Sämtliche von der Hauptversammlung gewählten Mitglieder des Aufsichtsrates haben bestätigt, dass sie sich auf der Grundlage der vom Aufsichtsrat festgelegten Kriterien als unabhängig betrachten (Corporate Governance-Kodex, Regel 53). Die vom Aufsichtsrat festgelegten Kriterien für die Unabhängigkeit sind auf der Website www.voestalpine.com einsehbar und entsprechen im Wesentlichen dem Anhang 1 zum Corporate Governance-Kodex. Zudem sind mit Ausnahme der Herren Dr. Heinrich Schaller, der den Anteilseigner Raiffeisenlandesbank Oberösterreich Invest GmbH & Co OG vertritt, und Dr. Josef Peischer, der die voestalpine Mitarbeiterbeteiligung Privatstiftung vertritt, sämtliche von der Hauptversammlung gewählten Mitglieder des Aufsichtsrates solche Mitglieder, die nicht Anteilseigner mit einer Beteiligung von mehr als 10 % sind oder Interessen solcher Anteilseigner vertreten (Regel 54).
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