Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2016/17 die ihm nach Gesetz und Satzung zukommenden Aufgaben im Rahmen von fünf Plenarsitzungen und drei Sitzungen des Prüfungsausschusses wahrgenommen. Dabei hat der Vorstand über den Gang der Geschäfte und die Lage der Gesellschaft schriftlich und mündlich umfassend Auskunft gegeben.
In den Sitzungen des Aufsichtsrates wurden neben den laufenden Berichten über die aktuelle geschäftliche und finanzielle Situation der Unternehmensgruppe insbesondere Unternehmensakquisitionen, die Regionalstrategie NAFTA 2020, die europäische Energie- und Klimapolitik einschließlich möglicher Technologiealternativen für eine CO2-reduzierte Stahlerzeugung sowie die Themen Rohstoffversorgung, Innovationen und Informationstechnologie behandelt. Der Prüfungsausschuss befasste sich insbesondere mit der Vorbereitung und Prüfung des Konzern- und Einzelabschlusses der Gesellschaft, mit der Vorbereitung des Vorschlages für die Bestellung des Abschlussprüfers sowie mit Themen des Internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems und der Internen Revision. Bezüglich Zusammensetzung und Arbeitsweise des Aufsichtsrates und seiner Ausschüsse wird auf den Konsolidierten Corporate Governance-Bericht 2016/17 verwiesen.
Der Jahresabschluss und der Konzernabschluss zum 31. März 2017 wurden von dem nach § 270 UGB gewählten Abschlussprüfer, der Grant Thornton Unitreu GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Wien, geprüft. Der Abschlussprüfer nahm an zwei der drei Prüfungsausschusssitzungen teil und stand für Fragen und Diskussionen zur Verfügung.
Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt und ergeben, dass der Jahresabschluss sowie der gemäß § 245a UGB nach International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellte Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Der Abschlussprüfer hat sowohl für den Jahresabschluss als auch den Konzernabschluss einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt und bestätigt, dass der Lagebericht im Einklang mit dem Jahresabschluss und der Konzernlagebericht im Einklang mit dem Konzernabschluss steht.
Nach vorhergehender Befassung des Prüfungsausschusses hat der Aufsichtsrat am 31. Mai 2017 den Jahresabschluss zum 31. März 2017 geprüft und gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit gemäß § 96 Abs. 4 Aktiengesetz festgestellt. Der Aufsichtsrat hat zudem nach vorheriger Befassung des Prüfungsausschusses den Lagebericht sowie den Konzernabschluss samt Konzernlagebericht und den Konsolidierten Corporate Governance-Bericht geprüft und genehmigt.
Der Konsolidierte Corporate Governance-Bericht wurde ebenfalls von der Grant Thornton Unitreu GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Wien, im Rahmen der jährlich durchgeführten externen Evaluierung der Einhaltung des Corporate Governance-Kodex durch die voestalpine AG geprüft und es wurde festgestellt, dass der Bericht den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht und die Regeln eingehalten werden. Die Prüfung der Einhaltung der den Wirtschaftsprüfer betreffenden C-Regeln des Kodex (Regeln 77 bis 83) erfolgte durch die Rechtsanwaltskanzlei WOLF THEISS Rechtsanwälte GmbH & Co KG. Auch diese Prüfung hat die Einhaltung der Regeln bestätigt.
Festgestellt wird, dass das Geschäftsjahr 2016/17 mit einem Bilanzgewinn von 194.000.000,00 EUR schließt; es wird vorgeschlagen, eine Dividende von 1,10 EUR je dividendenberechtigter Aktie an die Aktionäre auszuschütten und den verbleibenden Betrag auf neue Rechnung vorzutragen.
Der Aufsichtsrat
Dr. Joachim Lemppenau
(Vorsitzender)
Linz, am 31. Mai 2017
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