Im voestalpine-Konzern werden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen an verschiedene Kreditinstitute monatlich revolvierend verkauft. In diesem Zusammenhang bestehen vier verschiedene Factoringvertragstypen.
Im Rahmen des ersten Factoringvertragstyps werden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 559,1 Mio. EUR (31. März 2014: 562,9 Mio. EUR) an verschiedene Kreditinstitute verkauft. Dabei werden kreditversicherte Forderungen um 100 % des Nennwertes an Kreditinstitute abgetreten, wobei die erwerbenden Kreditinstitute das Ausfallsrisiko übernehmen. Ansprüche aus der Kreditversicherung werden an das erwerbende Kreditinstitut abgetreten. Die verkaufende Konzerngesellschaft übernimmt lediglich eine Ausfallshaftung in Höhe des Selbstbehaltes von – in der Regel – 10 % aus der Kreditversicherung. Zum Bilanzstichtag beträgt das maximale Risiko aus der Ausfallshaftung 59,2 Mio. EUR (31. März 2014: 62,2 Mio. EUR). Die Ausfallshaftung entspricht dem theoretischen Maximalverlust. Die Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme der Ausfallshaftung ist äußerst gering. Der Zeitwert dieses Risikos wird mit 0,4 Mio. EUR bewertet. Aufgrund der Übertragung der wesentlichen Chancen und Risiken und aufgrund des Übergangs der Verfügungsmacht auf den Erwerber werden die Forderungen gemäß den Regelungen des IAS 39 vollständig ausgebucht.
Im Rahmen des zweiten Forderungsvertragstyps werden nicht versicherte Forderungen aus Lieferungen und Leistungen von 68,8 Mio. EUR (31. März 2014: 70,3 Mio. EUR) verkauft. Das Ausfallsrisiko wird zu 100 % an das erwerbende Kreditinstitut übertragen. Die Forderungen werden vollständig ausgebucht. Mit Ausnahme der unten angeführten passivierten Service Fee für die Forderungsverwaltung besteht kein anhaltendes Engagement.
Im Rahmen des dritten Forderungsvertragstyps – erstmals durchgeführt im Oktober 2014 – werden sowohl versicherte als auch nicht versicherte Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 126,1 Mio. EUR (31. März 2014: 0,0 Mio. EUR) verkauft. Ansprüche aus der Kreditversicherung werden an das erwerbende Kreditinstitut abgetreten. Zum Zeitpunkt des Forderungsverkaufes werden eine Verlustreserve von 0,9 % und eine Verwässerungsreserve von 1,6 % (bezogen auf die verkauften Forderungen) vom Kaufpreis abgezogen. Die Verwässerungsreserve in Höhe von 2,0 Mio. EUR für zum Bilanzstichtag verkaufte Forderungen dient der allfälligen Inanspruchnahme von Skonti, Boni etc. und wird als sonstige Forderung verbucht. Der Buchwert entspricht dem Zeitwert. Eine Verlustreserve zur Deckung von allfälligen Zahlungsausfällen in Höhe von 1,2 Mio. EUR für zum Bilanzstichtag verkaufte Forderungen wurde als Aufwand verbucht, die bei Nichtinanspruchnahme wieder ausgekehrt wird. Der theoretische Maximalverlust ist mit der Verlustreserve begrenzt. Aufgrund der Übertragung der wesentlichen Chancen und Risiken und aufgrund des Übergangs der Verfügungsmacht auf den Erwerber werden die Forderungen gemäß den Regelungen des IAS 39 vollständig ausgebucht.
Im Rahmen des vierten Forderungsvertragstyps werden sowohl versicherte als auch nicht versicherte Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 26,0 Mio. EUR (31. März 2014: 23,8 Mio. EUR) verkauft. Ansprüche aus der Kreditversicherung werden an das erwerbende Kreditinstitut abgetreten. Für allfällige Forderungsausfälle wurde von der verkaufenden Konzerngesellschaft ein „First-Loss Account“ in der Höhe von 0,2 Mio. EUR für 15 Monate dotiert. Es besteht keine Nachschusspflicht. Das „First-Loss Account“ beträgt zum Bilanzstichtag 0,2 Mio. EUR und wird als Zahlungsmittel erfasst. Der Buchwert entspricht dem Zeitwert. Der theoretische Maximalverlust ist mit der Höhe des „First-Loss Account“ begrenzt. Aufgrund der Übertragung der wesentlichen Chancen und Risiken und aufgrund des Übergangs der Verfügungsmacht auf den Erwerber werden die Forderungen gemäß den Regelungen des IAS 39 vollständig ausgebucht.
Bei sämtlichen Factoringvertragstypen werden im voestalpine-Konzern die von Kunden im Zeitraum zwischen dem letzten Forderungsverkauf und dem Bilanzstichtag erhaltenen Zahlungen in den sonstigen kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten abgegrenzt.
Die Forderungsverwaltung verbleibt bei sämtlichen Factoringsvertragstypen bei den jeweiligen Konzerngesellschaften. Für die verkauften Forderungen wird zum 31. März 2015 insgesamt eine Service Fee von 0,15 % des verkauften Forderungsvolumens in Höhe von 1,1 Mio. EUR als sonstige Rückstellung erfasst. Der Buchwert entspricht dem Zeitwert des anhaltenden Engagements.
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