Der Aufsichtsrat ist durch die Satzung befugt, aus seiner Mitte Ausschüsse zu bilden und deren Aufgaben und Rechte festzulegen. Den Ausschüssen kann auch das Recht zur Entscheidung übertragen werden. Die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat haben das Recht, für Ausschüsse des Aufsichtsrates Mitglieder mit Sitz und Stimme nach dem in § 110 Abs. 1 ArbVG festgelegten Verhältnis namhaft zu machen. Dies gilt nicht für Ausschüsse, die die Beziehungen zwischen der Gesellschaft und den Mitgliedern des Vorstandes behandeln.
Folgende Ausschüsse des Aufsichtsrates sind eingerichtet:
Präsidialausschuss
Der Präsidialausschuss ist gleichzeitig Nominierungs- und Vergütungsausschuss im Sinne des Corporate Governance-Kodex.
Der Präsidialausschuss unterbreitet als Nominierungsausschuss dem Aufsichtsrat Vorschläge zur Besetzung frei werdender Mandate im Vorstand und befasst sich mit Fragen der Nachfolgeplanung. Er ist als Vergütungsausschuss auch zuständig für den Abschluss, die Änderung bzw. die Auflösung von Dienstverträgen mit den Vorstandsmitgliedern sowie für alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Abwicklung von Aktienoptionsplänen für Vorstandsmitglieder. Weiters hat der Präsidialausschuss das Recht, in dringenden Fällen Entscheidungen zu treffen. Er entscheidet auch über die Zulässigkeit der Übernahme von Nebentätigkeiten durch Vorstandsmitglieder.
Mitglieder des Präsidialausschusses des Aufsichtsrates:
- Dr. Joachim Lemppenau (Vorsitzender)
- Dr. Heinrich Schaller (Stellvertretender Vorsitzender)
- Hans-Karl Schaller
Prüfungsausschuss
Der Prüfungsausschuss ist für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, die Überwachung der Arbeit des Abschlussprüfers und die Prüfung und Vorbereitung der Feststellung des Jahresabschlusses, die Prüfung und Überwachung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers sowie die Prüfung des Vorschlags für die Gewinnverteilung, des Lageberichts und des konsolidierten Corporate Governance-Berichtes zuständig. Er hat auch die Konzernrechnungslegung zu überwachen, den Konzernabschluss zu prüfen sowie einen Vorschlag für die Auswahl des Abschlussprüfers zu erstatten und darüber dem Aufsichtsrat zu berichten. Darüber hinaus hat der Prüfungsausschuss die Wirksamkeit des unternehmensweiten Internen Kontrollsystems, des Internen Revisionssystems und des Risikomanagementsystems zu überwachen.
Mitglieder des Prüfungsausschusses des Aufsichtsrates:
- Dr. Joachim Lemppenau (Vorsitzender)
- Dr. Heinrich Schaller (Stellvertretender Vorsitzender)
- KR Dr. Franz Gasselsberger, MBA
- Dr. Hans-Peter Hagen
- Hans-Karl Schaller
- Josef Gritz
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