28. Angaben zu außerbilanziellen Geschäften gem. § 266 Z 2a UGB

Lieferforderungen in Höhe von 614,2 Mio. EUR (31. März 2010: 418,6 Mio. EUR) wurden verkauft und aus der Bilanz ausgebucht. Bei den Forderungsverkäufen werden kreditversicherte Lieferforderungen um 100 % des Nennwerts an Kreditinstitute abgetreten, wobei die erwerbenden Kreditinstitute das Ausfallsrisiko (Delkredererisiko und politisches Risiko) übernehmen; ferner wird die Verfügungsmacht auf den Erwerber der Forderungen übertragen. Vom Verkäufer wird eine Ausfallshaftung in Höhe des Selbstbehalts aus der Kreditversicherung (Bandbreite von 10 % bis 30 %) übernommen. Zum Bilanzstichtag beträgt das maximale Risiko aus der Ausfallshaftung 68,3 Mio. EUR (31. März 2010: 50,5 Mio. EUR).

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