Wertminderungen und Wertaufholungen

      Die allgemeinen Planungs- und Modellbeschreibungen, wie im Geschäftsbericht 2021/22 unter Punkt 11. Wertminderungen und Wertaufholungen angeführt, haben nach wie vor Gültigkeit.

      Impairmenttest von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten oder Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten mit Firmenwerten

      Im 1. Halbjahr 2022/23 wurde in der High Performance Metals Division bei der firmenwerttragenden Einheit HPM Production, welche anspruchsvolle Edelstähle herstellt, eine Wertminderung des Firmenwerts in Höhe von 119,3 Mio. EUR in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst. Die Abwertung ergab sich nach einer Aktualisierung der Planung aufgrund der deutlichen Erhöhung des Abzinsungssatzes (WACC), welcher dem Impairmenttest zugrunde liegt. Der erzielbare Betrag (Nutzungswert) dieser Einheit betrug zum 30. September 2022 2.228,2 Mio. EUR. Bei der Ermittlung der ewigen Rente wurde das fünfte Planjahr als Basis herangezogen. Zum 30. September 2022 wurde in der ewigen Rente mit einer Wachstumsrate von 1,63 % (2021/22: 1,65 %) gerechnet. Der WACC betrug 8,54 % nach Steuern (2021/22: 7,52 %), vor Steuern 11,05 % (2021/22: 9,64 %). 

       

       

      Wertminderung

       

       

       

      30.09.2022

       

       

      HPM Production

       

      119,3

       

       

       

      Mio. EUR

      Die wichtigsten zukunftsbezogenen Annahmen sind Abzinsungssatz und Cashflows. Eine Änderung dieser Annahmen birgt ein Risiko, dass in Zukunft eine wesentliche Anpassung der Buchwerte erforderlich werden könnte. Eine Erhöhung des Abzinsungssatzes nach Steuern um einen Prozentpunkt bzw. Reduktion der Cashflows um 10 % bzw. 20 % würde folgende Buchwertrückgänge nach sich ziehen:

       

       

       

      Buchwert­überdeckung

       

      Abzinsungssatz
      Änderung
      +1 %-Punkt

       

      Cashflow
      Änderung
      –10 %

       

      Cashflow
      Änderung
      –20 %

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      30.09.2022

       

       

       

       

       

       

       

       

      HPM Production

       

      0,0

       

      –289,3

       

      –222,8

       

      –445,6

       

       

       

      Mio. EUR

      Der Buchwert der firmenwerttragenden Einheit Precision Strip wäre bei einer Anpassung der wichtigsten zukunftsbezogenen Annahmen (Abzinsungssatz +1 %-Punkt und Cashflow –10 %) weiterhin gedeckt. Bei einem Cashflow-Abschlag von –20 % würde sich eine Wertminderung in Höhe von 25,5 Mio. EUR ergeben.

      Impairmenttest von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten ohne Firmenwert und sonstigen Vermögenswerten

      Im 1. Halbjahr 2022/23 wurden in der High Performance Metals Division bei der zahlungsmittelgenerierenden Einheit Buderus Edelstahl ohne Schmiede (bestehend aus den Teilbereichen Stahlwerk, Walzlinien und Gesenkschmiede), welche sich mit der Herstellung von Gesenkschmiedeteilen, Halbzeug sowie warm- und kaltgewalztem Stahl beschäftigt, Wertminderungen in Höhe von 54,1 Mio. EUR in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst. Die Abwertung ergab sich durch die Steigerung des Abzinsungssatzes (WACC) und durch die hohen Energiekosten, welche aufgrund der geringen Differenzierungsmerkmale der Produkte nur bedingt an den Markt weitergegeben werden können und somit zu Marktanteilsverlusten führen. Der erzielbare Betrag (Nutzungswert) für diese Einheit betrug 148,5 Mio. EUR. Der angewendete Abzinsungssatz lag bei 7,91 % nach Steuern (2021/22: 6,90 %), vor Steuern 10,85 % (2021/22: 9,44 %).

       

       

       

      Wertminderung

       

       

       

      30.09.2022

       

       

      Buderus Edelstahl ohne Schmiede

       

      54,1

       

       

       

      Mio. EUR

      Da die Untergrenze für eine weitere etwaige Abwertung der Fair Value abzüglich der Veräußerungskosten (Einzelveräußerungserlös) darstellt, würde eine Anpassung der wichtigsten zukunftsbezogenen Annahmen wie Abzinsungssatz und Cashflows zu keiner weiteren wesentlichen Wertminderung führen.

      Zum 30. September 2022 wurden keine weiteren Wertminderungen bei firmenwerttragenden Einheiten, zahlungsmittelgenerierenden Einheiten ohne Firmenwert und sonstigen Vermögenswerten vorgenommen. Für alle anderen Angaben in diesem Zusammenhang verweisen wir auf den Konzernabschluss 2021/22.