Einmal mehr steht aktuell das Thema CO2-Zertifikate im Zentrum der Umweltagenda: Die Zuteilung von kostenfreien Emissionszertifikaten erfolgt gemäß der EU-Emissionshandelsrichtlinie sowie dem österreichischen Emissionszertifikategesetz am 28. Februar jeden Jahres. Daher wird spätestens am 28. Februar 2013 die Jahreszuteilung für 2013 erfolgen. Dieser Vorgang wiederholt sich bis 2020 (3. Handelsperiode 2013 bis 2020). Der Entwurf der Zuteilungsmengen, das österreichische NIM-Verzeichnis (National Implementation Measures), wurde national bereits am 5. März 2012 veröffentlicht und der EU- Kommission zugestellt. Allerdings haben andere Mitgliedstaaten ihre Unterlagen erst später übermittelt, sodass die Prüfung dieser Verzeichnisse derzeit noch andauert. Da erst nach Abschluss aller Prüfungen der sektorübergreifende Korrekturfaktor CSCF (Cross-Sectoral Correction-Factor) zum Abgleich der Zuteilungen mit dem EU-weiten Cap durch die EU-Kommission festgelegt werden kann, können auch die einzelnen Zuteilungen erst nach Abschluss der Prüfungen aller EU-weiten Daten finalisiert werden. Aussagen zur konkreten CO2-Kostenbelastung der nächsten Jahre sind damit derzeit noch nicht möglich.
Die „2050-Fahrpläne“ („roadmaps“) der Europäischen Union stellen das zentrale Element ihrer Strategie für die Entwicklung einer „Low-Carbon-Economy“ dar. Diese Fahrpläne streben u. a. bis zum Jahr 2050 vor allem die Verringerung der CO2-Emissionen innerhalb der EU um 80 % bis 95 %, gemessen am Niveau von 1990, an. Ermöglichen sollen dies in erster Linie ein Umstieg auf eine CO2-freie Stromerzeugung, eine drastisch gesteigerte Energie- und Ressourceneffizienz sowie ein weitgehender Umbau von Infrastruktur und Transportflotten. Um den Beitrag der Werkstoff erzeugenden Industrie zu diskutieren, hat die Kommission die einzelnen industriellen Sektoren dazu aufgerufen, sektorielle Fahrpläne zu erarbeiten. Der europäische Stahlverband EUROFER hat 2012 die Arbeit an einem eigenen Fahrplan für die Stahlindustrie aufgenommen. Dieser wird die Bedeutung des Werkstoffes Stahl für die europäische Gesellschaft sowie dessen Beitrag zum Klimaschutz aufzeigen.
In diesem Zusammenhang erscheint es vom Grundsatz her sinnvoller, den Weg zur Erreichung der Klimaziele der EU nicht durch die derzeitige Praxis der Bepreisung bzw. Pönalisierung von CO2 anzustreben, sondern die politischen Weichen dafür zu stellen, dass nach 2020 für die Werkstoff erzeugende Industrie eine technologieorientierte Klimapolitik Platz greift. Eine solche würde die Industrie emissionsseitig über technologiebezogene Emissionswerte regulieren, Technologieentwicklung und Investitionen unterstützen, die entsprechenden Rohstoffe und Energiequellen verfügbar machen und rezyklierbare Werkstoffe sowie recyclinggerechtes Konstruieren in allen Lebensbereichen vorantreiben.
Die neue Fassung der Industrieemissionsrichtlinie (IE-RL) 2010/75/ EU ist Anfang 2011 als Ersatz für die IVU-Richtlinie (Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) in Kraft getreten. Es handelt sich dabei um eine Regelung zur Gewährleistung einer europaweiten Vereinheitlichung der anlagenbezogenen Grenzwerte und Maßnahmen für bestimmte industrielle Tätigkeiten. Derzeit erfolgt die Umsetzung in nationales Recht sowie auch in einzelne Materienrechte, wie etwa AWG (Abfallwirtschaftsgesetz), GewO (Gewerbeordnung) und WRG (Wasserrechtsgesetz). Im voestalpine-Konzern werden derzeit die entsprechenden Betriebsanlagen in Bezug auf einen etwaigen Anpassungsbedarf überprüft, um die aus diesen europäischen Reglementierungen notwendigen Maßnahmen und Änderungen zeitgerecht planen und realisieren zu können. Zur Gewährleistung einer ökoeffizienten Implementierung der Vorgaben der Industrieemissions richtlinie auf nationaler Ebene ist der Konzern in den laufenden Umsetzungsprozess aktiv eingebunden.