24. Angaben zu nahestehenden Unternehmen und Personen

Geschäftsbeziehungen zwischen dem Konzern und nicht konsolidierten Tochterunternehmen sowie equitykonsolidierten Gesellschaften bzw. deren Tochterunternehmen als auch quotenkonsolidierten Unternehmen werden zu fremdüblichen Bedingungen abgeschlossen und sind in folgenden Posten des Konzernabschlusses enthalten:

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2009/10

 

2010/11

 

 

mit quoten-
konsolidierten Unternehmen

 

mit equity-konsolidierten Gesellschaften und nicht konsolidierten Tochterunter-
nehmen

 

mit quoten-
konsolidierten Unternehmen

 

mit equity-konsolidierten Gesellschaften und nicht konsolidierten Tochterunter-
nehmen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Umsatzerlöse

 

48,2

 

191,8

 

86,9

 

453,1

Materialaufwand

 

2,9

 

96,1

 

8,4

 

192,5

Sonstiger betrieblicher Aufwand

 

0,0

 

34,9

 

0,0

 

35,6

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

31.03.2010

 

31.03.2011

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen

 

8,9

 

18,1

 

14,8

 

8,8

Finanzverbindlichkeiten/
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten

 

23,1

 

27,4

 

28,4

 

28,5

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Mio. EUR

Im Geschäftsjahr 2010/11 wurden 862 Leiharbeitskräfte (2009/10: 843) von einem Beteiligungsunternehmen zur Abdeckung von kurzfristigen Personalengpässen beschäftigt.

Die Nichteinbeziehung der nicht konsolidierten Gesellschaften in den Konzernabschluss hat keinen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns.

Vorstand

Die fixen Bezüge des Vorstandes werden entsprechend der österreichischen Rechtslage vom Präsidialausschuss des Aufsichtsrates festgelegt und periodisch einer Überprüfung unterzogen.

Voraussetzung für die Gewährung einer Bonifikation ist das Vorliegen einer aus quantitativen und qualitativen Elementen bestehenden Zielvereinbarung, welche mit dem Präsidialausschuss des Aufsichtsrates abzuschließen ist. Der Maximalbonus ist für Vorstandsmitglieder mit 135 % des Jahresbruttogehalts, für den Vorsitzenden des Vorstandes mit 175 % des Jahresbruttogehalts begrenzt. Bei exakter Erreichung der vereinbarten Zielwerte gebühren für die quantitativen Ziele 60 % des Maximalbonus; bei Erreichen der qualitativen Ziele gebühren 20 % des Maximalbonus. Eine Übererfüllung der Ziele wird proportional bis zur Erreichung des Maximalbonus berücksichtigt. Quantitative Zielgrößen sind das Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit (EBIT) und der „Return on Capital Employed“ (ROCE). Die konkreten Zielgrößen werden periodisch (üblicherweise jeweils für einen Zeitraum von drei Jahren) vom Präsidialausschuss des Aufsichtsrates mit dem Vorstand vereinbart. Ihre Berechnungsbasis ist unabhängig vom jeweiligen Budget bzw. der dreijährigen Mittelfristplanung, d. h. Budgeterfüllung bedeutet nicht Bonuserreichung. Als qualitatives Ziel im Geschäftsjahr 2010/11 wurde – neben einem anspruchsvollen Kosteneinsparungsziel – eine deutliche, klar quantifizierte Gearing-Reduktion vereinbart.

Die Höhe der vertraglich zugesagten Firmenpension bemisst sich für die Herren Eder, Hirschmanner, Mülner, Ottel und Spreitzer nach der Dauer der Dienstzeit. Pro Dienstjahr beträgt die Höhe der jährlichen Pension 1,2 % des letzten Jahresbruttogehalts. Die Pensionsleistung kann jedoch 40 % des letzten Jahresbruttogehalts (ohne variable Bezüge) nicht übersteigen. Für Dipl.-Ing. Franz Rotter besteht eine beitragsorientierte Zusage; dabei wird ein Beitrag in Höhe von 15 % des Jahresbruttogehalts (ohne Bonifikation) vom Unternehmen in die Pensionskasse einbezahlt.

Die Vorstandsmitglieder erhalten bei Beendigung des Anstellungsverhältnisses eine Abfertigung in sinngemäßer Anwendung des Angestelltengesetzes.

Für die Mitglieder des Vorstandes (wie auch für alle leitenden Angestellten des Konzerns) und des Aufsichtsrates besteht eine D&O-Versicherung, deren Kosten in Höhe von 0,2 Mio. EUR (2009/10: 0,2 Mio. EUR) von der Gesellschaft getragen werden.

Die fixen und variablen Bezüge der Mitglieder des Vorstandes der voestalpine AG setzen sich für die Berichtsperiode wie folgt zusammen:

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Fixe Bezüge

 

Variable Bezüge

 

Summe

 

 

 

 

 

 

 

Dr. Wolfgang Eder

 

0,8

 

1,2

 

2,0

Dipl.-Ing. Franz Hirschmanner

 

0,6

 

0,8

 

1,4

Dipl.-Ing. Josef Mülner

 

0,6

 

0,8

 

1,4

Mag. Dipl.-Ing. Robert Ottel

 

0,6

 

0,8

 

1,4

Dkfm. Dr. Claus J. Raidl (bis 31.12.2010)

 

0,4

 

0,6

 

1,0

Dipl.-Ing. Franz Rotter (ab 01.01.2011)

 

0,1

 

0,1

 

0,2

Mag. Wolfgang Spreitzer

 

0,6

 

0,8

 

1,4

 

 

 

 

 

 

 

2010/11

 

3,7

 

5,1

 

8,8

2009/10

 

3,2

 

3,0

 

6,2

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Mio. EUR

Darüber hinaus wurden aus der Endabrechnung von variablen Bezügen 1,3 Mio. EUR für das Vorjahr an Vorstandsmitglieder ausbezahlt. Dkfm. Dr. Claus J. Raidl hat zusätzlich zu den o. a. Bezügen in sinngemäßer Anwendung des Angestelltengesetzes eine Abfertigungszahlung in Höhe von 1,3 Mio. EUR erhalten.

Der leistungsorientierte („current service costs“) und beitragsorientierte Pensionsaufwand für Vorstandsmitglieder beträgt in der Berichtsperiode 0,3 Mio. EUR.

Zum Bilanzstichtag waren 4,3 Mio. EUR der variablen Bezüge noch nicht ausbezahlt. An Mitglieder des Vorstandes der voestalpine AG wurden keine Vorschüsse oder Kredite gewährt. Bezüglich der Angaben der anteilsbasierten Vergütungen (Stock-Option-Programm) wird auf Punkt 26 verwiesen.

Directors’ dealings-Meldungen der Vorstandsmitglieder werden auf der Website der Österreichischen Finanzmarktaufsicht www.fma.gv.at veröffentlicht.

Aufsichtsrat

Gemäß § 15 der Satzung erhalten Aufsichtsratsmitglieder der voestalpine AG als Vergütung für ihre Tätigkeit einen Betrag von einem Promille des Jahresüberschusses gemäß festgestelltem Konzern-Jahresabschluss. Die Aufteilung des Gesamtbetrages erfolgt unter Zugrundelegung eines Aufteilungsschlüssels von 100 % für den Vorsitzenden, 75 % für den stellvertretenden Vorsitzenden und jeweils 50 % für alle anderen Mitglieder, wobei dem Vorsitzenden jedenfalls eine Mindestvergütung von 20,0 Tsd. EUR, dem stellvertretenden Vorsitzenden eine Mindestvergütung von 15,0 Tsd. EUR und allen anderen Mitgliedern des Aufsichtsrates eine Mindestvergütung von 10,0 Tsd. EUR zustehen. Begrenzt ist die Aufsichtsratsvergütung mit dem Vierfachen der genannten Beträge. Zusätzlich erhalten die Mitglieder ein Sitzungsgeld in Höhe von 500 EUR pro Sitzung.

Nach dieser Regelung erhalten die Kapitalvertreter des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2010/11 folgende Vergütungen: Dr. Joachim Lemppenau (Vorsitzender): 80,0 Tsd. EUR (2009/10: 38,3 Tsd. EUR); Dr. Ludwig Scharinger (stellvertretender Vorsitzender): 60,0 Tsd. EUR (2009/10: 28,7 Tsd. EUR); alle übrigen Kapitalvertreter jeweils 40,0 Tsd. EUR (2009/10: 19,2 Tsd. EUR). Die von der Belegschaftsvertretung nominierten Aufsichtsratsmitglieder erhalten keine Aufsichtsratsvergütung.

Die jährliche Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrates und deren Berechnungsweise sind in der Satzung abschließend festgelegt. Sie bedarf damit keiner Beschlussfassung in der Hauptversammlung.

Die Aufsichtsratsvergütungen (inkl. Sitzungsgelder) betragen für das Geschäftsjahr 2010/11 insgesamt 0,4 Mio. EUR (2009/10: 0,2 Mio. EUR). Die Bezahlung der Aufsichtsratsvergütung für das Geschäftsjahr 2010/11 erfolgt spätestens 14 Tage nach der Hauptversammlung am 6. Juli 2011. An Mitglieder des Aufsichtsrates der voestalpine AG wurden keine Vorschüsse oder Kredite gewährt.

Directors’ dealings-Meldungen der Aufsichtsratsmitglieder werden auf der Website der Österreichischen Finanzmarktaufsicht www.fma.gv.at veröffentlicht.

Die Kanzlei Binder Grösswang Rechtsanwälte GmbH, bei der das Aufsichtsratsmitglied Dr. Michael Kutschera als Partner tätig ist, erbrachte als Rechtsberater der voestalpine AG im Geschäftsjahr 2010/11 Beratungsleistungen für Fragen im Zusammenhang mit dem Gesellschafterausschlussverfahren betreffend die BÖHLER-UDDEHOLM Aktiengesellschaft, mit der Platzierung eines Bonds 2011 sowie zu börsenrechtlichen Themen. Die Abrechnung dieser Mandate erfolgte zu den jeweils geltenden allgemeinen Stundensätzen der Kanzlei Binder Grösswang Rechtsanwälte GmbH. Das Gesamtvolumen der im Geschäftsjahr 2010/11 für die Kanzlei Binder Grösswang Rechtsanwälte GmbH angefallenen Honorare betrug netto 59.410,84 EUR.

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