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Kartellverfahren Bahnoberbaumaterial

Wie bereits im Aktionärsbrief zum 1. Quartal 2013/14 berichtet, hat das deutsche Bundeskartellamt mit der Entscheidung zum Teilkomplex „Privatmarkt“ am 23. Juli 2013 das Bußgeldverfahren im Zusammenhang mit dem sogenannten Schienenkartell abgeschlossen. Das Kapitel „Privatmarkt“ umfasst die Lieferungen von Schienen und Bahnoberbaumaterial an kommunale Verkehrsbetriebe sowie an Industriekunden und Bauunternehmen. In diesem Teilkomplex wurde gegen die voestalpine-Gruppe ein Bußgeld in Höhe von 6,4 Mio. EUR verhängt. Bereits im Juli 2012 hat das deutsche Bundeskartellamt das Verfahren betreffend Kartellabsprachen bei Eisenbahn-Oberbaumaterial zu Lasten der Deutschen Bahn (Bußgeld in Höhe von 8,5 Mio. EUR für den voestalpine-Konzern) beendet. Insgesamt entfielen damit im Rahmen des Bußgeldverfahrens 14,9 Mio. EUR auf voestalpine-Gesellschaften. Im Übrigen wurde in beiden Verfahren der Kronzeugenstatus für den weitaus überwiegenden Teil bestätigt.

Im Zusammenhang mit Schadenersatzforderungen der Kunden für vom Kartell umfasste Lieferungen wurden im Mai 2013 die Schadenersatzansprüche der Deutschen Bahn für direkte Schienenlieferungen durch Zahlung eines entsprechenden Betrages bereinigt. Offen sind noch die Schadenersatzansprüche aus indirekten Schienenlieferungen an die Deutsche Bahn sowie aus Lieferungen an kommunale Verkehrsbetriebe und den sonstigen Privatmarkt.

Die für den Themenkomplex Kartellverfahren sowie für die Schließung der TSTG Schienen Technik GmbH & Co KG im Jahresabschluss 2012/13 gebildete Rückstellung in Höhe von insgesamt 204,4 Mio. EUR wurde zum 30. September 2013 im Wesentlichen um die Schadenersatzzahlung an die Deutsche Bahn für direkte Schienenlieferungen sowie um das Bußgeld für Weichenlieferungen an Kunden in Deutschland reduziert. Die verbleibende Rückstellung wird weiterhin als angemessen erachtet.

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