Bekenntnis zum Österreichischen Corporate Governance-Kodex
Mit dem Österreichischen Corporate Governance-Kodex wird inländischen Aktiengesellschaften ein Ordnungsrahmen für die Führung und Überwachung des Unternehmens zur Verfügung gestellt. Der Kodex verfolgt das Ziel einer verantwortlichen, auf nachhaltige und langfristige Wertschaffung ausgerichteten Leitung und Kontrolle von Gesellschaften und Konzernen. Damit soll ein hohes Maß an Transparenz für alle Stakeholder des Unternehmens erreicht werden.
Grundlage des Kodex sind die Vorschriften des österreichischen Aktien-, Börse- und Kapitalmarktrechtes, die EU-Empfehlungen zu den Aufgaben der Aufsichtsratsmitglieder und zur Vergütung von Direktoren sowie in ihren Grundsätzen die OECD-Richtlinien für Corporate Governance. Der Kodex wurde seit 2002 mehrmals überarbeitet. Der vorliegende Corporate Governance-Bericht basiert auf dem Status der Kodex-Revision vom Jänner 2010. Der Kodex ist unter www.corporate-governance.at öffentlich zugänglich.
Der Kodex erlangt Geltung durch freiwillige Selbstverpflichtung der Unternehmen. Vorstand und Aufsichtsrat der voestalpine AG haben bereits im Jahr 2003 beschlossen, den Corporate Governance-Kodex anzuerkennen, und haben auch die zwischenzeitig erfolgten Regeländerungen angenommen bzw. umgesetzt. Die voestalpine AG bekennt sich somit zur Einhaltung des Österreichischen Corporate Governance-Kodex in der geltenden Fassung.
Neben den verbindlich einzuhaltenden „L-Regeln“1 werden auch sämtliche „C-Regeln“ des Kodex eingehalten.
Unter Bezugnahme auf die Regel 49 des Kodex wird festgehalten, dass die Kanzlei Binder Grösswang Rechtsanwälte GmbH, bei der das Aufsichtsratsmitglied Dr. Michael Kutschera als Partner tätig ist, als Rechtsberater der voestalpine AG im Geschäftsjahr 2010/11 Beratungsleistungen für Fragen im Zusammenhang mit dem Gesellschafterausschlussverfahren betreffend die BÖHLER-UDDEHOLM Aktiengesellschaft mit der Platzierung einer Anleihe (Jahresbeginn 2011) sowie mit börsenrechtlichen Themen erbracht hat. Die Abrechnung dieser Mandate erfolgte zu den jeweils geltenden allgemeinen Stundensätzen der Kanzlei Binder Grösswang Rechtsanwälte GmbH. Das Gesamtvolumen der im Geschäftsjahr 2010/11 für die Kanzlei Binder Grösswang Rechtsanwälte GmbH angefallenen Honorare betrug netto 59.410,84 EUR.
Code of Conduct
In Ergänzung des Corporate Governance-Kodex hat der Vorstand im Geschäftsjahr 2009/10 auch die Einführung eines voestalpine-Verhaltenskodex (Code of Conduct) beschlossen, der auf der Website der Gesellschaft abrufbar ist. Dieser gilt für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Konzerns und bildet die Grundlage für ethisch und rechtlich einwandfreie Verhaltensweisen im voestalpine-Konzern. Derzeit wird an einer generellen Aktualisierung und Erweiterung der Grundlagen der Compliance im voestalpine-Konzern gearbeitet, entsprechende Umsetzungsbeschlüsse sind im Geschäftsjahr 2011/12 vorgesehen.
1 Im Corporate Governance-Kodex sind folgende Regeln vorgesehen: „L-Regeln“ (= Legal), das sind gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen; „C-Regeln“ (Comply or Explain), deren Nichteinhaltung begründet werden muss; „R-Regeln“ (Recommandations), das sind Empfehlungen, die im Fall der voestalpine AG weitestgehend befolgt werden.