Die für den Themenkomplex Kartellverfahren Bahnoberbaumaterial sowie für die Schließung der TSTG Schienen Technik GmbH & Co KG im Jahresabschluss 2014/15 ausgewiesene Rückstellung in Höhe von insgesamt 53,6 Mio. EUR wurde zum 30. September 2015 durch den Verbrauch auf 47,8 Mio. EUR reduziert.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat nun im Zusammenhang mit dem europäischen Spannstahlkartell die von der EU-Kommission (im Oktober 2010) verhängten Bußgelder herabgesetzt. Davon profitiert auch die voestalpine, deren Bußgeld von ursprünglich 22 Mio. EUR auf 7,5 Mio. EUR reduziert wurde. Das Bußgeld wurde im 2. Quartal 2015/16 bezahlt und die verbleibende Rückstellung (inkl. Zinsvorsorgen) in Höhe von 10,6 Mio. EUR wurde erfolgswirksam aufgelöst.
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