Geschäftsbeziehungen zwischen dem Konzern und nicht konsolidierten Tochterunternehmen sowie equitykonsolidierten Gesellschaften als auch quotenkonsolidierten Unternehmen werden zu fremdüblichen Bedingungen abgeschlossen und sind in folgenden Posten des Konzernabschlusses enthalten:
(XLS:) Download |
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2008/09 |
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2009/10 | ||||
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mit quoten- |
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mit equity-konsolidierten Gesellschaften und nicht konsolidierten Tochterunter- |
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mit quoten- |
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mit equity-konsolidierten Gesellschaften und nicht konsolidierten Tochterunter- |
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Umsatzerlöse |
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127,4 |
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371,0 |
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48,2 |
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191,8 |
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11,6 |
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149,7 |
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2,9 |
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96,1 | |
Sonstiger betrieblicher Aufwand |
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0,0 |
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42,4 |
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0,0 |
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34,9 |
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31.03.2009 |
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31.03.2010 | ||||
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Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen |
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9,6 |
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20,5 |
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8,9 |
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18,1 |
Finanzverbindlichkeiten/ |
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47,6 |
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29,2 |
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23,1 |
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27,4 |
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Mio. EUR |
Im Geschäftsjahr 2009/10 wurden 843 Leiharbeitskräfte (2008/09: 649) von einem Beteiligungsunternehmen zur Abdeckung von kurzfristigen Personalengpässen beschäftigt.
Die Nichteinbeziehung der nicht konsolidierten Gesellschaften hat keinen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns.
Vorstand
Die fixen Bezüge des Vorstandes werden entsprechend der österreichischen Rechtslage vom Präsidialausschuss des Aufsichtsrates festgelegt und periodisch einer Überprüfung unterzogen.
Voraussetzung für die Gewährung einer Bonifikation ist das Vorliegen einer aus quantitativen und qualitativen Elementen bestehenden Zielvereinbarung, welche mit dem Präsidialausschuss des Aufsichtsrates abzuschließen ist. Der Maximalbonus ist für Vorstandsmitglieder mit 150 % (ab dem Geschäftsjahr 2010/11 135 %) des Jahresbruttogehalts, für den Vorsitzenden des Vorstandes mit 200 % (ab dem Geschäftsjahr 2010/11 175 %) des Jahresbruttogehalts begrenzt. Bei exakter Erreichung der vereinbarten Zielwerte gebühren für die quantitativen Ziele 55 % des Maximalbonus; bei Erreichen der qualitativen Ziele gebühren 20 % des Maximalbonus. Eine Übererfüllung der Ziele wird proportional bis zur Erreichung des Maximalbonus berücksichtigt. Quantitative Zielgrößen sind das Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit (EBIT) und der „Return on Capital Employed“ (ROCE). Die konkreten Zielgrößen werden periodisch (üblicherweise jeweils für einen Zeitraum von drei Jahren) vom Präsidialausschuss des Aufsichtsrates mit dem Vorstand vereinbart. Das einzige qualitative Ziel im Geschäftsjahr 2009/10 ist der Free Cash Flow des voestalpine-Konzerns (im Hinblick auf die zentrale Bedeutung des Free Cash Flow im aktuellen krisenhaften Umfeld wurde auf andere qualitative Ziele verzichtet).
Die Höhe der vertraglich zugesagten Firmenpension bemisst sich nach der Dauer der Dienstzeit. Pro Dienstjahr beträgt die Höhe der jährlichen Pension 1,2 % des letzten Jahresbruttogehalts. Die Pensionsleistung kann jedoch 40 % des letzten Jahresbruttogehalts (ohne variable Bezüge) nicht übersteigen.
Die Vorstandsmitglieder erhalten bei Beendigung des Anstellungsverhältnisses eine Abfertigung in sinngemäßer Anwendung des Angestelltengesetzes.
Für die Mitglieder des Vorstandes (wie auch für alle leitenden Angestellten des Konzerns) und des Aufsichtsrates besteht eine D&O-Versicherung, deren Kosten in Höhe von 0,2 Mio. EUR von der Gesellschaft getragen werden.
Auf Grund des schwierigen wirtschaftlichen Umfeldes haben die Mitglieder des Vorstandes für die Monate Juni bis Dezember 2009 auf 10 % des Grundgehaltes (fixe Bezüge) verzichtet.
Die Bezüge der aktiven Mitglieder des Vorstandes der voestalpine AG setzen sich wie folgt zusammen:
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Dr. Wolfgang Eder |
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Dipl.-Ing. Franz Hirschmanner |
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Dipl.-Ing. Josef Mülner |
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Mag. Dipl.-Ing. Robert Ottel |
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Dkfm. Dr. Claus J. Raidl |
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Mag. Wolfgang Spreitzer |
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2009/10 |
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2008/09 |
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Fixe Bezüge |
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0,7 |
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0,5 |
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0,5 |
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0,5 |
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0,5 |
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0,5 |
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3,2 |
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3,2 |
Variable Bezüge |
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0,6 |
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0,4 |
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0,5 |
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0,4 |
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0,7 |
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0,4 |
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3,0 |
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4,7 |
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1,3 |
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0,9 |
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1,0 |
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0,9 |
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1,2 |
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0,9 |
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6,2 |
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7,9 |
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Mio. EUR |
Die Gesamtbezüge des Vorstandes liegen damit im Geschäftsjahr 2009/10 um 22 % unter jenen des Vorjahres. Zusätzlich ist dabei zu berücksichtigen, dass in den Bezügen des Geschäftsjahres 2009/10 Jubiläumsgelder und periodenfremde Bezüge an die Herren Dkfm. Dr. Raidl (0,4 Mio. EUR) und Dipl.-Ing. Mülner (0,1 Mio. EUR) enthalten sind.
Zum Bilanzstichtag waren 2,1 Mio. EUR der variablen Bezüge noch nicht ausbezahlt. An Mitglieder des Vorstandes der voestalpine AG wurden keine Vorschüsse oder Kredite gewährt. Bezüglich der Angaben der anteilsbasierten Vergütungen (Stock-Option-Programm) wird auf Punkt 27. verwiesen.
Directors’ dealings-Meldungen der Vorstandsmitglieder werden auf der Website der Österreichischen Finanzmarktaufsicht www.fma.gv.at veröffentlicht.
Aufsichtsrat
Gemäß § 15 der Satzung erhalten Aufsichtsratsmitglieder der voestalpine AG als Vergütung für ihre Tätigkeit einen Betrag von einem Promille des Jahresüberschusses gemäß festgestelltem Konzern-Jahresabschluss. Die Aufteilung des Gesamtbetrages erfolgt unter Zugrundelegung eines Aufteilungsschlüssels von 100 % für den Vorsitzenden, 75 % für den stellvertretenden Vorsitzenden und jeweils 50 % für alle anderen Mitglieder, wobei dem Vorsitzenden jedenfalls eine Mindestvergütung von 20,0 Tsd. EUR, dem stellvertretenden Vorsitzenden eine Mindestvergütung von 15,0 Tsd. EUR und allen anderen Mitgliedern des Aufsichtsrates eine Mindestvergütung von 10,0 Tsd. EUR zustehen. Begrenzt ist die Aufsichtsratsvergütung mit dem Vierfachen der genannten Beträge. Zusätzlich erhalten die Mitglieder ein Sitzungsgeld in Höhe von 500 EUR pro Sitzung.
Nach dieser Regelung erhalten die Kapitalvertreter des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2009/10 folgende Vergütungen: Dr. Joachim Lemppenau (Vorsitzender): 38,3 Tsd. EUR (2008/09: 80,0 Tsd. EUR); Dr. Ludwig Scharinger (stellvertretender Vorsitzender): 28,7 Tsd. EUR (2008/09: 60,0 Tsd. EUR); Dr. Stefan Kralik: 4,8 Tsd. EUR (2008/09: 40,0 Tsd. EUR); alle übrigen Kapitalvertreter jeweils 19,2 Tsd. EUR (2008/09: 40,0 Tsd. EUR). Die von der Belegschaftsvertretung nominierten Aufsichtsratsmitglieder erhalten keine Aufsichtsratsvergütung.
Die jährliche Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrates und deren Berechnungsweise sind in der Satzung abschließend festgelegt. Sie bedarf damit keiner Beschlussfassung in der Hauptversammlung.
Die Aufsichtsratsvergütungen (inkl. Sitzungsgelder) betragen für das Geschäftsjahr 2009/10 insgesamt 0,2 Mio. EUR (2008/09: 0,4 Mio. EUR). Die Bezahlung der Aufsichtsratsvergütung für das Geschäftsjahr 2009/10 erfolgt spätestens 14 Tage nach der Hauptversammlung im Juli 2010. An Mitglieder des Aufsichtrates der voestalpine AG wurden keine Vorschüsse oder Kredite gewährt.
Directors’ dealings-Meldungen der Aufsichtsratsmitglieder werden auf der Website der Österreichischen Finanzmarktaufsicht www.fma.gv.at veröffentlicht.
Die Kanzlei Binder Grösswang Rechtsanwälte GmbH, bei der das Aufsichtsratsmitglied Dr. Michael Kutschera als Partner tätig ist, erbrachte als Rechtsberater der voestalpine AG im Geschäftsjahr 2009/10 Beratungsleistungen im Zusammenhang mit dem Gesellschafterausschlussverfahren betreffend die BÖHLER-UDDEHOLM Aktiengesellschaft.
Die Abrechnung dieser Mandate erfolgte zu den jeweils geltenden allgemeinen Stundensätzen der Kanzlei Binder Grösswang Rechtsanwälte GmbH. Das Gesamtvolumen der dabei im Geschäftsjahr 2009/10 angefallenen Honorare betrug netto 147.525,83 EUR.