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B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

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Allgemeine Informationen

Der Konzernabschluss wird mit Ausnahme von Finanzinstrumenten, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, auf Grundlage der historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten aufgestellt.

Die für den Konzernabschluss geltenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen grundsätzlich den im Vorjahr angewandten Methoden mit nachfolgend aufgelisteten Ausnahmen.

Folgende Änderungen oder Neufassungen von Standards wurden im Geschäftsjahr 2013/14 erstmals angewandt:

Standard

 

Inhalt

 

Inkrafttreten1

 

 

 

 

 

IFRS 13

 

Bemessung des beizulegenden Zeitwerts

 

1. Jänner 2013

IFRS 7, Änderung

 

Finanzinstrumente: Angaben – Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten

 

1. Jänner 2013

IAS 12, Änderung

 

Ertragsteuern – Latente Steuern: Realisierung zugrunde liegender Vermögenswerte

 

1. Jänner 2013

IAS 1, Änderung

 

Darstellung des Abschlusses – Darstellung von Posten des sonstigen Ergebnisses

 

1. Juli 2012

IAS 19, Änderung

 

Leistungen an Arbeitnehmer

 

1. Jänner 2013

diverse Standards

 

Verbesserungen der International Financial Reporting Standards (Improvements-Projekt 2009–2011)
(Ausnahme: Änderungen im Zusammenhang mit IAS 32 bereits im Geschäftsjahr 2012/13 vorzeitig angewandt)

 

1. Jänner 2013

 

 

 

 

 

1 Die Standards sind für jene Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem Datum des Inkrafttretens beginnen.

IFRS 13 definiert den Begriff des beizulegenden Zeitwerts, steckt einen Rahmen zur Bemessung des beizulegenden Zeitwerts in einem einzigen IFRS ab und schreibt die Angaben zur Bemessung des beizulegenden Zeitwerts vor. Aus der erstmaligen Anwendung des IFRS 13 ergeben sich im Konzernabschluss der voestalpine AG zusätzliche Anhangangaben.

Durch die Änderungen des IFRS 7 wurden neue Angabevorschriften zur Saldierung von Finanzinstrumenten in der Bilanz aufgenommen. Diese Änderung hat keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss der voestalpine AG zum 31. März 2014.

Die Änderungen des IAS 1 verlangen, dass die Posten des sonstigen Ergebnisses danach gruppiert werden, ob diese zu einem späteren Zeitpunkt in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert (recycled) werden oder nicht. Die Darstellung der Gesamtergebnisrechnung wurde entsprechend angepasst.

Durch die Änderungen des IAS 19 wird die Korridormethode abgeschafft und es werden die Finanzierungsaufwendungen auf Nettobasis ermittelt. Weiters ist der nachzuverrechnende Dienstzeitaufwand künftig sofort ergebniswirksam zu erfassen und es werden erweiterte Anhangangaben im Zusammenhang mit leistungsorientierten Plänen gefordert. Im voestalpine-Konzern wurden bereits bisher die versicherungs­mathematischen Gewinne und Verluste bei Abfertigungs- und Pensionsrückstellungen im Jahr ihrer Entstehung erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst. In der voestalpine AG wird durch die Änderungen des IAS 19 eine Änderung bei der Bilanzierung der „expected return on plan assets“ ausgelöst. Bis zum 31. März 2013 wurden im voestalpine-Konzern die „expected return on plan assets“ in Abhängigkeit von den zugrunde liegenden Verträgen mit den Pensionskassen im EBIT oder im Finanzergebnis ausgewiesen, nunmehr werden diese vollständig im Finanzergebnis erfasst.

Aufgrund der Änderungen des IAS 19 wurde das Geschäftsjahr 2012/13 durch folgende Korrekturbeträge in den betroffenen Posten rückwirkend angepasst:

Korrekturbeträge in der Gewinn- und Verlustrechnung

 

(XLS:) Download

 

 

2012/13

 

 

 

Umsatzkosten

 

–4,3

Vertriebskosten

 

–1,6

Verwaltungskosten

 

–4,2

Sonstige betriebliche Aufwendungen

 

–0,4

EBIT

 

–10,5

 

 

 

Nettozinsaufwand langfristige Personalrückstellung

 

10,5

Ergebnis nach Steuern

 

0,0

 

 

 

 

 

Mio. EUR

Die Anwendung der übrigen neuen Standards hatte keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss.

Folgende Änderungen oder Neufassungen von Standards sind zum Bilanzstichtag bereits von der EU übernommen, aber für das Geschäftsjahr 2013/14 noch nicht verpflichtend anzuwenden bzw. anwendbar:

Standard

 

Inhalt

 

Inkrafttreten1

 

 

 

 

 

IFRS 10

 

Konzernabschlüsse

 

1. Jänner 2014

IFRS 11

 

Gemeinsame Vereinbarungen

 

1. Jänner 2014

IFRS 12

 

Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen

 

1. Jänner 2014

IAS 27, neue Fassung

 

Einzelabschlüsse

 

1. Jänner 2014

IAS 28, neue Fassung

 

Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen

 

1. Jänner 2014

IAS 32, Änderung

 

Finanzinstrumente: Darstellung – Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten

 

1. Jänner 2014

IAS 36, Änderung

 

Wertminderung von Vermögenswerten – Angaben zum erzielbaren Betrag für nicht-finanzielle Vermögenswerte

 

1. Jänner 2014

IAS 39, Änderung

 

Novation von Derivaten und Fortsetzung der Bilanzierung von Sicherungsgeschäften

 

1. Jänner 2014

diverse Standards, Änderung

 

Änderung IFRS 10, Konzernabschlüsse, IFRS 11, Gemeinsame Vereinbarungen, und IFRS 12, Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen – Übergangsleitlinien

 

1. Jänner 2014

diverse Standards, Änderung

 

Änderung IFRS 10, Konzernabschlüsse, IFRS 12, Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen, und IAS 27, Einzelabschlüsse – Investmentgesellschaften

 

1. Jänner 2014

 

 

 

 

 

1 Die Standards sind für jene Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem Datum des Inkrafttretens beginnen.

IFRS 10 definiert den Begriff der Beherrschung neu und umfassender. Damit soll eine einheitliche Grundlage für die Abgrenzung des Konsolidierungskreises geschaffen werden. Dieser Standard ersetzt die Bestimmungen des bisherigen IAS 27 „Konzern- und Einzelabschlüsse“ zur Konzernrechnungslegung.

IFRS 11 regelt die Bilanzierung durch Unternehmen, die gemeinsam eine Vereinbarung kontrollieren, welche entweder als Gemeinschaftsunternehmen oder als gemeinsame Geschäftstätigkeit klassifiziert werden. Dieser Standard ersetzt IAS 31 „Anteile an Gemeinschaftsunternehmen“ und schafft die Möglichkeit zur Quotenkonsolidierung von Gemeinschaftsunternehmen ab, wodurch diese künftig nach der Equity-Methode in den Konzernabschluss einzubeziehen sind. IAS 28 beinhaltet nun die Vorschriften zu assoziierten Unternehmen sowie Gemeinschaftsunternehmen, die gemäß IFRS 11 nach der Equity-Methode bewertet werden. Ab dem Geschäftsjahr 2014/15 werden die Ergebnisse der equitykonsolidierten Gesellschaften im EBIT des Konzernabschlusses ausgewiesen werden. voestalpine Tubulars GmbH und voestalpine Tubulars GmbH & Co KG werden bis zum 31. März 2014 quotenkonsolidiert und ab dem Geschäftsjahr 2014/15 auf die Equity-Methode umgestellt. Für aktuell elf assoziierte Unternehmen, die auch schon bisher nach der Equity-Methode einbezogen wurden, erfolgt dann ebenfalls der Ausweis im EBIT. Die Angaben zu quotenkonsolidierten Unternehmen sind im Punkt C. Konsolidierungskreis dargestellt.

IFRS 12 enthält die Angabepflichten für Tochterunternehmen, gemeinsame Vereinbarungen, assoziierte Unternehmen und nicht konsolidierte strukturierte Einheiten, woraus sich eine Reihe zusätzlicher Anhangangaben im Konzernabschluss der voestalpine AG ergeben werden.

Im Juni 2012 wurden Änderungen an IFRS 10, IFRS 11 und IFRS 12 veröffentlicht, um den Regelungsgehalt bestimmter Übergangsleitlinien zu deren Erstanwendung klarzustellen.

Im Oktober 2012 wurden Änderungen an IFRS 10, IFRS 12 und IAS 27 veröffentlicht, um eine Ausnahme qualifizierter Investmentgesellschaften vor der Vorschrift, Tochterunternehmen zu konsolidieren, zu schaffen.

Durch die Änderungen des IAS 32 werden Voraussetzungen für die Saldierung von Finanzinstrumenten in der Bilanz klargestellt und infolgedessen neue Angabevorschriften in IFRS 7 aufgenommen.

Die Änderungen von IAS 36 stellen eine Korrektur von Angabevorschriften zum erzielbaren Betrag für nicht-finanzielle Vermögenswerte dar, die im Zusammenhang mit IFRS 13 weiter als beabsichtigt geändert wurden.

Durch die Änderung des IAS 39 führt eine Novation eines Sicherungsinstruments auf eine zentrale Gegenpartei aufgrund von gesetzlichen Anforderungen unter bestimmten Voraussetzungen nicht zu einer Auflösung einer Sicherungsbeziehung.

Die angeführten Standards werden nicht vorzeitig angewandt. Es werden – mit Ausnahme der beschriebenen Änderungen durch IFRS 11 – keine wesentlichen Auswirkungen aus den neuen bzw. überabeiteten Standards auf den Konzernabschluss der voestalpine AG erwartet.

Bei der Summierung von gerundeten Beträgen und Prozentangaben können durch Verwendung automatischer Rechenhilfen rundungsbedingte Rechendifferenzen auftreten.

Konsolidierungsmethoden

Währungsumrechnung

Unsicherheiten bei Ermessensbeurteilungen und Annahmen

Ertrags- und Aufwandsrealisierung

Sachanlagen

Leasing

Firmenwerte

Andere immaterielle Vermögenswerte

Impairmenttest von Firmenwerten, anderen immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen

Anteile an assoziierten Unternehmen

Finanzinstrumente

Andere Finanzanlagen

Ertragsteuern

Vorräte

Emissionszertifikate

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Forderungen

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Pensionen und andere Arbeitnehmerverpflichtungen

Sonstige Rückstellungen

Eventualverbindlichkeiten

Verbindlichkeiten

Mitarbeiterbeteiligungsprogramm

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Über voestalpine

Die weltweit tätige voestalpine-Gruppe ist ein stahlbasierter Technologie- und Industriegüterkonzern. Der Konzern ist mit seinen qualitativ höchstwertigen Produkten einer der führenden Partner der europäischen Automobil- und Hausgeräteindustrie sowie weltweit der Öl- und Gasindustrie.

Fakten

50 Länder auf allen fünf Kontinenten
500 Konzerngesellschaften und -standorte
48.113 Mitarbeiter weltweit

Ergebnis GJ 2013/14

€ 11,2 Mrd.

Umsatz

€ 1,4 Mrd.

EBITDA

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