Menschenrechte

      World Environment Day  (Foto )

      In der unbedingten Verpflichtung zur Wahrung der Menschenrechte stützt sich die voestalpine auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und die Europäische Menschenrechtskonvention. Seit 2013 unterstützt die voestalpine den UN Global Compact (UNGC), der in seinen zehn Prinzipien die Förderung der Menschenrechte neben Arbeitsnormen, Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung enthält. Dieser Bericht stellt auch die jährliche „Communication on Progress“ für den UNGC dar.

      Die Wahrung der Menschenrechte ist der voestalpine ein wichtiges Anliegen. Kinder- und Zwangsarbeit, Diskriminierung jeglicher Art, auch bei Anstellung und Beschäftigung, duldet die voestalpine weder innerhalb des Konzerns noch bei ihren Geschäftspartnern.

      Das Bekenntnis zur Wahrung der Menschenrechte ist im Code of Conduct der voestalpine im Abschnitt „Respekt und Integrität“ detailliert ausgeführt. Auch im verbindlichen Verhaltenskodex für Geschäftspartner ist die Verpflichtung zur Einhaltung der Menschenrechte verankert.

      Der im Februar 2022 vorgestellte Richtlinienvorschlag der EU-Kommission zum Lieferkettengesetz zielt darauf ab, Unternehmen zur Einhaltung von Menschenrechten und Umweltschutzvorschriften entlang ihrer Lieferketten zu verpflichten. Die voestalpine bereitet sich intensiv auf die Einhaltung dieser Bestimmungen vor.

      Menschenrechtsschulungen Mitarbeiter

      Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des voestalpine-Konzerns haben verpflichtend ein E-Learning zum Thema „Menschenrechte“ zu absolvieren. Das E-Learning wird in drei Modulen ausgerollt:

      • Modul 1: Grundlagen der Menschenrechte
      • Modul 2: Menschenrechte im Arbeitsalltag
      • Modul 3: Menschenrechte in der Lieferkette
      Menschenrechtsschulungen Mitarbeiter (Organigramm)

      Das E-Learning steht in folgenden Sprachen zur Verfügung: Deutsch, Englisch, Chinesisch, Französisch, Italienisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Russisch, Schwedisch, Spanisch, Tschechisch und Türkisch.

      Menschenrechtsschulungen Sicherheitspersonal

      Das Sicherheitspersonal des Werkschutzes besteht zum Großteil aus eigenen Mitarbeitern der voestalpine, für die der Code of Conduct des Konzerns gilt. Mitarbeiter von Fremdfirmen unterliegen dem Verhaltenskodex für voestalpine-Geschäftspartner. Beide Dokumente verpflichten zur Einhaltung der Menschenrechte.

      Schulungen der eigenen Mitarbeiter zu diesem Thema werden von der voestalpine selbst durchgeführt, die Schulung der externen Sicherheitskräfte erfolgt durch den jeweiligen Arbeitgeber.

      Kollektivverhandlungen und Recht auf Vereinigungsfreiheit

      Rund 80 % aller Beschäftigten im voestalpine- Konzern befinden sich in einem durch einen Kollektivvertrag geregelten Arbeitsverhältnis. Jeder Mitarbeiter hat die Freiheit und das Recht, sich Gewerkschaften anzuschließen. In allen Gesellschaften der voestalpine können von der Belegschaft Betriebsräte gewählt werden. Es gibt im Konzern einen Europabetriebsrat und einen Konzernbetriebsrat, die eine gute Gesprächsbasis mit dem Management haben.

      Kinderarbeit und Zwangsarbeit

      Die voestalpine lehnt Kinder-, Zwangs- und Pflichtarbeit strikt ab. Im gesamten Konzern trat bisher kein einziger Fall auf. Auch bei Lieferanten und Geschäftspartnern duldet die voestalpine keinerlei Form von Kinder-, Zwangs- und Pflichtarbeit. Im Zuge der Untersuchung der Lieferkette (Sustainable Supply Chain Management) werden Lieferanten gezielt auf die Einhaltung der Menschenrechte – und dabei besonders in Hinblick auf Kinder-, Zwangs- und Pflichtarbeit – überprüft.

      Menschenhandel und Moderne Sklaverei

      Gesellschaften des voestalpine-Konzerns, die dem UK Modern Slavery Act unterliegen, erfüllen die darin vorgegebenen Auflagen durch die Veröffentlichung eines entsprechenden Statements. Im Code of Conduct und im Verhaltenskodex für Geschäftspartner sind Menschenhandel und Moderne Sklaverei explizit erwähnt und dezidiert untersagt.

      Rechte von Indigenen Völkern

      Die voestalpine ist ausschließlich in aufgeschlossenen Industriegebieten tätig. Daher werden Ureinwohner durch die Geschäftstätigkeit des Unternehmens nicht in ihren Rechten eingeschränkt.

      UN Global Compact – Die 10 Prinzipien

      Menschenrechte

      Prinzip 1: Unternehmen sollen den Schutz der internationalen Menschenrechte innerhalb ihres Einflussbereichs unterstützen und achten und

      Prinzip 2: sicherstellen, dass sie sich nicht an Menschenrechtsverletzungen mitschuldig machen.

      Arbeitsnormen

      Prinzip 3: Unternehmen sollen die Vereinigungsfreiheit und die wirksame Anerkennung des Rechts auf Kollektivverhandlungen wahren sowie ferner für

      Prinzip 4: die Beseitigung aller Formen der Zwangsarbeit,

      Prinzip 5: die Abschaffung der Kinderarbeit und

      Prinzip 6: die Beseitigung von Diskriminierung bei Anstellung und Beschäftigung eintreten.

      Umweltschutz

      Prinzip 7: Unternehmen sollen im Umgang mit Umweltproblemen einen vorsorgenden Ansatz unterstützen,

      Prinzip 8: Initiativen ergreifen, um ein größeres Verantwortungsbewusstsein für die Umwelt zu erzeugen und

      Prinzip 9: die Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien fördern.

      Korruptionsbekämpfung

      Prinzip 10: Unternehmen sollen gegen alle Arten der Korruption eintreten, einschließlich Erpressung und Bestechung.

      Mit der obligatorischen Unterzeichnung des Verhaltenskodex für Geschäftspartner verpflichten sich diese, auf der Grundlage der Europäischen Konvention für Menschenrechte und der UN-Charta die Menschenrechte als fundamentale Werte zu respektieren und zu beachten. Dies gilt insbesondere für das Verbot der Kinder- und Zwangsarbeit, die Gleichbehandlung der Mitarbeiter und das Recht auf Interessenvertretung und kollektive Verhandlungen.