Der Konzernzwischenabschluss zum 30. September 2023 für das 1. Halbjahr des Geschäftsjahres 2023/24 der voestalpine AG wurde unter Anwendung der International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, nach den Bestimmungen des IAS 34 – Interim Financial Reporting und den Auslegungen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRS-IC), die 2023 verpflichtend anzuwenden sind, erstellt. Die für den Konzernabschluss des Geschäftsjahres 2022/23 geltenden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze wurden mit Ausnahme der untenstehenden Änderungen unverändert fortgeführt.
Folgende Änderungen oder Neufassungen von Standards und Interpretationen wurden im Geschäftsjahr 2023/24 erstmals angewandt:
Standard |
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Inhalt |
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Inkrafttreten1 |
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IFRS 17 |
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Versicherungsverträge |
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1. Jänner 2023 |
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IAS 1, Änderungen |
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Angaben zu Rechnungslegungsmethoden |
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1. Jänner 2023 |
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IAS 8, Änderungen |
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Definition von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen |
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1. Jänner 2023 |
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IAS 12, Änderungen |
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Latente Steuern im Zusammenhang mit Vermögenswerten und Verbindlichkeiten aus einer einzigen Transaktion |
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1. Jänner 2023 |
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IFRS 17, Änderungen |
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Erstmalige Anwendung von IFRS 17 und IFRS 9 – Vergleichszahlen |
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1. Jänner 2023 |
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IAS 12, Änderungen |
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Internationale Steuerreform – Pillar Two Modell |
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1. Jänner 2023 |
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Es haben sich keine wesentlichen Auswirkungen aus den angeführten Änderungen und Neufassungen der Standards und Interpretationen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des voestalpine-Konzerns ergeben.
Für Fragen zu den übrigen verwendeten Aufstellungsgrundsätzen wird auf den Konzernabschluss zum 31. März 2023 verwiesen, welcher die Basis für diesen Zwischenabschluss darstellt.
Der Konzernzwischenabschluss ist in Millionen Euro (= funktionale Währung des Mutterunternehmens) dargestellt. Bei der Summierung von gerundeten Beträgen und Prozentangaben können durch Verwendung automatischer Rechenhilfen rundungsbedingte Rechendifferenzen auftreten.
Die vergleichenden Angaben beziehen sich, sofern nicht anders angegeben, auf das 1. Halbjahr des Geschäftsjahres 2022/23 (Stichtag: 30. September 2022).
Der vorliegende Konzernzwischenabschluss wurde weder einer vollständigen Abschlussprüfung noch einer prüferischen Durchsicht durch eine:n Wirtschaftsprüfer:in unterzogen.