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Corporate Governance-Bericht

Bekenntnis zum Österreichischen Corporate Governance-Kodex

Mit dem Österreichischen Corporate Governance-Kodex wird inländischen Aktiengesellschaften ein Ordnungsrahmen für die Führung und Überwachung des Unternehmens zur Verfügung gestellt. Der Kodex verfolgt das Ziel einer verantwortlichen, auf nachhaltige und langfristige Wertschaffung ausgerichteten Leitung und Kontrolle von Gesellschaften und Konzernen. Damit soll ein hohes Maß an Transparenz für alle Stakeholder des Unternehmens erreicht werden.

Grundlage des Kodex sind die Vorschriften des österreichischen Aktien-, Börse- und Kapitalmarktrechtes, die EU-Empfehlungen zu den Aufgaben der Aufsichtsratsmitglieder und zur Vergütung von Direktoren sowie in ihren Grundsätzen die OECD-Richtlinien für Corporate Governance. Der Kodex wurde seit 2002 mehrfach überarbeitet. Der vorliegende Corporate Governance-Bericht basiert auf dem Status der Kodex-Revision vom Jänner 2012. Der Kodex ist unter www.corporate-governance.at öffentlich zugänglich.

Er erlangt Geltung durch freiwillige Selbstverpflichtung der Unternehmen. Vorstand und Aufsichtsrat der voestalpine AG haben bereits im Jahr 2003 beschlossen, den Corporate Governance-Kodex anzuerkennen, und auch die zwischenzeitlich erfolgten Regeländerungen angenommen bzw. umgesetzt. Die voestalpine AG bekennt sich somit zur Einhaltung des Österreichischen Corporate Governance-Kodex in der geltenden Fassung.

Neben den verbindlich einzuhaltenden „L-Regeln“ werden auch sämtliche „C-Regeln“ und „R-Regeln“ des Kodex eingehalten.1

Unter Bezugnahme auf die Regel 49 des Kodex wird festgehalten, dass die Kanzlei Binder Grösswang Rechtsanwälte GmbH, bei der das Aufsichtsratsmitglied Dr. Michael Kutschera als Partner tätig ist, als Rechtsberater der voestalpine AG im Geschäftsjahr 2012/13 Beratungsleistungen für Fragen im Zusammenhang mit dem Gesellschafterausschlussverfahren betreffend die BÖHLER-UDDEHOLM Aktiengesellschaft erbracht hat. Die Abrechnung dieses Mandats erfolgte zu den jeweils geltenden allgemeinen Stundensätzen der Kanzlei Binder Grösswang Rechtsanwälte GmbH. Das Gesamtvolumen der im Geschäftsjahr 2012/13 für die Kanzlei Binder Grösswang Rechtsanwälte GmbH angefallenen Honorare betrug netto 35.420,83 EUR.

Sämtliche Aufsichtsratsmandate der Kapitalvertreter enden mit Beendigung der Hauptversammlung der voestalpine AG, die über das Geschäftsjahr 2013/14 beschließt.

Kein Mitglied des Aufsichtsrates hat im abgelaufenen Geschäftsjahr bei mehr als einer Sitzung des Aufsichtsrates gefehlt.

Linz, 21. Mai 2013

Der Vorstand

Wolfgang
Eder

Herbert
Eibensteiner

Franz
Kainersdorfer

Robert
Ottel

Franz
Rotter

1 Im Corporate Governance-Kodex sind folgende Regeln vorgesehen: „L-Regeln“ (= Legal), das sind gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen; „C-Regeln“ (Comply or Explain), deren Nichteinhaltung begründet werden muss; „R-Regeln“ (Recommendations), das sind Empfehlungen.

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