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22. Eventualverbindlichkeiten

 

 

31.03.2014

 

31.03.2015

 

 

 

 

 

Verbindlichkeiten aus der Begebung und Übertragung von Wechseln

 

3,5

 

2,5

Bürgschaften, Garantien

 

1,6

 

3,0

 

 

5,1

 

5,5

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Mio. EUR

Betreffend der österreichischen Energieabgabenvergütung hat das Bundesfinanzgericht ein Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH gerichtet (BFG 31.10.2014, RE/5100001/2014). Durch die Novellierung des Energieabgabenvergütungsgesetzes mit dem Budgetbegleitgesetz 2011, das für Zeiträume nach 31. Dezember 2010 gilt, wurde die Energieabgabenvergütung auf Produktionsbetriebe eingeschränkt. Die Vorlagefragen befassen sich mit der Verletzung von Verpflichtungen der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO), fehlenden Umweltschutzmaßnahmen in der Vergütungsregelung und der fehlenden zeitlichen Einschränkung der Freistellung. Bei Qualifikation der Energieabgabenvergütung als „Beihilfe“ könnte es zu einer Rückabwicklung für Zeiträume nach dem 31. Dezember 2010 kommen. Derzeit wird der Eintritt des Risikos einer Rückabwicklung als unwahrscheinlich angesehen.

Über voestalpine

Die weltweit tätige voestalpine-Gruppe ist ein stahlbasierter Technologie- und Industriegüterkonzern. Der Konzern ist mit seinen qualitativ höchstwertigen Produkten einer der führenden Partner der europäischen Automobil- und Hausgeräteindustrie sowie weltweit der Öl- und Gasindustrie.

Fakten

50 Länder auf allen fünf Kontinenten
500 Konzerngesellschaften und -standorte
48.100 Mitarbeiter weltweit

Ergebnis GJ 2014/15

€ 11,2 Mrd.

Umsatz

€ 1,5 Mrd.

EBITDA

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