Geschäftsbeziehungen zwischen dem Konzern und nicht konsolidierten Tochterunternehmen sowie assoziierten Unternehmen bzw. deren Tochterunternehmen als auch Gemeinschaftsunternehmen werden zu fremdüblichen Bedingungen abgeschlossen und sind in folgenden Posten des Konzernabschlusses enthalten:
|
|
2015/16 |
|
2016/17 |
||||
|
|
mit Gemeinschaftsunternehmen |
|
mit assoziierten Unternehmen und nicht konsolidierten Tochterunternehmen |
|
mit Gemeinschaftsunternehmen |
|
mit assoziierten Unternehmen und nicht konsolidierten Tochterunternehmen |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Umsatzerlöse |
|
1,3 |
|
243,7 |
|
1,1 |
|
196,3 |
Materialaufwand |
|
3,3 |
|
127,1 |
|
4,4 |
|
128,5 |
Sonstiger betrieblicher Ertrag |
|
0,3 |
|
5,9 |
|
0,3 |
|
4,6 |
Sonstiger betrieblicher Aufwand |
|
0,0 |
|
1,7 |
|
0,0 |
|
4,1 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
31.03.2016 |
|
31.03.2017 |
||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen |
|
0,0 |
|
32,7 |
|
0,6 |
|
46,7 |
Finanzverbindlichkeiten/Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten |
|
0,1 |
|
26,3 |
|
0,0 |
|
41,0 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Mio. EUR |
In den Forderungen und Verbindlichkeiten mit assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen sowie nicht konsolidierten Tochterunternehmen sind sowohl direkte als auch indirekte Beziehungen enthalten.
Darüber hinaus bestehen Geschäftsbeziehungen zu Kernaktionären, die aufgrund der Equity-Konsolidierung der voestalpine-Anteile einen maßgeblichen Einfluss dokumentieren. Geschäftsfälle werden zu fremdüblichen Bedingungen abgeschlossen und stellen sich wie folgt dar:
|
|
31.03.2016 |
|
31.03.2017 |
|
|
|
|
|
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente |
|
110,7 |
|
2,1 |
Finanzverbindlichkeiten/ |
|
110,3 |
|
120,3 |
Erhaltene Garantien |
|
1,0 |
|
1,1 |
|
|
|
|
|
Mio. EUR |
Die Nichteinbeziehung der nicht konsolidierten Gesellschaften in den Konzernabschluss hat keinen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns.
Vorstand
Die fixen Bezüge des Vorstandes werden entsprechend der österreichischen Rechtslage vom Präsidialausschuss des Aufsichtsrates festgelegt und periodisch einer Überprüfung unterzogen.
Voraussetzung für die Gewährung einer Bonifikation ist das Vorliegen einer aus quantitativen und qualitativen Elementen bestehenden Zielvereinbarung, welche mit dem Präsidialausschuss des Aufsichtsrates abzuschließen ist. Der Maximalbonus ist für Vorstandsmitglieder mit 200 % des Jahresbruttogehalts, für den Vorsitzenden des Vorstandes mit 250 % des Jahresbruttogehalts begrenzt. Bei exakter Erreichung der vereinbarten Zielwerte gebühren für die quantitativen Ziele 60 % des Maximalbonus; bei Erreichen der qualitativen Ziele gebühren 20 % des Maximalbonus. Eine Übererfüllung der Ziele wird proportional bis zur Erreichung des Maximalbonus berücksichtigt. Quantitative Zielgrößen sind das EBIT und der „Return on Capital Employed“ (ROCE). Die konkreten Zielgrößen werden periodisch (jeweils für einen Zeitraum von drei Jahren) vom Präsidialausschuss des Aufsichtsrates mit dem Vorstand vereinbart. Ihre Berechnungsbasis ist unabhängig vom jeweiligen Budget bzw. der Mittelfristplanung, d. h. Budgeterfüllung bedeutet nicht Bonuserreichung. Als qualitative Ziele im Geschäftsjahr 2016/17 wurden erstens die Vorlage einer langfristigen NAFTA-Strategie des voestalpine-Konzerns und zweitens die Erarbeitung der grundsätzlichen Technologieoptionen für eine CO2-reduzierte Stahlerzeugung vereinbart.
Die Höhe der vertraglich zugesagten Firmenpension bemisst sich für die Vorstandsmitglieder Dr. Eder, Mag. Dipl.-Ing. Ottel und Dipl.-Ing. Eibensteiner nach der Dauer der Dienstzeit. Pro Dienstjahr beträgt die Höhe der jährlichen Pension 1,2 % des letzten Jahresbruttogehalts. Die Pensionsleistung kann jedoch 40 % des letzten Jahresbruttogehalts (ohne variable Bezüge) nicht übersteigen. Für die Vorstandsmitglieder Dipl.-Ing. Rotter, Dipl.-Ing. Dr. Kainersdorfer und Dipl.-Ing. Dr. Schwab besteht eine beitragsorientierte Zusage; dabei wird ein Beitrag in Höhe von 15 % des Jahresbruttogehalts (ohne Bonifikation) vom Unternehmen in die Pensionskasse einbezahlt.
Die Vorstandsmitglieder erhalten bei Beendigung des Anstellungsverhältnisses eine Abfertigung in sinngemäßer Anwendung des Angestelltengesetzes.
Für die Mitglieder des Vorstandes (wie auch für alle leitenden Angestellten des Konzerns) und des Aufsichtsrates besteht eine D&O-Versicherung, deren Kosten in Höhe von 0,1 Mio. EUR (2015/16: 0,1 Mio. EUR) von der Gesellschaft getragen werden.
Die Bezüge der Mitglieder des Vorstandes der voestalpine AG setzen sich für das Geschäftsjahr 2016/17 wie folgt zusammen:
|
|
Lfd. Bezüge fix |
|
Lfd. Bezüge variabel |
|
Summe |
|
|
|
|
|
|
|
Dr. Wolfgang Eder |
|
1,10 |
|
2,03 |
|
3,13 |
Dipl.-Ing. Herbert Eibensteiner |
|
0,80 |
|
1,17 |
|
1,97 |
Dipl.-Ing. Dr. Franz Kainersdorfer |
|
0,80 |
|
1,17 |
|
1,97 |
Mag. Dipl.-Ing. Robert Ottel |
|
0,80 |
|
1,17 |
|
1,97 |
Dipl.-Ing. Franz Rotter |
|
0,80 |
|
1,17 |
|
1,97 |
Dipl.-Ing. Dr. Peter Schwab |
|
0,80 |
|
1,17 |
|
1,97 |
|
|
|
|
|
|
|
2016/17 |
|
5,10 |
|
7,88 |
|
12,98 |
2015/16 |
|
4,44 |
|
5,98 |
|
10,42 |
|
|
|
|
|
|
|
Mio. EUR |
Zusätzlich zu den in der oben angeführten Tabelle enthaltenen Bezügen sind für Vorstandsmitglieder mit leistungsorientierten Pensionsverträgen im Konzernabschluss folgende Service Costs (Personalaufwand) erfasst: Dr. Eder 0,00 Mio. EUR (2015/16: 0,00 Mio. EUR), Mag. Dipl.-Ing. Ottel 0,30 Mio. EUR (2015/16: 0,35 Mio. EUR) und Dipl.-Ing. Eibensteiner 0,27 Mio. EUR (2015/16: 0,31 Mio. EUR); für Vorstandsmitglieder mit beitragsorientierten Pensionsverträgen sind folgende Pensionsaufwendungen im Konzernabschluss berücksichtigt: Dipl.-Ing. Rotter 0,12 Mio. EUR (2015/16: 0,11 Mio. EUR), Dipl.-Ing. Dr. Kainersdorfer 0,12 Mio. EUR (2015/16: 0,11 Mio. EUR) und Dipl.-Ing. Dr. Schwab 0,12 Mio. EUR (2015/16: 0,09 Mio. EUR). Für ausgeschiedene Vorstandsmitglieder mit leistungsorientierten Pensionsverträgen wurden Pensionszahlungen in Höhe von 0,96 Mio. EUR (2015/16: 0,93 Mio. EUR) durch die Pensionskasse geleistet.
Zum Bilanzstichtag waren 6,64 Mio. EUR (2015/16: 4,92 Mio. EUR) der variablen Bezüge noch nicht ausbezahlt. An Mitglieder des Vorstandes der voestalpine AG wurden keine Vorschüsse oder Kredite gewährt.
Directors’ dealings-Meldungen der Vorstandsmitglieder bis 3. Juli 2016 wurden auf der Website der Österreichischen Finanzmarktaufsicht, www.fma.gv.at, veröffentlicht, Meldungen nach dem 3. Juli 2016 werden auf der Website der Gesellschaft (www.voestalpine.com) veröffentlicht.
Aufsichtsrat
Gemäß § 15 der Satzung erhalten Aufsichtsratsmitglieder der voestalpine AG als Vergütung für ihre Tätigkeit einen Betrag von einem Promille des Jahresüberschusses gemäß festgestelltem Konzern-Jahresabschluss. Die Aufteilung des Gesamtbetrages erfolgt unter Zugrundelegung eines Aufteilungsschlüssels von 100 % für den Vorsitzenden, 75 % für den stellvertretenden Vorsitzenden und jeweils 50 % für alle anderen Mitglieder, wobei dem Vorsitzenden gemäß der in der Hauptversammlung 2016 beschlossenen Änderung des § 15 der Satzung jedenfalls eine Mindestvergütung von 27,0 Tsd. EUR, dem stellvertretenden Vorsitzenden eine Mindestvergütung von 20,0 Tsd. EUR und allen anderen Mitgliedern des Aufsichtsrates eine Mindestvergütung von 13,0 Tsd. EUR zusteht. Begrenzt ist die Aufsichtsratsvergütung mit dem Vierfachen der genannten Beträge. Zusätzlich erhalten die Mitglieder ein Sitzungsgeld in Höhe von 500 EUR pro Sitzung. Für Sitzungen von Ausschüssen des Aufsichtsrates erfolgt keine gesonderte Vergütung, es wird jedoch ein Sitzungsgeld in Höhe von 500 EUR gewährt.
Nach dieser Regelung erhalten die Kapitalvertreter des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016/17 folgende Vergütungen: Dr. Joachim Lemppenau (Vorsitzender): 108 Tsd. EUR (2015/16: 108 Tsd. EUR)1; Dr. Heinrich Schaller (stellvertretender Vorsitzender): 80 Tsd. EUR (2015/16: 80 Tsd. EUR)1 und alle übrigen Kapitalvertreter jeweils 52 Tsd. EUR (2015/16: 52 Tsd. EUR)1. Die von der Belegschaftsvertretung nominierten Aufsichtsratsmitglieder erhalten keine Aufsichtsratsvergütung.
Die jährliche Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrates und deren Berechnungsweise sind seit der Hauptversammlung 2006 in der Satzung abschließend festgelegt. Sie bedarf damit keiner gesonderten jährlichen Beschlussfassung in der Hauptversammlung.
Die Aufsichtsratsvergütungen (inkl. Sitzungsgelder) betragen für das Geschäftsjahr 2016/17 insgesamt 0,55 Mio. EUR (2015/16: 0,55 Mio. EUR)1. Die Bezahlung der Aufsichtsratsvergütung für das Geschäftsjahr 2016/17 erfolgt spätestens 14 Tage nach der am 5. Juli 2017 stattfindenden Hauptversammlung. An Mitglieder des Aufsichtsrates der voestalpine AG wurden keine Vorschüsse oder Kredite gewährt.
Directors’ dealings-Meldungen der Aufsichtsratsmitglieder bis 3. Juli 2016 wurden auf der Website der Österreichischen Finanzmarktaufsicht, www.fma.gv.at, veröffentlicht, Meldungen nach dem 3. Juli 2016 werden auf der Website der Gesellschaft (www.voestalpine.com) veröffentlicht.
Die Kanzlei Binder Grösswang Rechtsanwälte GmbH, bei der das Aufsichtsratsmitglied Dr. Michael Kutschera als Partner tätig ist, erbrachte als Rechtsberater der voestalpine AG sowie ihrer Tochtergesellschaften im Geschäftsjahr 2016/17 Beratungsleistungen insbesondere im Zusammenhang mit gesellschafts- und kapitalmarktrechtlichen Themen. Die Abrechnung dieser Mandate erfolgte zu den jeweils geltenden allgemeinen Stundensätzen der Kanzlei Binder Grösswang Rechtsanwälte GmbH. Das Gesamtvolumen der im Geschäftsjahr 2016/17 für die Kanzlei Binder Grösswang Rechtsanwälte GmbH angefallenen Honorare betrug netto 32.098,00 EUR (2015/16: 36.994,00 EUR).
1 Änderung der im Geschäftsbericht 2015/16 veröffentlichten Beträge der Vergütung für Kapitalvertreter des Aufsichtsrates aufgrund der in der Hauptversammlung 2016 beschlossenen Änderung des § 15 der Satzung.
Seite teilen