Bekenntnis zum Österreichischen Corporate Governance-Kodex
Mit dem Österreichischen Corporate Governance-Kodex wird österreichischen Aktiengesellschaften ein Ordnungsrahmen für die Führung und Überwachung des Unternehmens zur Verfügung gestellt. Der Kodex verfolgt das Ziel einer verantwortlichen, auf nachhaltige und langfristige Wertschaffung ausgerichteten Leitung und Kontrolle von Gesellschaften und Konzernen. Damit soll ein hohes Maß an Transparenz für alle Stakeholder des Unternehmens erreicht werden.
Grundlage des Kodex sind die Vorschriften des österreichischen Aktien-, Börse- und Kapitalmarktrechtes, die EU-Empfehlungen zu den Aufgaben der Aufsichtsratsmitglieder und zur Vergütung von Direktoren sowie in ihren Grundsätzen die OECD-Richtlinien für Corporate Governance. Der Kodex wurde seit 2002 mehrmals überarbeitet. Der vorliegende Corporate Governance-Bericht basiert auf dem Status der Kodex-Revision vom Jänner 2009. Der Kodex ist unter www.corporate-governance.at sowie auf der Homepage der Gesellschaft öffentlich zugänglich.
Der Kodex erlangt Geltung durch freiwillige Selbstverpflichtung der Unternehmen. Vorstand und Aufsichtsrat der voestalpine AG haben bereits im Jahr 2003 beschlossen, den Corporate Governance-Kodex anzuerkennen und haben auch die zwischenzeitig erfolgten Regeländerungen angenommen bzw. umgesetzt. Die voestalpine AG bekennt sich somit zur Einhaltung des Österreichischen Corporate Governance-Kodex in der geltenden Fassung.
Neben den verbindlich einzuhaltenden „L-Regeln“1 werden auch sämtliche „C-Regeln“ des Kodex eingehalten.
Die Kanzlei Binder Grösswang Rechtsanwälte GmbH, bei der Dr. Michael Kutschera als Partner tätig ist, erbrachte als Rechtsberater der voestalpine AG im Geschäftsjahr 2009/10 Beratungsleistungen für Fragen im Zusammenhang mit dem Gesellschafterausschlussverfahren betreffend die BÖHLER-UDDEHOLM Aktiengesellschaft. Die Abrechnung dieser Mandate erfolgte zu den jeweils geltenden allgemeinen Stundensätzen der Kanzlei Binder Grösswang Rechtsanwälte. Das Gesamtvolumen der im Geschäftsjahr 2009/10 für die Kanzlei Binder Grösswang Rechtsanwälte GmbH angefallenen Honorare betrug netto 147.525,83 EUR.
Code of Conduct
In Ergänzung des Corporate Governance-Kodex hat der Vorstand im abgelaufenen Geschäftsjahr auch die Einführung eines voestalpine-Verhaltenskodex (Code of Conduct) beschlossen, der auf der Website der Gesellschaft abrufbar ist. Dieser gilt für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Konzerns und bildet die Grundlage für ethisch und rechtlich einwandfreie Verhaltensweisen im voestalpine-Konzern.
1 Im Corporate Governance-Kodex sind folgende Regeln vorgesehen: „L-Regeln“ (= Legal), das sind gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen; „C-Regeln“ (Comply or Explain), deren Nichteinhaltung begründet werden muss; „R-Regeln“ (Recommandations), das sind Empfehlungen, die im Fall der voestalpine AG weitestgehend befolgt werden.