Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2014/15 die ihm nach Gesetz und Satzung zukommenden Aufgaben im Rahmen von sechs Plenarsitzungen, drei Sitzungen des Prüfungsausschusses und zwei Sitzungen des Präsidialausschusses wahrgenommen. Dabei hat der Vorstand über den Gang der Geschäfte und die Lage der Gesellschaft schriftlich und mündlich umfassend Auskunft gegeben.
Der Jahresabschluss und der Konzernabschluss zum 31. März 2015 wurden von dem nach § 270 UGB gewählten Abschlussprüfer, der Grant Thornton Unitreu GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Wien, geprüft.
Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt und ergeben, dass der Jahresabschluss sowie der gemäß § 245a UGB nach International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellte Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Der Abschlussprüfer hat sowohl für den Jahresabschluss als auch den Konzernabschluss einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt und bestätigt, dass der Lagebericht im Einklang mit dem Jahresabschluss und der Konzernlagebericht im Einklang mit dem Konzernabschluss steht.
Nach vorhergehender Befassung des Prüfungsausschusses hat der Aufsichtsrat am 2. Juni 2015 den Jahresabschluss zum 31. März 2015 geprüft und gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit gemäß § 96 Abs. 4 Aktiengesetz festgestellt. Der Aufsichtsrat hat zudem nach vorheriger Befassung des Prüfungsausschusses den Lagebericht sowie den Konzernabschluss samt Konzernlagebericht und den Corporate Governance-Bericht zustimmend zur Kenntnis genommen.
Der Corporate Governance-Bericht wurde ebenfalls von der Grant Thornton Unitreu GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Wien, im Rahmen der jährlich durchgeführten externen Evaluierung der Einhaltung der C- und R-Regeln des Corporate Governance-Kodex durch die voestalpine AG geprüft, und es wurde festgestellt, dass der Bericht den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht und die Regeln eingehalten werden. Die Prüfung der Einhaltung der den Wirtschaftsprüfer betreffenden C-Regeln des Kodex (Regeln 77 bis 83) erfolgte durch die Rechtsanwaltskanzlei WOLF THEISS Rechtsanwälte GmbH & Co KG. Auch diese Prüfung hat die Einhaltung der Regeln bestätigt.
Festgestellt wird, dass das Geschäftsjahr 2014/15 mit einem Bilanzgewinn von 175.000.000,00 EUR schließt; es wird vorgeschlagen, eine Dividende von 1,00 EUR je dividendenberechtigter Aktie an die Aktionäre auszuschütten und den verbleibenden Betrag auf neue Rechnung vorzutragen.
Der Aufsichtsrat
Dr. Joachim Lemppenau
(Vorsitzender)
Linz, am 2. Juni 2015
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