Kapitalerhöhung wurde am 30. März 2017 im Firmenbuch der Gesellschaft eingetragen. Die Kosten der Eigenkapitalbeschaffung wurden vom Eigenkapital abgesetzt.
Gemäß § 4 Abs. 6 der Satzung ist der Vorstand der voestalpine AG ermächtigt, das Grundkapital um bis zu 31.330.923,02 EUR durch Ausgabe von bis zu 17.244.916 Stück Aktien (= 10 %) zur Ausgabe an Gläubiger von Finanzinstrumenten im Sinne des § 174 AktG (Wandelschuldverschreibungen, Gewinnschuldverschreibungen oder Genussrechte), zu deren Begebung der Vorstand in der Hauptversammlung vom 2. Juli 2014 ermächtigt wurde, zu erhöhen (bedingte Kapitalerhöhung). Der Vorstand hat von seiner Ermächtigung vom 2. Juli 2014 zur Begebung von Finanzinstrumenten im Sinne des § 174 AktG bislang keinen Gebrauch gemacht.
In der Hauptversammlung vom 1. Juli 2015 wurde der Vorstand für eine Geltungsdauer von 30 Monaten zum Erwerb von eigenen Aktien in Höhe von bis zu 10 % des jeweiligen Grundkapitals ermächtigt. Der Rückkaufspreis darf max. 20 % unter und max. 10 % über dem durchschnittlichen Börsenschlusskurs der dem Rückerwerb vorhergehenden drei Börsentage liegen. Von dieser Ermächtigung hat der Vorstand bislang nicht Gebrauch gemacht.
Die Kapitalrücklagen beinhalten im Wesentlichen das Agio (abzüglich Kosten der Eigenkapitalbeschaffung), Gewinne/Verluste aus dem Verkauf von eigenen Aktien sowie anteilsbasierte Vergütungen.
Die Rücklagen für eigene Aktien beinhalten die abgesetzten Anschaffungskosten bzw. die Eigenkapitalerhöhung aus den Abgängen zu Anschaffungskosten für verkaufte eigene Aktien.
Die Gewinnrücklagen beinhalten das Ergebnis nach Steuern abzüglich Dividendenausschüttungen. Bei der Auf- bzw. Abstockung von Mehrheitsbeteiligungen wird die Differenz zwischen den Anschaffungskosten für die zusätzlichen Anteile und dem anteiligen Buchwert der nicht beherrschenden Anteile direkt in den Gewinnrücklagen erfasst. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste bei Abfertigungs- und Pensionsrückstellungen werden in der Periode, in der sie anfallen, zur Gänze in den Gewinnrücklagen erfasst.
Die Rücklage für Währungsumrechnung dient der Erfassung von Differenzen aus der Umrechnung von Abschlüssen ausländischer Tochterunternehmen.
Die Hedging-Rücklage umfasst Gewinne und Verluste aus dem effektiven Teil von Cashflow-Hedges. Der kumulierte, in die Rücklage eingestellte Gewinn oder Verlust aus dem Sicherungsgeschäft wird erst dann in die Gewinn- und Verlustrechnung überführt, wenn auch das gesicherte Geschäft das Ergebnis beeinflusst.
Die Anzahl der im Umlauf befindlichen Aktien hat sich in den im Konzernabschluss zum 31. März 2017 dargestellten Perioden wie folgt entwickelt:
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Anzahl Stückaktien |
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Anzahl eigene Aktien |
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Anzahl im Umlauf befindliche Aktien |
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Stand zum 01.04.2015 |
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172.449.163 |
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28.597 |
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172.420.566 |
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Zugänge |
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2.500.000 |
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2.500.000 |
Stand zum 31.03.2016 |
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174.949.163 |
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28.597 |
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174.920.566 |
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Zugänge |
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1.400.000 |
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1.400.000 |
Stand zum 31.03.2017 |
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176.349.163 |
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28.597 |
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176.320.566 |
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Stück |
Hybridkapital
Im 4. Quartal des Geschäftsjahres 2012/13 begab die voestalpine AG infolge einer Einladung an die Inhaber der Hybridanleihe 2007, diese in einem Verhältnis von 1:1 in eine neue Hybridanleihe umzutauschen, eine neue nachrangige unbefristete Anleihe (Hybridanleihe 2013) im Umfang von 500 Mio. EUR. Das ausstehende Nominale der später zum 31. Oktober 2014 vollständig gekündigten und getilgten Hybridanleihe 2007 betrug durch diesen Umtausch somit 500 Mio. EUR. Der Kupon der Hybridanleihe 2013 beträgt 7,125 % bis zum 31. Oktober 2014, 6 % vom 31. Oktober 2014 bis zum 31. Oktober 2019, den 5-Jahres-Swapsatz +4,93 % vom 31. Oktober 2019 bis zum 31. Oktober 2024 und den 3-Monats-EURIBOR +4,93 % plus Step-up von 1 % ab 31. Oktober 2024. Die Hybridanleihe 2013 kann durch die voestalpine AG, nicht aber durch die Gläubiger, erstmalig am 31. Oktober 2019 gekündigt und getilgt werden. Für die Hybridanleihe 2013 wurden am 31. Oktober 2016 insgesamt 30,0 Mio. EUR (31. Oktober 2015: 30,0 Mio. EUR) als Zinsen ausbezahlt.
Die Erlöse aus der Begebung der Hybridanleihen werden als Teil des Eigenkapitals ausgewiesen, da dieses Instrument die Kriterien von Eigenkapital nach IAS 32 erfüllt. Entsprechend werden auch die zu zahlenden Kupons als Teil der Ergebnisverwendung dargestellt.
Die Begebungskosten der Hybridanleihe 2013 beliefen sich auf 2,8 Mio. EUR abzüglich 0,7 Mio. EUR Steuereffekt. Dadurch ergibt sich ein Wertansatz für Hybridkapital in Höhe von 497,9 Mio. EUR im Eigenkapital.
Anteilsbasierte Vergütungen
Aufgrund der Gewährung von voestalpine-Aktien an Mitarbeiter im Rahmen der jährlichen Erfolgsprämie wurden 69 Tsd. Stück Aktien mit einem Wert von 1,7 Mio. EUR (2015/16: 1,0 Mio. EUR) anlässlich der Zahlung aus dem Eigenkapital entnommen, 43 Tsd. Stück Aktien mit einem Wert von 1,7 Mio. EUR (2015/16: 1,7 Mio. EUR) wurden dem Eigenkapital zugeführt.
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