Allgemeines / Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

      Der Konzernzwischenabschluss zum 30. September 2021 für das 1. Halbjahr des Geschäftsjahres 2021/22 der voestalpine AG wurde unter Anwendung der International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, nach den Bestimmungen des IAS 34 – Interim Financial Reporting und den Auslegungen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRS-IC), die 2021 verpflichtend anzuwenden sind, erstellt. Die für den Konzernabschluss des Geschäftsjahres 2020/21 geltenden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze wurden mit Ausnahme der untenstehenden Änderungen unverändert fortgeführt.

      Folgende Änderungen oder Neufassungen von Standards und Interpretationen wurden im Geschäftsjahr 2021/22 erstmals angewandt:

      Standard

       

      Inhalt

       

      Inkrafttreten1

       

       

       

       

       

      IFRS 4, Änderung

       

      Versicherungsverträge — Verlängerung der vorübergehenden Befreiung von der Anwendung von IFRS 9

       

      1. Jänner 2021

      IFRS 9, IAS 39, IFRS 7, IFRS 4 und IFRS 16, Änderung

       

      IBOR Reform – Phase 2

       

      1. Jänner 2021

      IFRS 16, Änderung

       

      COVID-19-bezogene Mietkonzessionen

       

      1. April 2021

       

       

       

       

       

      1

      Die Standards sind gemäß EU-Endorsement für jene Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem Datum des Inkrafttretens beginnen.

      Es haben sich keine wesentlichen Auswirkungen aus den angeführten Änderungen und Neufassungen der Standards und Interpretationen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des voestalpine-Konzerns ergeben.

      Für Fragen zu den übrigen verwendeten Aufstellungsgrundsätzen wird auf den Konzernabschluss zum 31. März 2021 verwiesen, welcher die Basis für diesen Zwischenabschluss darstellt.

      Der Konzernzwischenabschluss ist in Millionen Euro (= funktionale Währung des Mutterunternehmens) dargestellt. Bei der Summierung von gerundeten Beträgen und Prozentangaben können durch Verwendung automatischer Rechenhilfen rundungsbedingte Rechendifferenzen auftreten.

      Die vergleichenden Angaben beziehen sich, sofern nicht anders angegeben, auf das 1. Halbjahr des Geschäftsjahres 2020/21 (Stichtag: 30. September 2020).

      Der vorliegende Konzernzwischenabschluss wurde weder einer vollständigen Abschlussprüfung noch einer prüferischen Durchsicht durch einen Wirtschaftsprüfer unterzogen.