Corporate Governance

Vorstand und Aufsichtsrat der voestalpine AG haben bereits im Jahr 2003 beschlossen, den österreichischen Corporate Governance-Kodex anzuerkennen und haben auch die zwischenzeitlich erfolgten Regeländerungen ausnahmslos umgesetzt.

Die Selbstverpflichtung der voestalpine AG bezieht sich neben den verbindlich einzuhaltenden „L-Regeln“ (Legal Requirements) auch auf sämtliche „C-Regeln“ (Comply or Explain) und die „R-Regeln“ (Recommendation) des Kodex. Der Corporate Governance-Kodex stellt österreichischen Aktiengesellschaften einen Ordnungsrahmen für die Führung und Überwachung des Unternehmens zur Verfügung. Grundlage des Kodex sind die Vorschriften des österreichischen Aktien-, Börse- und Kapitalmarktrechtes sowie in ihren Grundsätzen die OECD-Richtlinien für Corporate Governance. Die letzte Überarbeitung erfolgte im Juli 2012. Der Kodex erlangt Geltung durch freiwillige Selbstverpflichtung der Unternehmen. Der Kodex verfolgt das Ziel einer verantwortlichen, auf nachhaltige und langfristige Wertschaffung ausgerichteten Leitung und Kontrolle von Gesellschaften und Konzernen. Durch die Selbstverpflichtung stellt sich die voestalpine hinter diese Ziele und strebt ein hohes Maß an Transparenz für alle Stakeholder des Unternehmens an.

Über Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen sowie über anhängige Verfahren (z.B. Kartellverfahren) werden in den Quartals- und Geschäftsberichten der voestalpine AG informiert.

Weitere Informationen zum österreichischen Corporate Governance-Kodex: http://www.corporate-governance.at/ 

Kartellverfahren Bahnoberbaumaterial

Im Kartellverfahren betreffend Eisenbahn-Oberbaumaterial hat das deutsche Bundeskartellamt Anfang Juli 2012 Bußgelder in Höhe von insgesamt 124,5 Mio. EUR gegen vier Hersteller und Lieferanten von Schienen wegen wettbewerbswidriger Absprachen zu Lasten der Deutschen Bahn AG verhängt. Davon entfielen 8,5 Mio. EUR auf Gesellschaften des voestalpine-Konzerns.

Dieses Ergebnis hat den angestrebten Kronzeugenstatus für den weitaus überwiegenden Teil des Verfahrens bestätigt, das vergleichsweise geringe Bußgeld betrifft lediglich Randbereiche. Damit ist dieses Verfahren zum Hauptkomplex Deutsche Bahn abgeschlossen. In weiterer Folge wird das Bundeskartellamt Lieferungen von Bahnoberbaumaterial an regionale und lokale Nachfrager untersuchen. Wann mit einer Entscheidung in diesen weiteren Sachverhaltskomplexen zu rechnen ist, ist aus heutiger Sicht nicht abschätzbar. Nach intensiven Verhandlungen ist es Ende April 2013 gelungen, eine Einigung mit der Deutschen Bahn in Bezug auf Schadenersatzleistungen für direkte Lieferungen im Rahmen des Schienenkartells zu erzielen (wobei bezüglich des konkreten Betrages Stillschweigen vereinbart wurde). Damit ist ein erster, vom Umfang her großer Teilkomplex des Kartellverfahrens für die voestalpine AG abgeschlossen. Darüber hinaus sollte hierdurch auch die Basis für eine langfristig tragfähige weitere Zusammenarbeit mit der Deutschen Bahn wiederhergestellt sein.

Die für den Themenkomplex Kartellverfahren sowie für die Schließung der TSTG Schienen Technik GmbH & Co KG im Jahresabschluss 2011/12 gebildete Rückstellung in Höhe von insgesamt 205,0 Mio. EUR wurde entsprechend der aktuellen Einschätzung auf 204,4 Mio. EUR angepasst und wird als angemessen erachtet.

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