Bekenntnis zum Österreichischen Corporate Governance-Kodex
Mit dem Österreichischen Corporate Governance-Kodex wird inländischen Aktiengesellschaften ein Ordnungsrahmen für die Führung und Überwachung des Unternehmens zur Verfügung gestellt. Der Kodex verfolgt das Ziel einer verantwortlichen, auf nachhaltige und langfristige Wertschaffung ausgerichteten Leitung und Kontrolle von Gesellschaften und Konzernen. Damit soll ein hohes Maß an Transparenz für alle Stakeholder des Unternehmens erreicht werden.
Grundlage des Kodex sind die Vorschriften des österreichischen Aktien-, Börse- und Kapitalmarktrechtes, die EU-Empfehlungen zu den Aufgaben der Aufsichtsratsmitglieder und zur Vergütung von Direktoren sowie in ihren Grundsätzen die OECD-Richtlinien für Corporate Governance. Der Kodex wurde seit 2002 mehrfach überarbeitet. Der vorliegende Corporate Governance-Bericht basiert auf dem Status der Kodex-Revision vom Jänner 2018.
- Der Kodex ist unter www.corporate-governance.at öffentlich zugänglich.
Er erlangt Geltung durch freiwillige Selbstverpflichtung der Unternehmen. Vorstand und Aufsichtsrat der voestalpine AG haben bereits im Jahr 2003 beschlossen, den Corporate Governance-Kodex anzuerkennen und haben auch die zwischenzeitlich erfolgten Regeländerungen angenommen bzw. umgesetzt. Die voestalpine AG bekennt sich somit zur Einhaltung des Österreichischen Corporate Governance-Kodex in der geltenden Fassung.
Neben den verbindlich einzuhaltenden „L-Regeln“ werden auch sämtliche „C-Regeln“ und „R-Regeln“ des Kodex eingehalten.1
1 Im Corporate Governance-Kodex sind folgende Regeln vorgesehen: „L-Regeln“ (= Legal), das sind gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen; „C-Regeln“ (Comply or Explain), deren Nichteinhaltung begründet werden muss; „R-Regeln“ (Recommendations), das sind Empfehlungen.
Externe Evaluierung der Einhaltung des Corporate Governance-Kodex
Der Corporate Governance-Kodex sieht eine regelmäßige externe Evaluierung der Einhaltung des Kodex durch das Unternehmen vor. Diese wurde im Zuge der Prüfung des Jahresabschlusses 2017/18 durch den Wirtschaftsprüfer des Konzerns durchgeführt. Die Prüfung der Einhaltung der die Abschlussprüfung betreffenden C-Regeln des Kodex (Regeln 77 bis 83) erfolgte durch die Rechtsanwaltskanzlei WOLF THEISS Rechtsanwälte GmbH & Co KG. Als Ergebnis der Evaluierung haben die Prüfer festgestellt, dass die von der voestalpine AG abgegebene Erklärung zur Einhaltung des Corporate Governance-Kodex in der Fassung Jänner 2018 den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht.
Der Prüfbericht der externen Evaluierung ist auf der Website www.voestalpine.com einsehbar.
Linz, am 18. Mai 2018
Der Vorstand
Wolfgang Eder
Herbert Eibensteiner
Franz Kainersdorfer
Robert Ottel
Franz Rotter
Peter Schwab
1 Im Corporate Governance-Kodex sind folgende Regeln vorgesehen: „L-Regeln“ (= Legal), das sind gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen; „C-Regeln“ (Comply or Explain), deren Nichteinhaltung begründet werden muss; „R-Regeln“ (Recommendations), das sind Empfehlungen.
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