Kartellverfahren Bahnoberbaumaterial

Im Kartellverfahren betreffend Eisenbahn-Oberbaumaterial hat das deutsche Bundeskartellamt Anfang Juli 2012 Bußgelder in Höhe von insgesamt 124,5 Mio. EUR gegen vier Hersteller und Lieferanten von Schienen wegen wettbewerbswidriger Absprachen zu Lasten der Deutschen Bahn AG verhängt. Davon entfielen 8,5 Mio. EUR auf Gesellschaften des voestalpine-Konzerns. Damit wurde der angestrebte Kronzeugenstatus für den weitaus überwiegenden Teil des Verfahrens vom Bundeskartellamt bestätigt, das vergleichsweise geringe Bußgeld betrifft lediglich Randbereiche. Damit ist dieses Verfahren zum Hauptkomplex Deutsche Bahn abgeschlossen. In weiterer Folge wird das Bundeskartellamt Lieferungen von Bahnoberbaumaterial an regionale und lokale Nachfrager untersuchen. Wann mit einer Entscheidung in diesen weiteren Sachverhaltskomplexen zu rechnen ist, ist aus heutiger Sicht nicht abschätzbar. Die für den Themenkomplex Kartellverfahren sowie für die Schließung der TSTG Schienen Technik GmbH & Co KG (siehe auch Erläuterungen im Zwischenlagebericht) im Jahresabschluss 2011/12 gebildete Rückstellung in Höhe von insgesamt 205,0 Mio. EUR wurde im Wesentlichen um die Bußgeldzahlung in Höhe von 8,5 Mio. EUR reduziert. Die verbleibende Rückstellung wird weiterhin als angemessen erachtet.

Wir weisen darauf hin, dass unter Inanspruchnahme der Schutzklausel detaillierte Angaben zu Rückstellungen dann nicht gemacht werden, wenn dadurch die Interessen des Unternehmens ernsthaft beeinträchtigt werden könnten.

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