Der Konzernzwischenabschluss zum 30. Juni 2015 für das 1. Quartal des Geschäftsjahres 2015/16 der voestalpine AG wurde nach den Bestimmungen des IAS 34 – Interim Financial Reporting erstellt. Die für den Konzernabschluss des Geschäftsjahres 2014/15 geltenden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze wurden mit folgenden Ausnahmen unverändert fortgeführt:
Im Geschäftsjahr 2015/16 erstmals angewandte Änderungen oder Neufassungen von Standards |
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Standard |
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Inhalt |
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Inkrafttreten1 |
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IAS 19, Änderung |
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Leistungsorientierte Pläne: Arbeitnehmerbeiträge |
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1. Juli 2014 |
diverse Standards, Änderung |
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Verbesserungen der International Financial Reporting Standards (Improvements-Projekt 2010–2012) |
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1. Juli 2014 |
diverse Standards, Änderung |
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Verbesserungen der International Financial Reporting Standards (Improvements-Projekt 2011–2013) |
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1. Juli 2014 |
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Die Anwendung der neuen Standards hatte keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernzwischenabschluss.
Folgende Änderungen oder Neufassungen von Standards sind zum Bilanzstichtag bereits veröffentlicht, aber für das Geschäftsjahr 2015/16 noch nicht verpflichtend anzuwenden bzw. anwendbar oder von der EU noch nicht übernommen:
Zum Bilanzstichtag vom IASB herausgegeben, aber von der EU noch nicht übernommen |
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Standard |
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Inhalt |
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Inkrafttreten laut IASB1 |
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IAS 1, Änderung |
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Angabeninitiative |
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1. Jänner 2016 |
IAS 16 und IAS 38, Änderung |
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Klarstellung akzeptabler Abschreibungsmethoden |
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1. Jänner 2016 |
IAS 16 und IAS 41, Änderung |
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Landwirtschaft: Fruchttragende Pflanzen |
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1. Jänner 2016 |
IAS 27, Änderung |
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Equity-Methode im separaten Abschluss |
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1. Jänner 2016 |
diverse Standards, Änderung |
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Verbesserungen der International Financial Reporting Standards (Improvements-Projekt 2012–2014) |
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1. Jänner 2016 |
IFRS 10 und IAS 28, Änderung |
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Veräußerung oder Einbringung von Vermögenswerten zwischen einem Investor und einem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture |
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1. Jänner 2016 |
IFRS 10, IFRS 12 und IAS 28, Änderung |
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Investmentgesellschaften: Anwendung der Konsolidierungsausnahme |
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1. Jänner 2016 |
IFRS 11, Änderung |
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Bilanzierung von Erwerben von Anteilen an einer gemeinsamen Geschäftstätigkeit |
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1. Jänner 2016 |
IFRS 14 |
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Regulatorische Abgrenzungsposten |
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1. Jänner 2016 |
IFRS 15 |
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Erlöse aus Verträgen mit Kunden |
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1. Jänner 2018 |
IFRS 9 |
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Finanzinstrumente |
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1. Jänner 2018 |
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Die angeführten Standards werden – sofern von der EU übernommen – nicht vorzeitig angewandt. Es werden aus heutiger Sicht keine wesentlichen Auswirkungen aus den neuen bzw. überarbeiteten Standards auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des voestalpine-Konzerns erwartet.
Für Fragen zu den übrigen verwendeten Aufstellungsgrundsätzen wird auf den Konzernabschluss zum 31. März 2015 verwiesen, welcher die Basis für diesen Zwischenabschluss darstellt.
Der Konzernzwischenabschluss ist in Millionen Euro (= funktionale Währung des Mutterunternehmens) aufgestellt. Bei der Summierung von gerundeten Beträgen und Prozentangaben können durch Verwendung automatischer Rechenhilfen rundungsbedingte Rechendifferenzen auftreten.
Die vergleichenden Angaben beziehen sich, sofern nicht anders angegeben, auf das 1. Quartal des Geschäftsjahres 2014/15 (Stichtag: 30. Juni 2014).
Der vorliegende Konzernzwischenabschluss wurde weder einer vollständigen Abschlussprüfung noch einer prüferischen Durchsicht durch einen Wirtschaftsprüfer unterzogen.
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