Im Kartellverfahren betreffend Eisenbahn-Oberbaumaterial hat das deutsche Bundeskartellamt Anfang Juli Bußgelder in Höhe von insgesamt 124,5 Mio. EUR gegen vier Hersteller und Lieferanten von Schienen wegen wettbewerbswidriger Absprachen zu Lasten der Deutschen Bahn AG verhängt. Davon entfielen 8,5 Mio. EUR auf Gesellschaften des voestalpine-Konzerns. Damit wurde der angestrebte Kronzeugenstatus der voestalpine für den weitaus überwiegenden Teil des Verfahrens vom Bundeskartellamt bestätigt, das vergleichsweise geringe Bußgeld betrifft lediglich Randbereiche. Damit ist dieses Verfahren zum Hauptkomplex Deutsche Bahn abgeschlossen. In weiterer Folge wird das Bundeskartellamt Lieferungen von Bahnoberbaumaterial an regionale und lokale Nachfrager untersuchen. Wann mit einer Entscheidung in diesen weiteren Sachverhaltskomplexen zu rechnen ist, ist aus heutiger Sicht nicht abschätzbar.
Die für den Themenkomplex Kartellverfahren sowie für die Schließung der TSTG Schienen Technik GmbH & Co KG im Jahresabschluss 2011/12 gebildete Rückstellung in Höhe von insgesamt 205,0 Mio. EUR wurde um die Bußgeldzahlung in Höhe von 8,5 Mio. EUR reduziert. Die verbleibende Rückstellung wird weiterhin als angemessen erachtet.