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17. Eigenkapital

Grundkapital (inkl. Angaben gemäß § 240 UGB)

Das Grundkapital beträgt zum 31. März 2015 im Vergleich zum Vorjahr unverändert 313.309.235,65 EUR und ist in 172.449.163 nennbetragslose Stückaktien zerlegt. Alle Aktien sind zur Gänze eingezahlt.

Gemäß § 4 Abs. 2a der Satzung ist der Vorstand der voestalpine AG bis zum 30. Juni 2019 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 125.323.693,90 EUR durch Ausgabe von bis zu 68.979.665 Stück Aktien (= 40 %) gegen Bareinlage – allenfalls in mehreren Tranchen – zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2014/I). In der Berichtsperiode hat der Vorstand von dieser Ermächtigung keinen Gebrauch gemacht.

Gemäß § 4 Abs. 2b der Satzung ist der Vorstand der voestalpine AG bis zum 30. Juni 2019 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu weitere 31.330.923,02 EUR durch Ausgabe von bis zu 17.244.916 Stück Aktien (= 10 %) gegen Sacheinlagen und/oder Bareinlagen zur Ausgabe von Aktien an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft oder eines mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmens – allenfalls in mehreren Tranchen – zu erhöhen sowie das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, wenn (i) die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen erfolgt, d. h. Aktien zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen, Betrieben, Teilbetrieben oder Anteilen an einer oder mehreren Gesellschaften im In- und Ausland ausgegeben werden, oder (ii) die Kapitalerhöhung zum Zwecke der Ausgabe von Aktien an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft oder eines mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmens im Rahmen eines Mitarbeiterbeteiligungsprogramms erfolgt (Genehmigtes Kapital 2014/II). Der Vorstand der voestalpine AG hat am 9. März 2015 beschlossen, von dieser Ermächtigung Gebrauch zu machen und das Grundkapital der voestalpine AG durch Ausgabe von 2.500.000 neuer, auf Inhaber lautende Stückaktien und somit um rund 1,45 % zum Zwecke der Ausgabe von Aktien an Arbeitnehmer und leitende Angestellte der Gesellschaft und mit der Gesellschaft verbundene Unternehmen im Rahmen des bestehenden Mitarbeiterbeteiligungsprogramms zu erhöhen. Diese Kapitalerhöhung wurde am 25. April 2015 im Firmenbuch der Gesellschaft eingetragen.

Gemäß § 4 Abs. 6 der Satzung ist der Vorstand der voestalpine AG ermächtigt, das Grundkapital um bis zu 31.330.923,02 EUR durch Ausgabe von bis zu 17.244.916 Stück Aktien (= 10 %) zur Ausgabe an Gläubiger von Finanzinstrumenten im Sinne des § 174 AktG (Wandelschuldverschreibungen, Gewinnschuldverschreibungen oder Genussrechte), zu deren Begebung der Vorstand in der Hauptversammlung vom 2. Juli 2014 ermächtigt wurde, zu erhöhen (bedingte Kapitalerhöhung). Der Vorstand hat von seiner Ermächtigung vom 2. Juli 2014 zur Begebung von Finanzinstrumenten im Sinne des § 174 AktG in der Berichtsperiode keinen Gebrauch gemacht.

In der Hauptversammlung vom 3. Juli 2013 wurde der Vorstand für eine Geltungsdauer von 30 Monaten zum Erwerb von eigenen Aktien in Höhe von bis zu 10 % des jeweiligen Grundkapitals ermächtigt. Der Rückkaufspreis darf max. 20 % unter und max. 10 % über dem durchschnittlichen Börsenschlusskurs der dem Rückerwerb vorhergehenden drei Börsentage liegen. Von dieser Ermächtigung hat der Vorstand in der Berichtsperiode nicht Gebrauch gemacht.

Die Kapitalrücklagen beinhalten im Wesentlichen das Agio (abzüglich Kosten der Eigenkapitalbeschaffung), Gewinne/Verluste aus dem Verkauf von eigenen Aktien sowie anteilsbasierte Vergütungen.

Die Rücklagen für eigene Aktien beinhalten die abgesetzten Anschaffungskosten bzw. die Eigenkapitalerhöhung aus den Abgängen zu Anschaffungskosten für verkaufte eigene Aktien.

Die Gewinnrücklagen beinhalten das Ergebnis nach Steuern abzüglich Dividendenausschüttungen. Bei der Aufstockung von Mehrheitsbeteiligungen wird die Differenz zwischen den Anschaffungskosten für die zusätzlichen Anteile und dem anteiligen Buchwert der nicht beherrschenden Anteile direkt in der Gewinnrücklage erfasst. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste bei Abfertigungs- und Pensionsrückstellungen werden in der Periode, in der sie anfallen, zur Gänze in den Gewinnrücklagen erfasst.

Die Rücklage für Währungsumrechnung dient der Erfassung von Differenzen aus der Umrechnung von Abschlüssen ausländischer Tochterunternehmen.

Die Hedging-Rücklage umfasst Gewinne und Verluste aus dem effektiven Teil von Cashflow-Hedges. Der kumulierte, in die Rücklage eingestellte Gewinn oder Verlust aus dem Sicherungsgeschäft wird erst dann in die Gewinn- und Verlustrechnung überführt, wenn auch das gesicherte Geschäft das Ergebnis beeinflusst.

Die Anzahl der im Umlauf befindlichen Aktien hat sich in den im Konzernabschluss zum 31. März 2015 dargestellten Perioden wie folgt entwickelt:

 

 

Anzahl Stückaktien

 

Anzahl eigene Aktien

 

Anzahl im Umlauf befindliche Aktien

 

 

 

 

 

 

 

Stand zum 01.04.2013

 

172.449.163

 

90.629

 

172.358.534

 

 

 

 

 

 

 

Abgänge

 

 

 

–62.032

 

62.032

Stand zum 31.03.2014

 

172.449.163

 

28.597

 

172.420.566

 

 

 

 

 

 

 

Stand zum 31.03.2015

 

172.449.163

 

28.597

 

172.420.566

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stück

Hybridkapital

Die voestalpine AG begab am 16. Oktober 2007 eine gegenüber allen sonstigen Gläubigern nachrangige unbefristete Anleihe (Hybridanleihe) im Umfang von 1 Mrd. EUR. Der Kupon betrug 7,125 %, welcher bei Entfall der Dividende auch ausgesetzt werden konnte. Nach sieben Jahren Laufzeit hatte die voestalpine AG, nicht aber die Gläubiger, erstmalig die Möglichkeit zur Tilgung der Anleihe oder der Fortsetzung zu einem variablen Zinssatz (3-Monats-EURIBOR plus 5,05 %). Im 4. Quartal des Geschäftsjahres 2012/13 begab die voestalpine AG infolge einer Einladung an die Inhaber der Hybridanleihe, diese in einem Verhältnis von 1:1 in eine neue Hybridanleihe umzutauschen, eine neue nachrangige unbefristete Anleihe (Hybridanleihe 2013) im Umfang von 500 Mio. EUR. Das ausstehende Nominale der Hybridanleihe 2007 betrug durch diesen Umtausch somit 500 Mio. EUR. Der Kupon der Hybridanleihe 2013 beträgt 7,125 % bis zum 31. Oktober 2014, 6 % vom 31. Oktober 2014 bis zum 31. Oktober 2019, den 5-Jahres-Swapsatz +4,93 % vom 31. Oktober 2019 bis zum 31. Oktober 2024 und den 3-Monats-EURIBOR +4,93 % plus Step-up von 1 % ab 31. Oktober 2024. Die Hybridanleihe 2013 kann durch die voestalpine AG, nicht aber durch die Gläubiger, erstmalig am 31. Oktober 2019 gekündigt und getilgt werden.

Der Vorstand der voestalpine AG hat am 9. September 2014 beschlossen, die von der voestalpine AG im Jahr 2007 begebene Hybridanleihe mit Wirkung zur ersten Kündigungsmöglichkeit dieser Anleihe, also zum 31. Oktober 2014 (Rückzahlungstag), vollständig zu kündigen. Die Zinszahlungen für die Hybridanleihe 2007 ab 10. September 2014 werden in der Gesamtergebnisrechnung ausgewiesen. Die Hybridanleihe 2013 bleibt von dieser Kündigung der Hybridanleihe 2007 unberührt. Für die Hybridanleihe 2007 und die Hybridanleihe 2013 wurden am 31. Oktober 2014 insgesamt 71,3 Mio. EUR als Zinsen ausbezahlt. Die Hybridanleihe 2007 wurde am 31. Oktober 2014 vollständig getilgt.

Die Erlöse aus der Begebung der Hybridanleihen werden als Teil des Eigenkapitals ausgewiesen, da dieses Instrument die Kriterien von Eigenkapital nach IAS 32 erfüllt. Entsprechend werden auch die zu zahlenden Kupons als Teil der Ergebnisverwendung dargestellt.

Die Begebungskosten der neuen Hybridanleihe 2013 beliefen sich auf 2,8 Mio. EUR abzüglich 0,7 Mio. EUR Steuereffekt. Das Eigenkapital erhöhte sich deshalb um einen Wert von 497,9 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2012/13. Unter Berücksichtigung der Tilgung der Hybridanleihe 2007 mit 31. Oktober 2014 ergibt sich ein Wertansatz für das Hybridkapital in Höhe von 497,9 Mio. EUR im Eigenkapital – vergleiche dazu Punkt B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Abschnitt Allgemeine Informationen.

Anteilsbasierte Vergütungen

Aufgrund der Gewährung von voestalpine-Aktien an Mitarbeiter (29,3 Tsd. Stück mit einem Kurs von 33,80 EUR pro Aktie) im Rahmen der jährlichen Erfolgsprämie sind anteilsbasierte Vergütungen in Höhe von 1,0 Mio. EUR (31. März 2014: 0,0 Mio. EUR) direkt im Eigenkapital berücksichtigt.

Nicht beherrschende Anteile am Eigenkapital

Die nicht beherrschenden Anteile am Eigenkapital zum 31. März 2015 resultieren im Wesentlichen aus Fremdanteilen bei Turnout Systems, der voestalpine Railpro B.V., der ASPAC-Gruppe und der Danube Equity AG.

Über voestalpine

Die weltweit tätige voestalpine-Gruppe ist ein stahlbasierter Technologie- und Industriegüterkonzern. Der Konzern ist mit seinen qualitativ höchstwertigen Produkten einer der führenden Partner der europäischen Automobil- und Hausgeräteindustrie sowie weltweit der Öl- und Gasindustrie.

Fakten

50 Länder auf allen fünf Kontinenten
500 Konzerngesellschaften und -standorte
48.100 Mitarbeiter weltweit

Ergebnis GJ 2014/15

€ 11,2 Mrd.

Umsatz

€ 1,5 Mrd.

EBITDA

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