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Externe Evaluierung der Einhaltung des Corporate Governance Kodex

Der Corporate Governance-Kodex sieht eine regelmäßige externe Evaluierung der Einhaltung des Kodex durch das Unternehmen vor. Diese wurde im Zuge der Prüfung des Jahresabschlusses 2012/13 durch den Wirtschaftsprüfer des Konzerns durchgeführt (Prüfung gemäß Regel 62 des Corporate Governance-Kodex). Die Prüfung der Einhaltung der die Abschlussprüfung betreffenden Regeln des Kodex (Regeln 77 bis 83) erfolgte durch die Rechtsanwaltskanzlei WOLF THEISS Rechtsanwälte GmbH. Als Ergebnis der Evaluierung haben die Prüfer festgestellt, dass die von der voestalpine AG abgegebene Erklärung zur Einhaltung des Corporate Governance-Kodex in der Fassung 2012 den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht.

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