Aktives Risikomanagement, so wie es im voestalpine-Konzern verstanden und langjährig angewandt wird, dient sowohl der langfristigen Sicherung des Unternehmensbestandes als auch der Wertsteigerung und stellt somit einen wesentlichen Erfolgsfaktor für die gesamte voestalpine-Gruppe dar. Im Zuge des systematischen Risikomanagementprozesses, welcher mehrfach jährlich und konzernweit einheitlich durchlaufen wird, und im Rahmen interner Kontrollsysteme, welche ebenfalls integrale Bestandteile der Aufbau- und Ablauforganisation sind, werden wesentliche Risiken systematisch und frühzeitig erfasst, analysiert, bewertet und durch ein permanentes Monitoring überwacht bzw. geeignete risikominimierende Maßnahmen ergriffen.
Das 1. Halbjahr des Geschäftsjahres 2020/21 war weiterhin von der globalen COVID-19-Krise und dem damit verbundenen Ausnahmezustand geprägt. Im Zuge des konzernalen Krisenmanagements sind seit Beginn der Pandemie Krisenteams auf drei Entscheidungsebenen (Konzern, Divisionen, Gesellschaften) eingerichtet, die auch in dieser schwierigen Zeit ein rasches und koordiniertes Vorgehen an allen Konzernstandorten sicherstellen. Rasch eingeleitete Maßnahmen (wie z. B. Hygiene- und Schutzmaßnahmen zur Sicherheit der Mitarbeiter, Kurzarbeit, Abbau von Zeitguthaben, Sicherung der Liquidität, vorgezogene Betriebsurlaube, an die vorherrschenden Lieferketten angepasste Produktionsaktivitäten, regelmäßiger Informationsaustausch mit unseren wesentlichen Kunden und Lieferanten) haben im 1. Halbjahr des laufenden Geschäftsjahres zur bestmöglichen Aufrechthaltung des Betriebes und zur Stabilität der Organisation beigetragen. Dadurch konnte sich der voestalpine-Konzern gut an die völlig neue Situation anpassen. Angewandte Notfall- und Krisenpläne sowie Maßnahmen werden weiterhin regelmäßig bewertet und im Bedarfsfall an neue Erkenntnisse angepasst. Der weitere Verlauf der Pandemie und die von den einzelnen Staaten zu deren Bekämpfung beschlossenen Maßnahmen sowie die Aktivitäten zur Stimulation der Wirtschaft werden die konjunkturelle Entwicklung in den einzelnen Weltregionen weiterhin massiv beeinflussen.
Darüber hinaus blieb das operative Risikoumfeld des voestalpine-Konzerns in den ersten sechs Monaten des laufenden Geschäftsjahres und auch im Vergleich zu den Vorjahren nahezu unverändert. Wesentliche Risikofelder (wie etwa Rohstoffverfügbarkeit und Energieversorgung, Ausfall von kritischen Produktionsanlagen bzw. Ausfall kritischer IT-Systeme, CO2-Thematik, Wissensmanagement oder Risiken des Finanzbereichs) und deren Vorsorgemaßnahmen sind somit weitestgehend ident geblieben. Die wesentlichen Risikofelder und deren risikominimierenden Maßnahmen, welche ausführlich im Geschäftsbericht 2019/20 des voestalpine-Konzerns dargestellt und beschrieben sind (Geschäftsbericht 2019/20, „Bericht über die Risiken des Unternehmens“), haben somit auch zum Zwischenlagebericht nach wie vor ihre Gültigkeit.
Betreffend der österreichischen Energieabgabenvergütung ist festzuhalten, dass das Bundesfinanzgericht ein Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH gerichtet hat (BFG 31.10.2014, RE/5100001/2014). Durch die Novellierung des Energieabgabenvergütungsgesetzes mit dem Budgetbegleitgesetz (BBG) 2011, das für Zeiträume nach dem 31. Dezember 2010 gilt, wurde die Energieabgabenvergütung auf Produktionsbetriebe eingeschränkt. In weiterer Folge wurde dem Europäischen Gerichtshof die Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt, ob in Zusammenhang mit dieser als staatliche Beihilfe anzusehenden Einschränkung gegen Unionsrecht verstoßen wurde, was vom Höchstgericht tatsächlich bejaht wurde (EuGH 21.7.2016, Rs C-493/14, Dilly’s Wellnesshotel GmbH). Damit sind die mit dem BBG 2011 angestrebten Restriktionen nicht rechtswirksam in Kraft getreten und können daher insbesondere auch Dienstleistungsbetriebe die Energieabgabenvergütung für Zeiträume ab 1. Februar 2011 noch nachträglich geltend machen. Das Bundesfinanzgericht hat in seiner Folgeentscheidung ausgesprochen, dass die Einschränkung auf Produktionsbetriebe nicht in Kraft getreten ist. Gegen diese Entscheidung wurde vom Finanzamt Revision beim Verwaltungsgerichtshof eingebracht, der sich im September 2017 (Beschluss vom 14.9.2017, EU 2017/0005 und 0006-1) erneut an den EuGH gewandt hat. Durch das Urteil des EuGH vom 14.11.2019 (EuGH 14.11.2019, C-585/17, Dilly´s Wellnesshotel II) steht fest, dass die mit dem BBG 2011 vorgenommene Einschränkung auf Produktionsbetriebe unionsrechtskonform zustande gekommen ist. Der österreichische Verwaltungsgerichtshof folgt in seiner Anschlussentscheidung vom 18.12.2019 (Ro 2016/15/0041) dem EuGH. Für den voestalpine-Konzern sind aus der das Verfahren abschließenden Entscheidung des österreichischen Verwaltungsgerichtshofes keine nachteiligen Auswirkungen entstanden.
Durch die Pandemie können unterschiedliche gesetzliche Maßnahmen der jeweiligen Jurisdiktionen gesetzt werden, die Einfluss auf die Produktionsbedingungen und die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit der jeweiligen Konzernunternehmen haben können.
Basierend auf den Erkenntnissen aus Wirtschafts- und Finanzkrisen der jüngsten Vergangenheit bzw. deren Auswirkungen auf den voestalpine-Konzern wurden in den vergangenen Jahren zusätzliche – vor allem unternehmerische – Maßnahmen zur Risikominimierung gesetzt, die ebenfalls ausführlich im Geschäftsbericht 2019/20 beschrieben sind und auch im laufenden Geschäftsjahr konsequent weiterverfolgt wurden und werden. Im schwierigen konjunkturellen Umfeld werden etwaige Konsequenzen aus (Straf-)Zöllen bzw. aus globalen Handelskonflikten ebenfalls einem laufenden Monitoring unterzogen.
Für die in der Vergangenheit im voestalpine-Konzern identifizierten Risiken wurden konkrete Absicherungsmaßnahmen erarbeitet und umgesetzt. Diese Maßnahmen zielen auf eine Senkung der potenziellen Schadenshöhe und/oder auf eine Verringerung der Eintrittswahrscheinlichkeit ab. Es ist festzuhalten, dass auch zum Zwischenlagebericht die operativen Risiken des voestalpine-Konzerns – abgesehen von globalen Krisen und deren Auswirkungen – aus heutiger Sicht begrenzt und überschaubar sind. Hinsichtlich der COVID-19-Krise und den damit verbundenen und aus heutiger Sicht noch nicht zur Gänze absehbaren globalen Auswirkungen wird der voestalpine-Konzern auch künftig alles daransetzen, diese für jeden Einzelnen und für das Unternehmen sehr schwierige Situation bestmöglich zu bewältigen.
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