Allgemeine Informationen
Der Konzernabschluss wird mit Ausnahme von Finanzinstrumenten, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, auf Grundlage der historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten aufgestellt.
Die für den Konzernabschluss geltenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen grundsätzlich den im Vorjahr angewandten Methoden mit nachfolgend aufgelisteten Ausnahmen.
Da die Voraussetzungen zur Anwendung des IFRS 5 nicht mehr vorliegen, werden die im Vorjahr unter dem aufgegebenen Geschäftsbereich ausgewiesenen Gesellschaften wieder unter den fortzuführenden Geschäftsbereichen erfasst und die Vorjahreszahlen entsprechend angepasst.
Folgende Änderungen oder Neufassungen von Standards wurden im Geschäftsjahr 2009/10 erstmals angewandt:
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Standard |
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Inhalt |
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Inkrafttreten1 |
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IAS 1 |
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Darstellung von Abschlüssen |
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01.01.2009 |
IAS 23 (2007) |
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Fremdkapitalkosten |
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01.01.2009 |
IAS 32 (2008) |
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Finanzinstrumente: Darstellung |
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01.01.2009 |
IAS 39 (2008) |
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Umklassifizierung von Finanzinstrumenten |
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01.07.2008 |
IAS 39 |
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Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung betreffend eingebettete Derivative |
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30.06.20092 |
IFRS 1 (2008) |
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Erstmalige Anwendung der Financial Reporting Standards |
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01.01.2009 |
IFRS 2 (2008) |
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Anteilsbasierte Vergütungen |
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01.01.2009 |
IFRS 7 |
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Umklassifizierung von Finanzinstrumenten |
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01.07.2008 |
IFRS 7 |
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Finanzinstrumente: Angaben |
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01.01.2009 |
IFRS 8 |
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Geschäftssegmente |
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01.01.2009 |
diverse Standards |
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Verbesserungen zu den IFRS 2008 |
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01.01.2009 |
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1 Die Standards sind für jene Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem Datum des Inkrafttretens beginnen. | ||||
2 Diese Standards sind für jene Geschäftsjahre erstmalig anzuwenden, die am oder nach dem Datum des Inkrafttretens enden. |
Aus der Erstanwendung der Überarbeitung von IAS 23, in der das Wahlrecht zur Erfassung von Fremdkapitalkosten für qualifizierte Vermögenswerte abgeschafft wurde, ergaben sich Änderungen in der Erfassung von Fremdkapitalkosten.
Die Änderungen von IAS 1 und IFRS 7 führten zu Veränderungen in der Darstellung des Abschlusses und zu erweiterten Anhangangaben.
Auf Grund der Erstanwendung von IFRS 8 ergaben sich keine Änderungen bei der Abgrenzung der Geschäftssegmente. Die erstmalige Anwendung der restlichen im Geschäftsjahr 2009/10 neu anzuwendenden Standards hatte keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss.
Folgende Änderungen oder Neufassungen von Standards sind zum Bilanzstichtag bereits von der EU übernommen, aber für das Geschäftsjahr noch nicht verpflichtend anzuwenden bzw. anwendbar:
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Standard |
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Inhalt |
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Inkrafttreten1 |
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IAS 27 (2008) |
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Konzern- und separate Einzelabschlüsse nach IFRS |
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01.07.2009 |
IAS 32 |
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Klassifizierung von Bezugsrechten |
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01.02.2010 |
IAS 39 |
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Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung betreffend zur Sicherung qualifizierte Instrumente |
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01.07.2009 |
IFRS 1 (2008) |
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Erstmalige Anwendung der IFRS |
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01.07.2009 |
IFRS 2 (2009) |
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Anteilsbasierte Vergütungen |
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01.01.2010 |
IFRS 3 (2008) |
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Unternehmenszusammenschlüsse |
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01.07.2009 |
diverse Standards |
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Verbesserungen zu den IFRS 2009 |
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01.01.2010 |
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1 Die Standards sind für jene Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem Datum des Inkrafttretens beginnen. |
Die angeführten Standards werden nicht vorzeitig angewandt. Es ist nicht zu erwarten, dass die neuen Rechnungslegungsvorschriften einen wesentlichen Einfluss auf den Konzernabschluss haben werden.
Bei der Summierung von gerundeten Beträgen und Prozentangaben können durch Verwendung automatischer Rechenhilfen rundungsbedingte Rechendifferenzen auftreten.
Konsolidierungsmethoden
Die Jahresabschlüsse aller voll- bzw. quotenkonsolidierten Gesellschaften werden nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellt. Bei nach der Equity-Methode einbezogenen Gesellschaften wurden bei Unwesentlichkeit die lokalen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie abweichende Bilanzstichtage beibehalten.
Bei Erstkonsolidierungen werden die Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten mit dem Marktwert zum Erwerbszeitpunkt bewertet. Der Betrag der Anschaffungskosten, der das Nettovermögen übersteigt, wird als Firmenwert angesetzt. Sind die Anschaffungskosten niedriger als das Nettovermögen, so wird die Differenz erfolgswirksam in der Erwerbsperiode erfasst. Die auf die Minderheitsgesellschafter entfallenden stillen Reserven bzw. Lasten werden ebenfalls aufgedeckt.
Alle konzerninternen Zwischenergebnisse, Forderungen und Verbindlichkeiten sowie Erträge und Aufwendungen werden eliminiert.
Währungsumrechnung
Gemäß IAS 21 werden die in den Konzernabschluss einbezogenen und in ausländischer Währung aufgestellten Jahresabschlüsse nach dem Konzept der funktionalen Währung in Euro umgerechnet. Bei sämtlichen Gesellschaften ist dies die jeweilige Landeswährung, da die Gesellschaften ihr Geschäft in finanzieller, wirtschaftlicher und organisatorischer Hinsicht selbstständig betreiben. Vermögenswerte und Schulden werden mit dem Stichtagskurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Erträge und Aufwendungen werden mit dem Durchschnittskurs des Geschäftsjahres umgerechnet.
Das Eigenkapital wird mit dem historischen Umrechnungskurs bewertet. Währungsumrechnungsdifferenzen werden in der Rücklage für Währungsumrechnung direkt im Eigenkapital erfasst.
In den Einzelabschlüssen der konsolidierten Gesellschaften werden Fremdwährungstransaktionen in die jeweilige funktionale Währung der Gesellschaft mit dem Wechselkurs zum Zeitpunkt der Transaktion umgerechnet. Wechselkursgewinne bzw. -verluste aus der Umrechnung zum Transaktionszeitpunkt und Bilanzstichtag werden grundsätzlich in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Die Wechselkurse von wesentlichen Währungen (lt. EZB-Fixing) haben sich wie folgt entwickelt:
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Stichtagskurs |
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31.03.2009 |
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31.03.2010 |
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USD |
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1,3308 |
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1,3479 |
GBP |
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0,9308 |
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0,8898 |
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Jahresdurchschnittskurs |
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2008/09 |
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2009/10 |
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USD |
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1,4213 |
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1,4136 |
GBP |
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0,8342 |
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0,8856 |
Unsicherheiten bei Ermessensbeurteilungen und Annahmen
Die Erstellung des Konzernabschlusses in Übereinstimmung mit den IFRS erfordert Ermessensbeurteilungen und die Festlegung von Annahmen über künftige Entwicklungen durch die Unternehmensleitung, die den Ansatz und den Wert der Vermögenswerte und Schulden, die Angabe von sonstigen Verpflichtungen am Bilanzstichtag und den Ausweis von Erträgen und Aufwendungen während des Geschäftsjahres wesentlich beeinflussen können.
Bei den folgenden Annahmen besteht ein nicht unerhebliches Risiko, dass sie zu einer wesentlichen Anpassung von Vermögenswerten und Schulden im nächsten Geschäftsjahr führen können:
- Die Beurteilung der Werthaltigkeit von immateriellen Vermögenswerten, Geschäfts- oder Firmenwerten und Sachanlagen basiert auf zukunftsbezogenen Annahmen. Der Ermittlung der erzielbaren Beträge im Zuge der Wertminderungstests werden mehrere Annahmen, beispielsweise über die künftigen Mittelüberschüsse und den Abzinsungssatz, zugrunde gelegt. Die Mittelüberschüsse entsprechen den Werten des zum Zeitpunkt der Abschlusserstellung aktuellsten Unternehmensplans.
- Zur Beurteilung der Werthaltigkeit von Finanzinstrumenten, für die kein aktiver Markt vorhanden ist, werden alternative finanzmathematische Bewertungsmethoden herangezogen. Die der Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts zugrunde gelegten Parameter beruhen teilweise auf zukunftsbezogenen Annahmen.
- Für die Bewertung der bestehenden Pensions- und Abfertigungsverpflichtungen werden Annahmen für Zinssatz, Pensionsantrittsalter, Lebenserwartung, Fluktuation und künftige Bezugserhöhungen verwendet.
- Dem Ansatz der aktiven latenten Steuern liegt die Annahme zugrunde, dass in Zukunft ausreichende steuerliche Einkünfte erwirtschaftet werden, um bestehende Verlustvorträge zu verwerten.
Die Schätzungen und die zugrunde liegenden Annahmen werden fortlaufend überprüft. Die tatsächlichen Werte können von den getroffenen Annahmen und Schätzungen abweichen, wenn sich die genannten Rahmenbedingungen entgegen den Erwartungen zum Bilanzstichtag entwickeln. Änderungen werden zum Zeitpunkt einer besseren Kenntnis erfolgswirksam berücksichtigt und die Prämissen entsprechend angepasst.
Ertrags- und Aufwandsrealisierung
Erträge aus Lieferungen werden realisiert, wenn alle wesentlichen Risiken und Chancen aus dem gelieferten Gegenstand auf den Käufer übergegangen sind. Betriebliche Aufwendungen werden mit der Inanspruchnahme der Leistung bzw. dem Zeitpunkt ihrer Verursachung erfasst.
Investitionszuschüsse werden passiviert und über die Nutzungsdauer des Anlagegegenstandes aufgelöst. Kostenzuschüsse werden periodengerecht entsprechend den zugehörigen Aufwendungen vereinnahmt. In der Berichtsperiode werden Zuwendungen der öffentlichen Hand in Höhe von 17,9 Mio. EUR (2008/09: 14,3 Mio. EUR) für Investitionen, Forschung und Entwicklung sowie arbeitsmarktfördernde Maßnahmen erfolgswirksam erfasst. Im Geschäftsjahr 2009/10 betragen die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung 108,8 Mio. EUR (2008/09: 112,0 Mio. EUR).
Sachanlagen
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter planmäßiger Abschreibungen und Wertminderungsaufwendungen bewertet.
Die Herstellungskosten bei selbst erstellten Sachanlagen beinhalten Einzelkosten sowie angemessene Teile der produktionsnotwendigen Material- und Fertigungsgemeinkosten.
Die Abschreibungen werden über die erwartete Nutzungsdauer linear erfolgsmindernd erfasst. Grundstücke werden nicht abgeschrieben. Die erwarteten Nutzungsdauern betragen:
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Gebäude |
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2,0–20,0 % |
Technische Anlagen und Maschinen |
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3,3–25,0 % |
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung |
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5,0–20,0 % |
Für qualifizierte Vermögenswerte, deren Anfangszeitpunkt für die Aktivierung am oder nach dem 1. April 2009 liegt, werden Fremdkapitalkosten als Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt. Als Anfangszeitpunkt der Aktivierung gilt jener Tag, ab dem Ausgaben für den Vermögenswert sowie Fremdkapitalkosten anfallen und die erforderlichen Arbeiten durchgeführt werden, um den Vermögenswert für seinen beabsichtigten Gebrauch oder Verkauf bereitzustellen. Zuvor wurden sämtliche Fremdkapitalkosten direkt ergebniswirksam erfasst.
Die Änderung der Bilanzierungsmethode resultierte aus der erstmaligen Anwendung von IAS 23 (2007). Durch die Überarbeitung des Standards wurde das Wahlrecht zur sofortigen ergebniswirksamen Erfassung von Fremdkapitalkosten für qualifizierte Vermögenswerte abgeschafft.
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien werden mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Die Abschreibungsmethode und die Nutzungsdauer sind ident mit jenen unter IAS 16 erfassten Sachanlagen.
Leasing
Gemietete Vermögenswerte werden als Finanzierungsleasing bewertet, wenn diese wirtschaftlich als Anlagenkäufe mit langfristiger Finanzierung anzusehen sind. Alle anderen gemieteten Vermögenswerte werden als operatives Leasing behandelt. Mietzahlungen für operatives Leasing werden als Aufwendungen in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Der erstmalige Ansatz von Vermögenswerten aus Finanzierungsleasing erfolgt als Vermögenswerte des Konzerns zum Marktwert oder dem niedrigeren Barwert der Mindestleasingzahlungen am Beginn der Leasingvereinbarung. Die korrespondierenden Verbindlichkeiten gegenüber den Leasinggebern werden in der Konzernbilanz unter den Finanzierungsverbindlichkeiten ausgewiesen.
Die Vermögenswerte aus Finanzierungsleasing werden über die erwartete Nutzungsdauer analog den eigenen Vermögenswerten oder die kürzere Leasinglaufzeit abgeschrieben. Der Konzern tritt nicht als Leasinggeber auf.
Firmenwerte
Alle Unternehmenserwerbe werden nach der Erwerbsmethode bilanziert. Firmenwerte entstehen bei Erwerben von Tochterunternehmen sowie Anteilen an assoziierten Unternehmen.
Firmenwerte werden zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet und gemäß IFRS 3 nicht planmäßig abgeschrieben, sondern zumindest einmal jährlich einem Impairmenttest unterzogen. Bei Anteilen an assoziierten Unternehmen beinhaltet der ausgewiesene Buchwert auch den Buchwert des Firmenwerts.
Negative Firmenwerte aus Unternehmenserwerben werden sofort erfolgswirksam erfasst.
Bei der Veräußerung von Tochterunternehmen sowie assoziierten Unternehmen wird der anteilige Firmenwert bei der Berechnung des Veräußerungsgewinnes oder -verlustes berücksichtigt.
Andere immaterielle Vermögenswerte
Forschungsaufwendungen zur Erlangung von neuen wissenschaftlichen oder technischen Erkenntnissen werden sofort erfolgswirksam erfasst. Entsprechend IAS 38.57 werden Entwicklungsaufwendungen bei Erfüllen der Voraussetzungen aktiviert. Die erforderlichen Voraussetzungen werden regelmäßig nicht erfüllt. Die aktivierten Entwicklungskosten sind daher unwesentlich. Aufwendungen für selbst erstellte Firmenwerte und Marken werden sofort erfolgswirksam erfasst.
Erworbene andere immaterielle Vermögenswerte werden zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter planmäßiger und außerplanmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen werden erfolgsmindernd linear über die erwartete Nutzungsdauer erfasst. Die maximalen erwarteten Nutzungsdauern betragen:
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Auftragsstand |
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1 Jahr |
Kundenbeziehungen |
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11 Jahre |
Technologie |
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5 Jahre |
Impairmenttest von Firmenwerten, anderen immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen
Zahlungsmittelgenerierende Einheiten, denen Firmenwerte zugeordnet sind, sowie andere immaterielle Vermögenswerte mit einer unbestimmten Nutzungsdauer werden zumindest einmal jährlich einem Impairmenttest unterzogen. Alle anderen Vermögenswerte und zahlungsmittelgenerierenden Einheiten werden bei Vorliegen von Anhaltspunkten auf eine Wertminderung dahingehend überprüft.
Für Zwecke des Impairmenttests werden Vermögenswerte auf der niedrigsten Ebene, die selbstständig Cashflows generiert, zusammengefasst (zahlungsmittelgenerierende Einheit). Firmenwerte werden jenen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet, von denen erwartet wird, dass diese Nutzen aus Synergien aus dem betreffenden Unternehmenserwerb ziehen und die niedrigste konzernale Ebene der Managementüberwachung der Cashflows darstellen.
Der Wertminderungsaufwand wird in der Höhe erfasst, in der der Buchwert des einzelnen Vermögenswertes bzw. der zahlungsmittelgenerierenden Einheit den erzielbaren Betrag übersteigt. Der erzielbare Betrag ist der höhere der beiden Beträge aus Nettoveräußerungspreis und Nutzungswert. Wertminderungsaufwendungen bei zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, welchen Firmenwerte zugeordnet sind, verringern vorrangig den Buchwert des Firmenwerts. Darüber hinausgehende Wertminderungsaufwendungen reduzieren anteilig die Buchwerte der Vermögenswerte der zahlungsmittelgenerierenden Einheit.
Mit Ausnahme von Firmenwerten erfolgt eine Wertaufholung im Falle des Wegfalls von früheren Wertminderungsindikatoren.
Anteile an assoziierten Unternehmen
Die anteiligen Ergebnisse sowie das anteilige Eigenkapital von assoziierten Unternehmen, welche nicht von untergeordneter Bedeutung sind, werden nach der Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogen.
Finanzinstrumente
Derivative Finanzinstrumente werden von der voestalpine AG nur zu Sicherungszwecken für Zins-, Währungs- und Rohstoffpreisrisiken (inkl. CO2-Emissionszertifikate) gehalten. Derivative Finanzinstrumente werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Auf den Großteil davon findet Hedge Accounting im Sinne des IAS 39 Anwendung. Gewinne und Verluste bedingt durch Wertänderungen von derivativen Finanzinstrumenten werden entweder im Ergebnis oder direkt im Eigenkapital abgebildet, je nachdem, ob es sich um einen Fair Value-Hedge oder um einen Cashflow-Hedge handelt.
Forderungen und Kredite werden zu fortgeführten Anschaffungskosten erfasst. Wertpapiere werden erfolgswirksam zum Marktwert bewertet, da die Kriterien gem. IAS 39.9 zur Anwendung der Fair Value-Option erfüllt werden. Bis zur Endfälligkeit gehaltene Finanzinvestitionen sind nicht vorhanden.
Andere Finanzanlagen
Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und Anteile an assoziierten Unternehmen, welche in diesem Konzernabschluss nicht voll- bzw. quotenkonsolidiert oder nach der Equity-Methode einbezogen sind, werden unter den Anderen Finanzanlagen ausgewiesen und zu Anschaffungskosten oder dem niedrigeren Marktwert bewertet.
Wertpapiere werden zum Marktwert bewertet. Von der Fair Value-Option wird Gebrauch gemacht. Marktwertveränderungen werden ergebniswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Ertragsteuern
Der Ertragsteueraufwand stellt die Summe des laufenden Steueraufwands und der latenten Steuern dar. Der laufende Steueraufwand wird auf Basis des zu versteuernden Einkommens mit den aktuell gültigen Steuersätzen ermittelt.
In Übereinstimmung mit IAS 12 werden alle temporären Bewertungs- und Bilanzierungsdifferenzen zwischen der Steuerbilanz und dem Konzernabschluss als latente Steuern erfasst. Aktive latente Steuern auf Verlustvorträge werden in jener Höhe aktiviert, mit deren Verbrauch innerhalb einer überschaubaren Periode gerechnet werden kann.
Die latenten Steuern werden auf Basis des jeweiligen landesüblichen Ertragsteuersatzes berechnet. Künftige fixierte Steuersätze werden für die Abgrenzung ebenfalls berücksichtigt.
Emissionszertifikate
Emissionszertifikate werden auf Grund der unentgeltlichen Zuteilung mit Anschaffungskosten von null bewertet. In den sonstigen Rückstellungen sind im Fall der Unterallokation aliquote Vorsorgen für CO2-Emissionszertifikate enthalten. Die Bewertung der fehlenden Zertifikate erfolgt mit gesicherten Durchschnittskursen oder mit dem Marktwert zum Bilanzstichtag.
Vorräte
Vorräte werden mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert bewertet. Der Nettoveräußerungswert ist der geschätzte Verkaufserlös abzüglich der geschätzten Kosten der Fertigstellung und des Vertriebs. In Ausnahmefällen können für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe im Einklang mit IAS 2.32 die Wiederbeschaffungskosten die Bewertungsgrundlage sein.
Die Ermittlung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten für gleichartige Vorräte erfolgt nach dem gewogenen Durchschnittspreisverfahren bzw. nach einem ähnlichen Verfahren. Die Herstellungskosten beinhalten direkt zurechenbare Kosten und alle anteiligen Material- und Fertigungsgemeinkosten auf Basis einer Normalauslastung. Fremdkapitalzinsen sowie allgemeine Verwaltungs- und Vertriebskosten werden nicht aktiviert.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Forderungen
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Forderungen werden mit den fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt. Erkennbaren Risiken wird durch den Abschluss von Kreditversicherungen Rechnung getragen. Nicht bzw. niedrig verzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem abgezinsten Barwert angesetzt.
Verkaufte Forderungen, bei denen das Ausfallsrisiko auf den Käufer übertragen wird und der Verkäufer im Ausmaß des Selbstbehalts aus Kreditversicherungen eine Ausfallshaftung übernimmt, werden zur Gänze ausgebucht, da die Verfügungsmacht auf den Käufer übergegangen ist.
Bei Fertigungsaufträgen wird auf Basis einer verlässlichen Ermittlung von Fertigstellungsgrad, Gesamtkosten und Gesamterlösen eine zeitanteilige Gewinnrealisierung nach dem Leistungsfortschritt („percentage of completion method“) vorgenommen.
Rechnungsabgrenzungen werden unter den sonstigen Forderungen bzw. sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen.
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente setzen sich aus dem Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten sowie Schecks zusammen und werden zu Marktwerten bewertet.
Pensionen und andere Arbeitnehmerverpflichtungen
Die Pensionen und anderen Arbeitnehmerverpflichtungen beinhalten Rückstellungen für Abfertigungen und Pensionen sowie Jubiläumsgelder und werden entsprechend IAS 19 nach der Barwertmethode („projected unit credit method“) bewertet.
Arbeitnehmer von österreichischen Gesellschaften, deren Dienstverhältnis vor dem 1. Jänner 2003 begonnen hat, haben im Falle einer Beendigung des Dienstverhältnisses durch den Arbeitgeber oder Pensionierung Anspruch auf eine Einmalzahlung. Die Höhe dieser Zahlung ist abhängig von der Anzahl der Dienstjahre und dem jeweiligen Lohn bzw. Gehalt zum Zeitpunkt der Beendigung des Dienstverhältnisses.
Bei Arbeitnehmern, deren Dienstverhältnis nach dem 31. Dezember 2002 begonnen hat, wird diese Verpflichtung in ein beitragsorientiertes System übertragen. Diese Zahlungen an die externe Mitarbeitervorsorgekasse werden als Aufwendungen erfasst.
Im Konzern bestehen sowohl beitrags- als auch leistungsbezogene Pensionszusagen. Beitragsbezogene Zusagen führen nach Zahlung der Prämien zu keinen weiteren künftigen Verpflichtungen. Leistungsbezogene Zusagen garantieren dem Arbeitnehmer bestimmte Pensionen, welche sich nach einem bestimmten Prozentsatz der Löhne bzw. Gehälter in Abhängigkeit der Dienstjahre oder einem fix valorisierten Betrag pro Dienstjahr berechnen. Leistungsbezogene Zusagen werden in den Jahresabschlüssen der jeweiligen Gesellschaften bis zum Erreichen der vertraglichen Unverfallbarkeit erfasst. Anschließend werden diese Pensionen an eine Pensionskasse übertragen.
Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste bei Abfertigungs- und Pensionsrückstellungen werden gemäß IAS 19.93A im Jahr ihrer Entstehung erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste von Rückstellungen für Jubiläumsgelder werden sofort erfolgswirksam erfasst.
Die Bewertung des Sozialkapitals erfolgt in den wesentlichen Ländern des Konzerns auf Basis der nachstehenden Parameter:
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2008/09 |
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2009/10 |
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Zinssatz (%) |
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5,75 |
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5,25 |
Lohn-/Gehaltserhöhungen (%) |
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3,75 |
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3,50 |
Pensionserhöhungen (%) |
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2,50 |
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2,50 |
Pensionsalter Männer/Frauen (Jahre) |
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max. 65 |
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max. 65 |
Sterbetafeln |
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AVÖ |
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AVÖ |
Zinsaufwendungen resultierend aus dem Sozialkapital werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung unter den Finanzaufwendungen erfasst.
Sonstige Rückstellungen
Sonstige Rückstellungen werden bei Bestehen von gegenwärtigen Verpflichtungen, resultierend aus vergangenen Ereignissen, welche zu einem Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen führen, mit jenem Betrag angesetzt, der auf Basis zuverlässiger Schätzungen am wahrscheinlichsten ist. Falls wesentlich, werden diese Rückstellungen abgezinst.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten (mit Ausnahme von Derivateverbindlichkeiten) werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert.
Stock-Option-Programm
In der Hauptversammlung vom 5. Juli 2006 wurde für Organmitglieder und leitende Angestellte des voestalpine-Konzerns ein Stock-Option-Programm beschlossen.
Diese Optionen können jederzeit – unter Einhaltung der Emittenten-Compliance-Verordnung – zwischen dem 1. Juli 2008 und dem 30. Juni 2011 ausgeübt werden. Die Optionen können ausgeübt werden, wenn der Teilnehmer in einem aufrechten Organverhältnis oder in einem aufrechten Angestelltenverhältnis zur voestalpine AG oder einer Konzerngesellschaft steht.
Jede Option ermächtigt den Inhaber nach Erfüllung der Ausübungsbedingungen zum Bezug einer voestalpine-Aktie. Die voestalpine AG beabsichtigte zum Zusagezeitpunkt, die Gegenleistung in Aktien zu erbringen – ohne Wahlrecht für den Stock-Option-Inhaber. Gemäß IFRS 2 handelt es sich daher um eine „share-based payment transaction“.
Auf Grund der geänderten Rahmenbedingungen nach der Akquisition BÖHLER-UDDEHOLM Aktiengesellschaft wurde vom Vorstand der voestalpine AG beschlossen, die Stock-Option-Inhaber bei Ausübung in bar abzufinden. Die Bewertung der Option (Personalaufwand) erfolgt mit dem Fair Value zum Zusagezeitpunkt mit entsprechender Gegenbuchung direkt im Eigenkapital. Zum Ausübungszeitpunkt wird die Barabfindung ebenfalls direkt im Eigenkapital erfasst.
Mitarbeiterbeteiligungsprogramm
Das Mitarbeiterbeteiligungsprogramm basiert auf der Verwendung eines Teils der kollektivvertraglichen Lohn- und Gehaltserhöhungen mehrerer Geschäftsjahre. Erstmals im Geschäftsjahr 2000/01 erhielten die Arbeitnehmer als Gegenleistung für eine um 1 % geringere Lohn- und Gehaltserhöhung Aktien der voestalpine AG.
In den Geschäftsjahren 2002/03, 2003/04, 2005/06, 2007/08 und 2008/09 wurden jeweils zwischen 0,3 % und 0,5 % der für die Erhöhung erforderlichen Lohn- und Gehaltssumme für die Beteiligung der Mitarbeiter an der voestalpine AG verwendet. Die tatsächliche Höhe ergibt sich aus dem monatlich ermittelten Lohn- und Gehaltsverzicht auf Basis 1. November 2002, 2003, 2005, 2007 bzw. 2008 unter Anwendung einer jährlichen Erhöhung von 3,5 %.
Zur Umsetzung des Mitarbeiterbeteiligungsprogramms wird jeweils eine Vereinbarung zwischen dem Betriebsrat und der Gesellschaft geschlossen. Die Aktien werden von der voestalpine Mitarbeiterbeteiligung Privatstiftung erworben und werden von dieser entsprechend dem jeweiligen Lohn- und Gehaltsverzicht des Mitarbeiters an diesen übertragen. Der Wert der Gegenleistung ist nicht von Kursschwankungen abhängig. IFRS 2 kommt für Aktienzuteilungen auf Grund von niedrigeren Kollektivvertragsabschlüssen daher nicht zur Anwendung.
Weiters werden Mitarbeiterprämien zum Teil in Aktien vergütet. Gemäß IFRS 2 wird bei anteilsbasierenden Vergütungen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente der beizulegende Zeitwert als Personalaufwand erfasst, wobei die Gegenbuchung direkt im Eigenkapital erfolgt.
Zum 31. März 2010 hält die voestalpine Mitarbeiterbeteiligung Privatstiftung treuhändig für die Mitarbeiter rund 13,3 % der Aktien der voestalpine AG.