Die für den Themenkomplex Kartellverfahren Bahnoberbaumaterial sowie für die Schließung der TSTG Schienen Technik GmbH & Co KG im Jahresabschluss 2017/18 ausgewiesene Rückstellung in Höhe von insgesamt 30,2 Mio. EUR wurde zum 30. September 2018 durch den Verbrauch auf 28,7 Mio. EUR reduziert.
Gesellschaften der High Performance Metals Division des voestalpine-Konzerns waren von einem – bereits im November 2015 durch Hausdurchsuchungen bei Mitbewerbern öffentlich gewordenen – Verfahren des deutschen Bundeskartellamtes gegen Hersteller bzw. Weiterverarbeiter und Händler von Edelstahlprodukten betroffen. Ausgelöst wurde das Verfahren des Bundeskartellamtes durch einen Kronzeugenantrag der voestalpine AG. Als Kronzeuge wurde gegen den voestalpine-Konzern kein Bußgeld verhängt. Es sind in der aktuellen Zwischenberichtsperiode dazu keine Rückstellungen erfasst.
Im Zuge der laufenden Ermittlungen des deutschen Bundeskartellamtes gegen Stahlproduzenten fand von 12. bis 14. September 2017 in Geschäftsräumen der voestalpine in Linz für das deutsche Bundeskartellamt eine Hausdurchsuchung statt. Grund für die Durchsuchung ist der Verdacht kartellrechtswidriger Absprachen im Bereich Grobblech. Entsprechend europarechtlicher Vorgaben wirkten dabei österreichische Behörden mit. Die voestalpine AG nimmt die Vorwürfe sehr ernst und arbeitet mit den Behörden zusammen. In der aktuellen Zwischenberichtsperiode sind dazu keine Rückstellungen erfasst.
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