Die aktuell gültigen Ziele und Mechanismen seitens der Europäischen Union zur Klima- und Energiepolitik beziehen sich weitgehend auf das Jahr 2020. Aus Sicht der energieintensiven Industrie ist dabei besonders problematisch, dass die Schutzmechanismen der Emissionshandelsrichtlinie zur Wahrung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit nach 2020 auslaufen. Vor diesem Hintergrund wird nunmehr die Reform der aktuellen Rechtsgrundlagen und deren Ausgestaltung für die Zeit zwischen 2020 und 2030 diskutiert. Sollten für die energieintensiven Industrien keine adäquaten Maßnahmen für den Zeitraum nach 2020 festgelegt werden, befürchtet der europäische Stahlverband EUROFER für die EU-Stahlindustrie bis 2030 Kosten von mehr als 85,0 Mrd. EUR.
Der Europäische Rat hat diese Bedrohung erkannt und am 21. März 2014 den Ratsvorsitz und die EU-Kommission beauftragt, bis Oktober 2014 Maßnahmen zur Vermeidung von Carbon Leakage (Abwanderung von Produktion aufgrund der Klimapolitik) und zur Sicherstellung langfristiger Planungssicherheit für industrielle Investitionen vorzuschlagen.
Aus Sicht der europäischen Stahlindustrie sollten diese Maßnahmen jedenfalls eine vollständig kostenfreie Zuteilung von Emissionszertifikaten an die Branchenführer im Umweltbereich – ermittelt aus wirtschaftlich und technisch erreichbaren Benchmarks und tatsächlicher Produktionsmenge, ohne jegliche Abzüge oder Korrekturfaktoren – sowie einen vollständigen Ausgleich für durch Klimapolitik bedingte Anteile im Strompreis beinhalten. Diese Maßnahmen sollten EU-weit einheitlich und verbindlich in allen Mitgliedstaaten zur Anwendung kommen.
Anfang Juli 2014 hat die Europäische Kommission eine politische und rechtliche Initiative zur Kreislaufwirtschaft vorgestellt. Das sogenannte „Kreislaufwirtschaftspaket“ besteht aus den Teilelementen „Mitteilungen zur Kreislaufwirtschaft“ („Hin zu einer Kreislaufwirtschaft: Ein Null-Abfallprogramm für Europa“), „Grünen Jobs“ und „Kreislaufwirtschaft in der Bauwirtschaft“ sowie einem Legislativvorschlag zur Novellierung von sechs Richtlinien zur Abfallwirtschaft.
Damit definiert die Kommission die Etablierung einer Kreislaufwirtschaft als Ziel der europäischen Ressourceneffizienzpolitik. Sie zeigt auf, wie sich aus einem effizienteren Umgang mit Ressourcen neue Wachstums- und Beschäftigungsmöglichkeiten ergeben. Grundlagen höherer Effizienz sind innovatives Design, leistungsfähigere und langlebigere Produkte und bessere Produktionsverfahren, zukunftsorientierte Geschäftsmodelle und technischer Fortschritt, durch den Abfälle zu Ressourcen werden.
Die „Mitteilungen zur Kreislaufwirtschaft“ stellen Absichtserklärungen der Europäischen Kommission dar und werden in den nächsten Monaten auf Ebene des Rates weiter behandelt, die voestalpine wird diese Schritte im Rahmen der Verbandstätigkeit begleiten.