Die für den Themenkomplex Kartellverfahren Bahnoberbaumaterial sowie für die Schließung der TSTG Schienen Technik GmbH & Co KG im Jahresabschluss 2014/15 ausgewiesene Rückstellung in Höhe von insgesamt 53,6 Mio. EUR wurde zum 31. Dezember 2015 durch den Verbrauch auf 45,6 Mio. EUR reduziert.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat nun im Zusammenhang mit dem europäischen Spannstahlkartell die von der EU-Kommission (im Oktober 2010) verhängten Bußgelder herabgesetzt. Davon profitiert auch die voestalpine, deren Bußgeld von ursprünglich 22 Mio. EUR auf 7,5 Mio. EUR reduziert wurde. Das Bußgeld wurde im 2. Quartal 2015/16 bezahlt und die verbleibende Rückstellung (inkl. Zinsvorsorgen) in Höhe von 10,6 Mio. EUR wurde erfolgswirksam aufgelöst.
Gesellschaften der Special Steel Division des voestalpine-Konzerns sind von einem – am 26. November 2015 durch Hausdurchsuchungen bei Mitbewerbern bekannt gewordenen – Verfahren des deutschen Bundeskartellamtes betroffen. voestalpine nimmt dieses Verfahren sehr ernst, arbeitet mit der Behörde zusammen und rechnet derzeit nicht damit, dass in diesem Verfahren erhebliche Bußgelder gegen voestalpine verhängt werden. Es sind in der aktuellen Zwischenberichtsperiode dazu keine Rückstellungen erfasst.
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