Rückstellungen und Eventualverbindlichkeiten

      Wir weisen darauf hin, dass unter Inanspruchnahme der Schutzklausel gemäß IAS 37.92 detaillierte Angaben zu Rückstellungen und Eventualverbindlichkeiten dann nicht gemacht werden, wenn dadurch die Interessen des Unternehmens ernsthaft beeinträchtigt werden könnten.