Kartellverfahren Bahnoberbaumaterial

Im Kartellverfahren betreffend Eisenbahn-Oberbaumarterial hat das deutsche Bundeskartellamt Anfang Juli Bußgelder in Höhe von insgesamt 124,5 Mio. EUR gegen vier Hersteller und Lieferanten von Schienen wegen wettbewerbswidriger Absprachen zu Lasten der Deutschen Bahn AG verhängt. Davon entfielen 8,5 Mio. EUR auf Gesellschaften des voestalpine-Konzerns. Damit wurde der angestrebte Kronzeugenstatus der voestalpine für den weitaus überwiegenden Teil des Verfahrens vom Bundeskartellamt bestätigt, das vergleichsweise geringe Bußgeld betrifft lediglich Randbereiche. Mit diesem Bußgeldbescheid ist das Kartellverfahren zum Hauptkomplex Deutsche Bahn abgeschlossen. In weiterer Folge wird das Bundeskartellamt Lieferungen von Schienen und Weichen an regionale und lokale Nachfrager untersuchen. Wann mit einer Entscheidung in diesen weiteren Sachverhaltskomplexen zu rechnen ist, ist aus heutiger Sicht nicht abschätzbar. Die für den Themenkomplex Kartellverfahren sowie für die Schließung der TSTG Schienen Technik GmbH & Co KG im Jahresabschluss 2011/12 gebildete Rückstellung in Höhe von insgesamt 205,0 Mio. EUR wird weiterhin als angemessen erachtet.

Wir weisen darauf hin, dass unter Inanspruchnahme der Schutzklausel detaillierte Angaben zu Rückstellungen dann nicht gemacht werden, wenn dadurch die Interessen des Unternehmens ernsthaft beeinträchtigt werden könnten.

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