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17. Eigenkapital

Grundkapital (inkl. Angaben gemäß § 240 UGB)

Das Grundkapital beträgt zum 31. März 2014 im Vergleich zum Vorjahr unverändert 313.309.235,65 EUR und ist in 172.449.163 nennbetragslose Stückaktien zerlegt. Alle Aktien sind zur Gänze eingezahlt.

Gemäß § 4 Abs. 2 der Satzung ist der Vorstand der voestalpine AG bis zum 30. Juni 2014 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 152.521.231,38 EUR durch Ausgabe von bis zu 83.949.516 Stück Aktien (ca. 48,68 %) gegen Bareinzahlung und/oder, allenfalls unter teilweisem oder gänzlichem Ausschluss des Bezugsrechtes der Aktionäre, (i) gegen Sacheinlage, insbesondere durch Einbringung von Beteiligungen, Unternehmen, Betrieben und Betriebsteilen, und/oder (ii) zur Ausgabe an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft oder eines mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmens im Rahmen eines Mitarbeiterbeteiligungsprogramms oder eines Aktienoptionsprogramms zu erhöhen (genehmigte Kapitalerhöhung). Der Vorstand der voestalpine AG hat am 12. September 2012 beschlossen, von dieser Ermächtigung Gebrauch zu machen und das Grundkapital der voestalpine AG durch Ausgabe von 3.400.000 neuer, auf Inhaber lautende Stückaktien und somit um rund 2 % zu erhöhen. Diese Kapitalerhöhung wurde am 24. November 2012 im Firmenbuch der Gesellschaft eingetragen. In der Berichtsperiode hat der Vorstand von dieser Ermächtigung keinen Gebrauch gemacht.

Gemäß § 4 Abs. 6 der Satzung ist der Vorstand der voestalpine AG ermächtigt, das Grundkapital um bis zu 145.345.668,35 EUR durch Ausgabe von bis zu 80.000.000 Stück Aktien (= 46,39 %) zur Ausgabe an Gläubiger von Finanzinstrumenten im Sinne des § 174 AktG (Wandelschuldverschreibungen, Gewinnschuldverschreibungen oder Genussrechte), zu deren Begebung der Vorstand in der Hauptversammlung vom 1. Juli 2009 ermächtigt wurde, zu erhöhen (bedingte Kapitalerhöhung). Der Vorstand hat von seiner Ermächtigung vom 1. Juli 2009 zur Begebung von Finanzinstrumenten im Sinne des § 174 AktG in der Berichtsperiode keinen Gebrauch gemacht.

In der Hauptversammlung vom 3. Juli 2013 wurde der Vorstand für eine Geltungsdauer von 30 Monaten zum Erwerb von eigenen Aktien in Höhe von bis zu 10 % des jeweiligen Grundkapitals ermächtigt. Der Rückkaufspreis darf max. 20 % unter und max. 10 % über dem durchschnittlichen Börsenschlusskurs der dem Rückerwerb vorhergehenden drei Börsentage liegen. Von dieser Ermächtigung hat der Vorstand in der Berichtsperiode nicht Gebrauch gemacht.

Die Kapitalrücklagen beinhalten im Wesentlichen das Agio (abzüglich Kosten der Eigenkapitalbeschaffung), Gewinne/Verluste aus dem Verkauf von eigenen Aktien sowie anteilsbasierte Vergütungen.

Die Rücklagen für eigene Aktien beinhalten die abgesetzten Anschaffungskosten bzw. die Eigenkapitalerhöhung aus den Abgängen zu Anschaffungskosten für verkaufte eigene Aktien.

Die Gewinnrücklagen beinhalten das Ergebnis nach Steuern abzüglich Dividendenausschüttungen. Bei der Aufstockung von Mehrheitsbeteiligungen wird die Differenz zwischen den Anschaffungskosten für die zusätzlichen Anteile und dem anteiligen Buchwert der nicht beherrschenden Anteile direkt in der Gewinnrücklage erfasst. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste bei Abfertigungs- und Pensionsrückstellungen werden in der Periode, in der sie anfallen, zur Gänze in den Gewinnrücklagen erfasst.

Die Rücklage für Währungsumrechnung dient der Erfassung von Differenzen aus der Umrechnung von Abschlüssen ausländischer Tochterunternehmen.

Die Hedging-Rücklage umfasst Gewinne und Verluste aus dem effektiven Teil von Cashflow-Hedges. Der kumulierte, in die Rücklage eingestellte Gewinn oder Verlust aus dem Sicherungsgeschäft wird erst dann in die Gewinn- und Verlustrechnung überführt, wenn auch das gesicherte Geschäft das Ergebnis beeinflusst.

Die Anzahl der im Umlauf befindlichen Aktien hat sich in den im Konzernabschluss zum 31. März 2014 dargestellten Perioden wie folgt entwickelt:

 

 

Anzahl Stückaktien

 

Anzahl eigene Aktien

 

Anzahl im Umlauf befindliche Aktien

 

 

 

 

 

 

 

Stand zum 01.04.2012

 

169.049.163

 

299.728

 

168.749.435

 

 

 

 

 

 

 

Zugänge

 

3.400.000

 

 

 

3.400.000

Abgänge

 

 

 

–209.099

 

209.099

Stand zum 31.03.2013

 

172.449.163

 

90.629

 

172.358.534

 

 

 

 

 

 

 

Abgänge

 

 

 

–62.032

 

62.032

Stand zum 31.03.2014

 

172.449.163

 

28.597

 

172.420.566

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stück

Hybridkapital

Die voestalpine AG hat am 16. Oktober 2007 eine gegenüber allen sonstigen Gläubigern nachrangige unbefristete Anleihe (Hybridanleihe) im Umfang von 1 Mrd. EUR begeben. Der Kupon beträgt 7,125 %, welcher bei Entfall der Dividende auch ausgesetzt werden kann. Nach sieben Jahren Laufzeit hat die voestalpine AG, nicht aber die Gläubiger, erstmalig die Möglichkeit zur Tilgung der Anleihe oder der Fortsetzung zu einem variablen Zinssatz (3-Monats-EURIBOR plus 5,05 %). Im 1. Kalenderquartal 2013 hat die voestalpine AG infolge einer Einladung an die Inhaber der Hybridanleihe, diese in einem Verhältnis von 1:1 in eine neue Hybridanleihe umzutauschen, eine neue nachrangige unbefristete Anleihe (Hybridanleihe 2013) im Umfang von 500 Mio. EUR begeben. Das ausstehende Nominale der Hybridanleihe 2007 beträgt durch diesen Umtausch somit 500 Mio. EUR. Der Kupon der Hybridanleihe 2013 beträgt 7,125 % bis zum 31. Oktober 2014, 6 % vom 31. Oktober 2014 bis zum 31. Oktober 2019, den 5-Jahres-Swapsatz +4,93 % vom 31. Oktober 2019 bis zum 31. Oktober 2024 und den 3-Monats-EURIBOR +4,93 % plus Step-up von 1 % ab 31. Oktober 2024. Die Hybridanleihe 2013 kann durch die voestalpine AG, nicht aber durch die Gläubiger, erstmalig am 31. Oktober 2019 gekündigt und getilgt werden. Die Anleihebedingungen der Hybridanleihe 2013 entsprechen in vielerlei Hinsicht denen der Hybridanleihe 2007, weisen aber auch einige Abweichungen auf. Die detaillierten Konditionen der Hybridanleihen sind in den jeweiligen Anleihebedingungen dargestellt.

Die Erlöse aus der Begebung der Hybridanleihen werden als Teil des Eigenkapitals ausgewiesen, da dieses Instrument die Kriterien von Eigenkapital nach IAS 32 erfüllt. Entsprechend werden auch die zu zahlenden Kupons als Teil der Ergebnisverwendung dargestellt.

Die Begebungskosten der neuen Hybridanleihe 2013 beliefen sich auf 2,8 Mio. EUR. Das Eigenkapital erhöhte sich deshalb um einen Wert von 497,2 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2012/13. Unter Berücksichtigung von 50 % des im Geschäftsjahr 2011/12 unter Hybridkapital erfassten Wertes in Höhe von 496,0 Mio. EUR ergibt sich somit in Summe ein Wertansatz für das gesamte Hybridkapital in Höhe von 993,2 Mio. EUR im Eigenkapital.

Für den Teil der Hybridanleihe 2007, der zum Umtausch eingereicht wurde (Nominale 500 Mio. EUR), wurden zum Umtauschzeitpunkt Stückzinsen in Höhe von 13,7 Mio. EUR erfasst. Aufgrund der dadurch entstandenen Zahlungsverpflichtung zur Zinszahlung wurden für den verbleibenden Teil der Hybridanleihe 2007 (Nominale 500 Mio. EUR) zum Bilanzstichtag 31. März 2013 weitere 14,8 Mio. EUR als Dividendenverpflichtung passiviert. Für die beiden Hybridanleihen wurden zum 31. Oktober 2013 71,3 Mio. EUR ausbezahlt. Aufgrund der teilweisen Zahlung bzw. Passivierung im Vorjahr wurden davon nur mehr 42,8 Mio. EUR als Dividende vom Eigenkapital in Abzug gebracht.

Nicht beherrschende Anteile am Eigenkapital

Die nicht beherrschenden Anteile am Eigenkapital zum 31. März 2014 resultieren im Wesentlichen aus Fremdanteilen bei dem V54 Fonds, der CGU Turnout Systems, der voestalpine CPA Filament GmbH, der voestalpine Railpro B.V., der ASPAC-Gruppe und der Danube Equity AG.

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Über voestalpine

Die weltweit tätige voestalpine-Gruppe ist ein stahlbasierter Technologie- und Industriegüterkonzern. Der Konzern ist mit seinen qualitativ höchstwertigen Produkten einer der führenden Partner der europäischen Automobil- und Hausgeräteindustrie sowie weltweit der Öl- und Gasindustrie.

Fakten

50 Länder auf allen fünf Kontinenten
500 Konzerngesellschaften und -standorte
48.113 Mitarbeiter weltweit

Ergebnis GJ 2013/14

€ 11,2 Mrd.

Umsatz

€ 1,4 Mrd.

EBITDA

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