Das Grundkapital der voestalpine AG beträgt zum 31. März 2018 im Vergleich zum Vorjahr unverändert 320.394.836,99 EUR und ist in 176.349.163 auf Inhaber lautende Stückaktien zerlegt. Stimmrechtsbeschränkungen bestehen nicht (1 share = 1 vote). Der voestalpine AG sind keine Vereinbarungen ihrer Aktionäre bekannt, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien beschränken.
Die Raiffeisenlandesbank Oberösterreich Invest GmbH & Co OG, Linz, Österreich, sowie die voestalpine Mitarbeiterbeteiligung Privatstiftung, Linz, Österreich, halten jeweils mehr als 10 % (und weniger als 15 %) am Grundkapital der Gesellschaft. Die Oberbank AG, Linz, Österreich, hält mehr als 5 % (und weniger als 10 %).
Die Stimmrechte der von der voestalpine Mitarbeiterbeteiligung Privatstiftung für die Arbeitnehmer der an der Mitarbeiterbeteiligung teilnehmenden Konzerngesellschaften der voestalpine AG treuhändig gehaltenen Aktien werden durch den Vorstand der voestalpine Mitarbeiterbeteiligung Privatstiftung ausgeübt. Die Art der Ausübung des Stimmrechtes bedarf jedoch der Zustimmung des Beirates der voestalpine Mitarbeiterbeteiligung Privatstiftung. Über die Zustimmung wird im Beirat mit einfacher Mehrheit beschlossen. Der Beirat ist paritätisch von je sechs Personen der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite besetzt. Dem Vorsitzenden des Beirates, der von der Arbeitnehmerseite zu besetzen ist, steht ein Dirimierungsrecht zu.
Für Befugnisse des Vorstandes, die sich nicht unmittelbar aus dem Gesetz ergeben, wie der Erwerb eigener Aktien, genehmigtes oder bedingtes Kapital, wird auf Punkt 17. (Eigenkapital) des Anhanges zum Konzernabschluss 2017/18 verwiesen.
Die im März 2013 begebene Hybridanleihe mit einem Volumen von 500 Mio. EUR, die 500 Mio. EUR Festverzinsliche Schuldverschreibung 2012–2018, die 400 Mio. EUR Festverzinsliche Schuldverschreibung 2014–2021, die 500 Mio. EUR Festverzinsliche Schuldverschreibung 2017–2024, Schuldscheindarlehen in der Höhe von gesamt 514,5 Mio. EUR und 100 Mio. USD sowie der im März 2015 abgeschlossene syndizierte Kredit in der Höhe von 900 Mio. EUR (Verwendung für allgemeine Unternehmenszwecke und zur Refinanzierung des syndizierten Kredites 2011; davon 600 Mio. EUR Revolving Credit Facility zur Liquiditätssicherung) und bilaterale Kreditverträge im Umfang von 469,4 Mio. EUR und 457,3 Mio. USD enthalten sogenannte Change of Control-Klauseln. Mit Ausnahme der Hybridanleihen steht gemäß den Bedingungen dieser Finanzierungen den Inhabern der Anleihen bzw. den Kreditgebern im Falle des Eintrittes eines Kontrollwechsels bei der Gesellschaft das Recht zu, die Rückzahlung zu verlangen. Gemäß den Emissionsbedingungen der Hybridanleihe erhöht sich der jeweilige Festzinssatz (Zinssatz der Festzinsperioden) bzw. die jeweilige Marge (Zinssatz der Variablen Zinsperioden) 61 Tage nach Eintritt eines Kontrollwechsels um 5 %. Der voestalpine AG steht ein Kündigungsrecht mit Wirkung bis spätestens 60 Tage nach Eintritt eines Kontrollwechsels zu. Eine Änderung in der Kontrolle der voestalpine AG findet gemäß den Bedingungen der angeführten Anleihen und Finanzierungsverträge statt, wenn eine kontrollierende Beteiligung im Sinne des österreichischen Übernahmegesetzes erworben wird.
Es gibt keine Entschädigungsvereinbarungen zwischen der Gesellschaft und ihren Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern oder Arbeitnehmern für den Fall eines öffentlichen Übernahmeangebots.
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