Bei der Auswahl und Besetzung von Mitgliedern des Vorstands dienen fachliche Eignung (d. h. das Vorhandensein der benötigten Kompetenzen und Erfahrungen) und Persönlichkeitsmerkmale (wie z. B. persönliche Integrität) als maßgebliche Entscheidungskriterien. Darüber hinaus werden auch das Alter und das Geschlecht in einen Entscheidungsprozess eingebunden. Gegebenenfalls einzuholende unabhängige Management-Audits externer Berater stellen sicher, dass objektive Beurteilungen für Entscheidungen herangezogen werden. Dem Vorstand der voestalpine AG gehört aktuell keine Frau an. Im Hinblick auf Altersverteilung, Bildungshintergrund sowie Berufserfahrung ergibt sich ein ausgewogenes Verhältnis.
Die Kapitalvertreter im Aufsichtsrat werden von der Hauptversammlung gemäß den geltenden rechtlichen Bestimmungen gewählt. Dazu zählt auch die Berücksichtigung der Vorgaben aus dem „Gleichstellungsgesetz von Frauen und Männern im Aufsichtsrat“. Dem Aufsichtsrat gehören aktuell eine Frau und ein nicht österreichischer Staatsangehöriger an. Im Hinblick auf Altersverteilung, Bildungshintergrund sowie Berufserfahrung ergibt sich ein ausgewogenes Verhältnis.
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