Die für den Konzernabschluss des Geschäftsjahres 2017/18 geltenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden, mit Ausnahme von IFRS 9 und IFRS 15, grundsätzlich unverändert fortgeführt. Aus der Erstanwendung von IFRS 9 zum 1. April 2018 ergeben sich keine wesentlichen Effekte. IFRS 15 wurde zum 1. April 2018 modifiziert retrospektiv angewendet, dementsprechend erfolgte keine Anpassung der Vorjahreswerte. Die Veränderungen in der Kapitalflussrechnung beziehen sich auf die durch IFRS 15 angepassten Werte zum 1. April 2018. Weitere Details sind dem Konzernabschluss 2017/18 zu entnehmen.
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