Online Geschäftsbericht   
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17. Eigenkapital


Grundkapital (inkl. Angaben gemäß § 240 UGB)

Gemäß dem vormaligen § 4 Abs. 6 der Satzung war der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital um bis zu 28.778.442,33 EUR durch Ausgabe von bis zu 15.840.000 Stückaktien zu erhöhen, soweit Gläubiger der Wandelanleihe 2005/10 von ihrem Recht auf Wandlung in Aktien Gebrauch machen (bedingte Kapitalerhöhung).

In der Berichtsperiode wurde die Wandelanleihe 2005/10 von der voestalpine AG mit Wirksamkeit zum 29. Jänner 2010 gekündigt. Auf Grund der Kündigung wurden sämtliche zum Zeitpunkt der Kündigung ausstehenden Wandelanleihen (= 8,6 % des Gesamtnennbetrages der Wandelanleihe in der Höhe von 250 Mio. EUR) von den Gläubigern der Wandelanleihen in Aktien der Gesellschaft gewandelt. Für diese Wandlungen hat der Vorstand von der Ermächtigung gemäß § 4 Abs. 6 der Satzung Gebrauch gemacht und das Grundkapital der voestalpine AG durch Ausgabe von gesamt 1.150.131 auf den Inhaber lautende Stückaktien an Gläubiger der Wandelanleihe 2005/10 um 0,68 % erhöht. Eine weitere Ausgabe von Aktien durch den Vorstand gemäß § 4 Abs. 6 der Satzung ist auf Grund der vollständigen Tilgung der Wandelanleihe 2005/10 nicht mehr möglich. § 4 Abs. 6 der Satzung wurde daher gelöscht und der vormalige § 4 Abs. 7 der Satzung ist nunmehr § 4 Abs. 6. Zum 31. März 2010 gibt es keine ausstehenden Wandelschuldverschreibungen der Gesellschaft.

Das Grundkapital beträgt zum 31. März 2010 307.132.044,75 EUR (31. März 2009: 305.042.462,76 EUR) und ist in 169.049.163 nennbetragslose Stückaktien zerlegt (31. März 2009: 167.899.032). Alle Aktien sind zur Gänze eingezahlt.

Gemäß § 4 Abs. 2 der Satzung ist der Vorstand der voestalpine AG bis zum 30. Juni 2014 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 83.949.516 Stück Aktien (ca. 49,66 %) gegen Bareinzahlung und/oder, allenfalls unter teilweisem oder gänzlichem Ausschluss des Bezugsrechtes der Aktionäre, (i) gegen Sacheinlage, insbesondere durch Einbringung von Beteiligungen, Unternehmen, Betrieben und Betriebsteilen, und/oder (ii) zur Ausgabe an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstandes der Gesellschaft oder eines mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmens im Rahmen eines Mitarbeiterbeteiligungsprogramms oder eines Aktienoptionsprogramms zu erhöhen (genehmigte Kapitalerhöhung). Von dieser Ermächtigung hat der Vorstand in der Berichtsperiode keinen Gebrauch gemacht.

Gemäß § 4 Abs. 6 der Satzung ist der Vorstand der voestalpine AG ermächtigt, das Grundkapital um bis zu 80.000.000 Stück Aktien (= 47,32 %) zur Ausgabe an Gläubiger von Finanzinstrumenten im Sinne des § 174 AktG (Wandelschuldverschreibungen, Gewinnschuldverschreibungen oder Genussrechte), zu deren Begebung der Vorstand in der Hauptversammlung vom 1. Juli 2009 ermächtigt wurde, zu erhöhen (bedingte Kapitalerhöhung). Der Vorstand hat von seiner Ermächtigung vom 1. Juli 2009 zur Begebung von Finanzinstrumenten im Sinne des § 174 AktG in der Berichtsperiode keinen Gebrauch gemacht.

In der Hauptversammlung vom 2. Juli 2008 wurde der Vorstand bis zum 31. Dezember 2010 zum Erwerb von eigenen Aktien in Höhe von bis zu 10 % des jeweiligen Grundkapitals ermächtigt. Der Rückkaufspreis darf max. 20 % unter und max. 10 % über dem durchschnittlichen Börsenkurs der dem Rückerwerb vorhergehenden drei Börsentage liegen. Von dieser Ermächtigung hat der Vorstand in der Berichtsperiode nicht Gebrauch gemacht.

Die Kapitalrücklagen beinhalten im Wesentlichen das Agio (abzüglich Kosten der Eigenkapitalbeschaffung), Gewinne/Verluste aus dem Verkauf von eigenen Aktien sowie anteilsbasierte Vergütungen.

Die Rücklagen für eigene Aktien beinhalten die Anschaffungskosten bzw. die Abgänge zu Anschaffungskosten für zurückgekaufte eigene Aktien.

Die Gewinnrücklagen beinhalten das Ergebnis nach Steuern abzüglich Dividendenausschüttungen. Bei der Aufstockung von Mehrheitsbeteiligungen wird die Differenz zwischen den Anschaffungskosten für die zusätzlichen Anteile und dem anteiligen Buchwert der Minderheitsanteile direkt in der Gewinnrücklage erfasst. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste bei Abfertigungs- und Pensionsrückstellungen werden in der Periode, in der sie anfallen, zur Gänze im Eigenkapital erfasst.

Die Rücklage für Währungsumrechnung dient der Erfassung von Differenzen aus der Umrechnung von Abschlüssen ausländischer Tochterunternehmen.

Die Hedging-Rücklage umfasst Gewinne und Verluste aus dem effektiven Teil von Cashflow-Hedges. Der kumulierte, in die Rücklage eingestellte Gewinn oder Verlust aus dem Sicherungsgeschäft wird nur dann in die Gewinn- und Verlustrechnung überführt, wenn auch das gesicherte Geschäft das Ergebnis beeinflusst.

Die Anzahl der im Umlauf befindlichen Aktien hat sich in den im Konzernabschluss zum 31. März 2010 dargestellten Perioden wie folgt entwickelt:

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Anzahl Stückaktien

 

Anzahl
eigene Aktien

 

Anzahl im Umlauf befindliche Aktien

 

 

 

 

 

 

 

Stand zum 01.04.2008

 

164.439

 

5.203

 

159.236

 

 

 

 

 

 

 

Zugänge

 

3.460

 

 

 

3.460

Abgänge

 

 

 

–4.308

 

4.308

Stand zum 31.03.2009

 

167.899

 

895

 

167.004

 

 

 

 

 

 

 

Zugänge

 

1.150

 

 

 

1.150

Abgänge

 

 

 

–237

 

237

Stand zum 31.03.2010

 

169.049

 

658

 

168.391

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Tsd. Stück

Hybridkapital

Die voestalpine AG hat am 16. Oktober 2007 eine gegenüber allen sonstigen Gläubigern nachrangige unbefristete Anleihe (Hybridanleihe) im Umfang von 1 Mrd. EUR begeben. Der Kupon beträgt 7,125 %, welcher bei Entfall der Dividende auch ausgesetzt werden kann. Nach sieben Jahren Laufzeit hat die voestalpine AG, nicht aber die Gläubiger, erstmalig die Möglichkeit zur Tilgung der Anleihe oder der Fortsetzung zu einem variablen Zinssatz (3-Monats-EURIBOR plus 5,05 %).

Der Erlös aus der Begebung der Hybridanleihe wird als Teil des Eigenkapitals ausgewiesen, da dieses Instrument die Kriterien von Eigenkapital nach IAS 32 erfüllt. Entsprechend werden auch die zu zahlenden Kupons als Teil der Ergebnisverwendung dargestellt. Die Begebungskosten der Anleihe und das Disagio beliefen sich auf 10,5 Mio. EUR; darauf entfallende Steueransprüche in Höhe von 2,6 Mio. EUR wurden aktiviert. Das Eigenkapital erhöhte sich deshalb um einen Wert von 992,1 Mio. EUR.

Minderheitsanteile am Eigenkapital

Die Minderheitsanteile am Eigenkapital zum 31. März 2010 resultieren im Wesentlichen aus Fremdanteilen bei der VAE-Gruppe, Railpro B.V. und den Danube-Equity-Gesellschaften.

Das Sonstige Ergebnis gliedert sich wie folgt:

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2008/09

 

2009/10

 

 

 

 

 

Hedge Accounting

 

9,3

 

–25,3

Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste

 

–25,4

 

–15,7

Währungsumrechnung

 

–9,7

 

85,1

Latente Steuern auf Hedge Accounting und versicherungsmathematische Gewinne/Verluste

 

6,1

 

8,2

Sonstiges Ergebnis netto

 

–19,7

 

52,3

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Mio. EUR