Online Geschäftsbericht   
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Angaben gemäß § 243a UGB


Das Grundkapital der voestalpine AG beträgt zum 31. März 2010 307.132.044,75 EUR und ist in 169.049.163 auf Inhaber lautende Stückaktien geteilt. Stimmrechtsbeschränkungen bestehen nicht (1 share = 1 vote). Der voestalpine AG sind keine Vereinbarungen ihrer Aktionäre bekannt, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien beschränken.

Die Raiffeisenlandesbank Oberösterreich Invest GmbH & Co OG, Linz, sowie die voestalpine Mitarbeiterbeteiligung Privatstiftung, Linz, halten jeweils mehr als 10 %, und die Oberbank AG, Linz, hält mehr als 5 % am Grundkapital der Gesellschaft.

Die Stimmrechte der von der voestalpine Mitarbeiterbeteiligung Privatstiftung für die Arbeitnehmer der an der Mitarbeiterbeteiligung teilnehmenden Konzerngesellschaften der voestalpine AG treuhändig gehaltenen Aktien werden durch den Vorstand der voestalpine Mitarbeiterbeteiligung Privatstiftung ausgeübt. Die Art der Ausübung des Stimmrechtes bedarf jedoch der Zustimmung des Beirates der voestalpine Mitarbeiterbeteiligung Privatstiftung. Über die Zustimmung wird im Beirat mit einfacher Mehrheit beschlossen. Der Beirat ist paritätisch von je sechs Personen der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite besetzt. Dem Vorsitzenden des Beirates, der von der Arbeitnehmerseite zu besetzen ist, steht ein Dirimierungsrecht zu.

Für Befugnisse des Vorstandes, die sich nicht unmittelbar aus dem Gesetz ergeben, wie der Erwerb eigener Aktien, genehmigtes oder bedingtes Kapital, wird auf Punkt 17 (Eigenkapital) des Anhanges zum Konzernabschluss 2009/10 verwiesen.

Die im Oktober 2007 begebene Hybridanleihe, die im Geschäftsjahr 2008/09 begebenen Anleihen (333 Mio. EUR Festverzinsliche Schuldverschreibung 2008–2011 sowie 400 Mio. EUR Festverzinsliche Schuldverschreibung 2009–2013) sowie weitere langfristige Finanzierungsverträge in einem anfänglichen Volumen von gesamt 2,1 Mrd. EUR, welche die Gesellschaft im Geschäftsjahr 2008/09 mit nationalen und internationalen Kreditinstituten abgeschlossen hat, enthalten so genannte Change-of-Control-Klauseln. Mit Ausnahme der Hybridanleihe steht gemäß den Bedingungen dieser Finanzierungen den Inhabern der Anleihen bzw. den kreditgewährenden Banken im Falle des Eintritts eines Kontrollwechsels bei der Gesellschaft das Recht zu, die Rückzahlung zu verlangen. Gemäß den Emissionsbedingungen der Hybridanleihe erhöht sich der Festzinssatz in der Höhe von 7,125 % (Zinssatz der Festzinssatzperiode) bzw. die Marge in der Höhe von 5,05 % (Zinssatz der variablen Zinsperiode) 61 Tage nach Eintritt eines Kontrollwechsels um 5 %. Der voestalpine AG steht ein Kündigungsrecht mit Wirkung bis spätestens 60 Tage nach Eintritt eines Kontrollwechsels zu. Eine Änderung in der Kontrolle der voestalpine AG findet gemäß den Bedingungen der angeführten Anleihen und Finanzierungsverträge statt, wenn eine kontrollierende Beteiligung im Sinne des österreichischen Übernahmegesetzes erworben wird.

Es gibt keine Entschädigungsvereinbarungen zwischen der Gesellschaft und ihren Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern oder Arbeitnehmern für den Fall eines öffentlichen Übernahmeangebots.