Das Bekenntnis zur Wahrung der Menschenrechte ist im Code of Conduct der voestalpine im Abschnitt „Respekt und Integrität“ detailliert ausgeführt. Auch im verbindlichen Verhaltenskodex für Geschäftspartner stellen die Menschenrechte einen wichtigen Punkt dar.
UN Global Compact – Die 10 Prinzipien
Menschenrechte
Prinzip 1: Unternehmen sollen den Schutz der internationalen Menschenrechte innerhalb ihres Einflussbereichs unterstützen und achten und
Prinzip 2: sicherstellen, dass sie sich nicht an Menschenrechtsverletzungen mitschuldig machen.
Arbeitsnormen
Prinzip 3: Unternehmen sollen die Vereinigungsfreiheit und die wirksame Anerkennung des Rechts auf Kollektivverhandlungen wahren sowie ferner für
Prinzip 4: die Beseitigung aller Formen der Zwangsarbeit,
Prinzip 5: die Abschaffung der Kinderarbeit und Prinzip 6: die Beseitigung von Diskriminierung bei Anstellung und Beschäftigung eintreten.
Prinzip 6: die Beseitigung von Diskriminierung bei Anstellung und Beschäftigung eintreten.
Umweltschutz
Prinzip 7: Unternehmen sollen im Umgang mit Umweltproblemen einen vorsorgenden Ansatz unterstützen,
Prinzip 8: Initiativen ergreifen, um ein größeres Verantwortungsbewusstsein für die Umwelt zu erzeugen und
Prinzip 9: die Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien fördern.
Korruptionsbekämpfung
Prinzip 10: Unternehmen sollen gegen alle Arten der Korruption eintreten, einschließlich Erpressung und Bestechung.
Kollektivverhandlungen und Recht auf Vereinigungsfreiheit
Rund 80 % aller Beschäftigten im voestalpine-Konzern befinden sich in einem durch einen Kollektivvertrag geregelten Arbeitsverhältnis. Jeder Mitarbeiter hat die Freiheit und das Recht, sich Gewerkschaften anzuschließen. In allen Gesellschaften der voestalpine können von der Belegschaft Betriebsräte gewählt werden. Es gibt im Konzern einen Europabetriebsrat und einen Konzernbetriebsrat, die eine gute Gesprächsbasis mit dem Management haben.
Kinderarbeit und Zwangsarbeit
Die voestalpine ist strikt gegen Kinder-, Zwangs- und Pflichtarbeit. Im gesamten Konzern wurde bisher kein einziger Fall bekannt. Auch bei Lieferanten und Geschäftspartnern duldet die voestalpine keine Form von Kinder-, Zwangs- und Pflichtarbeit. Im Zuge der Untersuchung der Lieferkette (Sustainable Supply Chain Management) werden Lieferanten gezielt auf die Einhaltung der Menschenrechte, insbesondere hinsichtlich Kinder-, Zwangs- und Pflichtarbeit, geprüft (siehe Transparenz in der Lieferkette).
Im Verhaltenskodex für Geschäftspartner ist dazu festgehalten: „Der Geschäftspartner verpflichtet sich, auf der Grundlage der Europäischen Konvention für Menschenrechte und der UN-Charta die Menschenrechte als fundamentale Werte zu respektieren und zu beachten. Dies gilt insbesondere für das Verbot der Kinder- und Zwangsarbeit, das Verbot jedweder Form des Menschenhandels, die Gleichbehandlung der Mitarbeiter und das Recht auf Interessenvertretung und kollektive Verhandlungen.“
Menschenhandel und Moderne Sklaverei
Gesellschaften des voestalpine-Konzerns, die dem UK Modern Slavery Act unterliegen, erfüllen die vorgegebenen Auflagen durch die Veröffentlichung eines entsprechenden Statements. Im Code of Conduct und im Verhaltenskodex für Geschäftspartner sind Menschenhandel und Moderne Sklaverei explizit erwähnt und dezidiert untersagt.
Menschenrechtsschulungen für Sicherheitspersonal
Das Sicherheitspersonal des Werkschutzes besteht zum Großteil aus eigenen Mitarbeitern der voestalpine. Für Mitarbeiter von Fremdfirmen gilt ebenfalls der Code of Conduct bzw. für ihre Arbeitgeber der Verhaltenskodex für Geschäftspartner. Beide Dokumente schreiben die Einhaltung der Menschenrechte vor. Schulungen der eigenen Mitarbeiter zu diesem Thema werden von der voestalpine selbst durchgeführt, die Schulung der externen Sicherheitskräfte erfolgt durch den jeweiligen Arbeitgeber.
Rechte von indigenen Völkern
Die voestalpine ist ausschließlich in aufgeschlossenen Industriegebieten tätig. Daher werden Ureinwohner durch die Geschäftstätigkeit des Unternehmens nicht in ihren Rechten eingeschränkt.
Schulungen
Um die Wahrung der Menschenrechte sicherzustellen, wird im Lauf des kommenden Geschäftsjahres ein Online-Schulungsprogramm entwickelt. Es soll alle Mitarbeiter, deren Tätigkeit mit einer erhöhten Verantwortung dazu verbunden ist, sensibilisieren und ihnen wichtige Informationen und Handlungsanleitungen geben.
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