Der Konzernzwischenabschluss zum 30. September 2018 für das 1. Halbjahr des Geschäftsjahres 2018/19 der voestalpine AG wurde nach den Bestimmungen des IAS 34 – Interim Financial Reporting erstellt. Die für den Konzernabschluss des Geschäftsjahres 2017/18 geltenden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze wurden unverändert fortgeführt.
Im Geschäftsjahr 2018/19 erstmals wirksame, aber nicht angewandte Änderungen oder Neufassungen von Standards und Interpretationen |
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Standard |
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Inhalt |
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Inkrafttreten1 |
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IFRS 9 |
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Finanzinstrumente |
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1. Jänner 2018 |
IFRS 15 |
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Erlöse aus Verträgen mit Kunden |
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1. Jänner 2018 |
IFRS 15, Klarstellung |
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Klarstellung zu IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden |
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1. Jänner 2018 |
IFRS 2, Änderung |
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Klassifizierung und Bewertung von Geschäftsfällen mit anteilsbasierter Vergütung |
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1. Jänner 2018 |
IFRS 1 und IAS 28, Änderung |
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Verbesserungen der International Financial Reporting Standards (Improvements-Projekt 2014–2016) |
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1. Jänner 2018 |
IAS 40, Änderung |
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Übertragungen von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien |
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1. Jänner 2018 |
IFRIC 22 |
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Transaktionen in fremder Währung und im Voraus gezahlte Gegenleistungen |
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1. Jänner 2018 |
IFRS 4, Änderung |
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Anwendung von IFRS 9 gemeinsam mit IFRS 4 |
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1. Jänner 2018 |
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Aus heutiger Sicht werden keine wesentlichen Auswirkungen aus den angeführten Änderungen und Neufassungen der Standards und Interpretationen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des voestalpine-Konzerns erwartet. Die Angaben aus der Erstanwendung von IFRS 9 und IFRS 15 sind unter dem Punkt Änderungen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden unten ersichtlich.
Zu den erwarteten Erstanwendungseffekten aus IFRS 16 Leases wird auf den Abschluss zum 31. März 2018 verwiesen. Das Implementierungsprojekt ist im Zeitplan fortgeschritten, aktuell findet die Implementierung des IT-Systems statt. An den Einschätzungen zum 31. März 2018 hat sich bis dato nichts geändert, da die Detailanalyse der bestehenden Verträge zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen ist.
Für Fragen zu den übrigen verwendeten Aufstellungsgrundsätzen wird auf den Konzernabschluss zum 31. März 2018 verwiesen, welcher die Basis für diesen Zwischenabschluss darstellt.
Der Konzernzwischenabschluss ist in Millionen Euro (= funktionale Währung des Mutterunternehmens) dargestellt. Bei der Summierung von gerundeten Beträgen und Prozentangaben können durch Verwendung automatischer Rechenhilfen rundungsbedingte Rechendifferenzen auftreten.
Die vergleichenden Angaben beziehen sich, sofern nicht anders angegeben, auf das 1. Halbjahr des Geschäftsjahres 2017/18 (Stichtag: 30. September 2017).
Der vorliegende Konzernzwischenabschluss wurde weder einer vollständigen Abschlussprüfung noch einer prüferischen Durchsicht durch einen Wirtschaftsprüfer unterzogen.
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