Wenn Sie diese Seite nutzen stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Kartellverfahren Bahnoberbaumaterial

Wie bereits in früheren Aktionärsbriefen berichtet, hat das deutsche Bundeskartellamt das Bußgeldverfahren im Zusammenhang mit dem sogenannten Schienenkartell im Juli 2013 abgeschlossen. Für die beiden Teilbereiche Kartellabsprachen „Privatmarkt“ und Kartellabsprachen bei Eisenbahn-Oberbaumaterial zu Lasten der Deutschen Bahn wurden insgesamt 14,9 Mio. EUR Bußgelder an voestalpine-Gesellschaften verhängt, wobei in beiden Verfahren der Kronzeugenstatus für den weitaus überwiegenden Teil des Untersuchungskomplexes bestätigt wurde.

Im Hinblick auf Schadenersatzforderungen der Kunden für vom Kartell umfasste Lieferungen wurden entsprechende Vereinbarungen sowohl für direkte als auch für indirekte Schienenlieferungen an die Deutsche Bahn abgeschlossen. Offen sind damit nur mehr Schadenersatzansprüche für Lieferungen an kommunale Verkehrsbetriebe und den sonstigen Privatmarkt.

Die für den Themenkomplex Kartellverfahren sowie für die Schließung der TSTG Schienen Technik GmbH & Co KG im Jahresabschluss 2012/13 gebildete Rückstellung in Höhe von insgesamt 204,4 Mio. EUR wurde zum 31. Dezember 2013 im Wesentlichen um die Schadenersatzzahlungen für direkte und indirekte Schienenlieferungen an die Deutsche Bahn sowie um die Zahlungen im Rahmen der Schließung der TSTG Schienen Technik GmbH & Co KG reduziert. Die insgesamt verbleibende Rückstellung wurde zum 31. Dezember 2013 an die aktuelle Einschätzung angepasst, wodurch sich ein einmaliger Ertrag (Saldo aus Auflösung und Zuführung) von 7,3 Mio. EUR ergeben hat.

zum Seitenanfang
Schliessen