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Ausschüsse des Aufsichtsrates

Der Aufsichtsrat ist durch die Satzung befugt, aus seiner Mitte Ausschüsse zu bilden und deren Aufgaben und Rechte festzulegen. Den Ausschüssen kann auch das Recht zur Entscheidung übertragen werden. Die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat haben das Recht, für Ausschüsse des Aufsichtsrates Mitglieder mit Sitz und Stimme nach dem in § 110 Abs. 1 ArbVG festgelegten Verhältnis namhaft zu machen. Dies gilt nicht für Ausschüsse, die die Beziehungen zwischen der Gesellschaft und den Mitgliedern des Vorstandes behandeln.

Folgende Ausschüsse des Aufsichtsrates sind eingerichtet:

Präsidialausschuss

Der Präsidialausschuss ist gleichzeitig Nominierungs- und Vergütungsausschuss im Sinne des Corporate Governance-Kodex.

Der Präsidialausschuss unterbreitet als Nominierungsausschuss dem Aufsichtsrat Vorschläge zur Besetzung frei werdender Mandate im Vorstand und befasst sich mit Fragen der Nachfolgeplanung. Er ist als Vergütungsausschuss auch zuständig für den Abschluss, die Änderung bzw. die Auflösung von Dienstverträgen mit den Vorstandsmitgliedern sowie für alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Abwicklung von Aktienoptionsplänen für Vorstandsmitglieder. Weiters hat der Präsidialausschuss das Recht, in dringenden Fällen Entscheidungen zu treffen. Er entscheidet auch über die Zulässigkeit der Übernahme von Nebentätigkeiten durch Vorstandsmitglieder.

Mitglieder des Präsidialausschusses des Aufsichtsrates:

  • Dr. Joachim Lemppenau (Vorsitzender)
  • Dr. Heinrich Schaller (Stellvertretender Vorsitzender)
  • Hans-Karl Schaller

Prüfungsausschuss

Der Prüfungsausschuss ist für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, die Überwachung der Arbeit des Abschlussprüfers und die Prüfung und Vorbereitung der Feststellung des Jahresabschlusses, die Prüfung und Überwachung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers sowie die Prüfung des Vorschlags für die Gewinnverteilung, des Lageberichts und des konsolidierten Corporate Governance-Berichtes zuständig. Er hat auch die Konzernrechnungslegung zu überwachen, den Konzernabschluss zu prüfen sowie einen Vorschlag für die Auswahl des Abschlussprüfers zu erstatten und darüber dem Aufsichtsrat zu berichten. Darüber hinaus hat der Prüfungsausschuss die Wirksamkeit des unternehmensweiten Internen Kontrollsystems, des Internen Revisionssystems und des Risikomanagementsystems zu überwachen.

Mitglieder des Prüfungsausschusses des Aufsichtsrates:

  • Dr. Joachim Lemppenau (Vorsitzender)
  • Dr. Heinrich Schaller (Stellvertretender Vorsitzender)
  • KR Dr. Franz Gasselsberger, MBA
  • Dr. Hans-Peter Hagen
  • Hans-Karl Schaller
  • Josef Gritz

Über voestalpine

Die voestalpine ist ein in seinen Geschäftsbereichen weltweit führender Technologie- und Industriegüterkonzern mit kombinierter Werkstoff- und Verarbeitungskompetenz. Mit ihren qualitativ höchstwertigen Produkt- und Systemlösungen aus Stahl und anderen Metallen zählt sie zu den führenden Partnern der europäischen Automobil- und Hausgeräteindustrie sowie weltweit der Luftfahrt-, Öl- und Gasindustrie. Die voestalpine ist darüber hinaus Weltmarktführer in der Weichentechnologie und im Spezialschienenbereich sowie bei Werkzeugstahl und Spezialprofilen.

Fakten

50 Länder auf allen fünf Kontinenten
500 Konzerngesellschaften und -standorte
51.600 Mitarbeiter weltweit

Ergebnis GJ 2017/18

€ 13 Mrd.

Umsatz

€ 2 Mrd.

EBITDA

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