25. Angaben zu nahestehenden Unternehmen und Personen

Geschäftsbeziehungen zwischen dem Konzern und nicht konsolidierten Tochterunternehmen sowie equitykonsolidierten Gesellschaften bzw. deren Tochterunternehmen als auch quotenkonsolidierten Unternehmen werden zu fremdüblichen Bedingungen abgeschlossen und sind in folgenden Posten des Konzernabschlusses enthalten:

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2010/11

 

2011/12

 

 

mit quoten-
konsolidierten Unternehmen

 

mit equity-konsolidierten Gesellschaften und nicht konsolidierten Tochterunter-
nehmen

 

mit quoten-
konsolidierten Unternehmen

 

mit equity-konsolidierten Gesellschaften und nicht konsolidierten Tochterunter-
nehmen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Umsatzerlöse

 

86,9

 

453,1

 

126,2

 

427,3

Materialaufwand

 

8,4

 

192,5

 

11,3

 

186,9

Sonstiger betrieblicher Aufwand

 

0,0

 

35,6

 

0,0

 

35,9

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

31.03.2011

 

31.03.2012

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen

 

14,8

 

109,4

 

11,4

 

100,0

Finanzverbindlichkeiten/
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten

 

28,4

 

53,1

 

17,0

 

37,1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Mio. EUR

In den Forderungen und Verbindlichkeiten mit equitykonsolidierten Gesellschaften und nicht konsolidierten Tochterunternehmen sind sowohl direkte als auch indirekte Beziehungen enthalten.

Darüber hinaus bestehen Geschäftsbeziehungen zu Kernaktionären, die auf Grund der Equitykonsolidierung der voestalpine-Anteile einen maßgeblichen Einfluss dokumentieren. Geschäftsfälle werden zu fremdüblichen Bedingungen abgeschlossen und stellen sich wie folgt dar:

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31.03.2011

 

31.03.2012

 

 

 

 

 

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

 

86,3

 

88,4

Finanzverbindlichkeiten/Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten

 

256,2

 

222,0

Erhaltene Garantien

 

29,2

 

2,1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Mio. EUR

Im Geschäftsjahr 2011/12 wurden 873 Leiharbeitskräfte (2010/11: 862) von einem Beteiligungsunternehmen zur Abdeckung von kurzfristigen Personalengpässen beschäftigt.

Die Nichteinbeziehung der nicht konsolidierten Gesellschaften in den Konzernabschluss hat keinen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns.

Vorstand

Die fixen Bezüge des Vorstandes werden entsprechend der österreichischen Rechtslage vom Präsidialausschuss des Aufsichtsrates festgelegt und periodisch einer Überprüfung unterzogen.

Voraussetzung für die Gewährung einer Bonifikation ist das Vorliegen einer aus quantitativen und qualitativen Elementen bestehenden Zielvereinbarung, welche mit dem Präsidialausschuss des Aufsichtsrates abzuschließen ist. Der Maximalbonus ist für Vorstandsmitglieder mit 135 % des Jahresbruttogehalts, für den Vorsitzenden des Vorstandes mit 175 % des Jahresbruttogehalts begrenzt. Bei exakter Erreichung der vereinbarten Zielwerte gebühren für die quantitativen Ziele 60 % des Maximalbonus; bei Erreichen der qualitativen Ziele gebühren 20 % des Maximalbonus. Eine Übererfüllung der Ziele wird proportional bis zur Erreichung des Maximalbonus berücksichtigt. Quantitative Zielgrößen sind das Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit (EBIT) und der „Return on Capital Employed“ (ROCE). Die konkreten Zielgrößen werden periodisch (üblicherweise jeweils für einen Zeitraum von drei Jahren) vom Präsidialausschuss des Aufsichtsrates mit dem Vorstand vereinbart. Ihre Berechnungsbasis ist unabhängig vom jeweiligen Budget bzw. der dreijährigen Mittelfristplanung, d. h. Budgeterfüllung bedeutet nicht Bonuserreichung. Als qualitatives Ziel im Geschäftsjahr 2011/12 wurde – neben der Vorlage eines Konzepts zur Langfriststrategie des voestalpine-Konzerns – eine deutliche, klar quantifizierte Gearing-Reduktion vereinbart.

Die Höhe der vertraglich zugesagten Firmenpension bemisst sich für die Vorstandsmitglieder Dr. Eder, Dipl.-Ing. Hirschmanner, Dipl.-Ing. Mülner, Dipl.-Ing. Mag. Ottel und Mag. Spreitzer nach der Dauer der Dienstzeit. Pro Dienstjahr beträgt die Höhe der jährlichen Pension 1,2 % des letzten Jahresbruttogehalts. Die Pensionsleistung kann jedoch 40 % des letzten Jahresbruttogehalts (ohne variable Bezüge) nicht übersteigen. Für Dipl.-Ing. Rotter und Dipl.-Ing. Dr. Kainersdorfer besteht eine beitragsorientierte Zusage; dabei wird ein Beitrag in Höhe von 15 % des Jahresbruttogehalts (ohne Bonifikation) vom Unternehmen in die Pensionskasse einbezahlt.

Die Vorstandsmitglieder erhalten bei Beendigung des Anstellungsverhältnisses eine Abfertigung in sinngemäßer Anwendung des Angestelltengesetzes.

Für die Mitglieder des Vorstandes (wie auch für alle leitenden Angestellten des Konzerns) und des Aufsichtsrates besteht eine D&O-Versicherung, deren Kosten in Höhe von 0,2 Mio. EUR (2010/11: 0,2 Mio. EUR) von der Gesellschaft getragen werden.

Die Bezüge der Mitglieder des Vorstandes der voestalpine AG setzen sich für die Berichtsperiode wie folgt zusammen:

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Lfd. Bezüge fix

 

Lfd. Bezüge variabel

 

Abfin-
dungen

 

Anteils-
basierte
Vergütungen

 

Summe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Dr. Wolfgang Eder

 

0,8

 

1,0

 

 

 

1,1

 

2,9

Dipl.-Ing. Franz Hirschmanner (bis 31.03.2012)

 

0,6

 

0,6

 

3,5

 

1,1

 

5,8

Dipl.-Ing. Josef Mülner (bis 30.06.2011)

 

0,2

 

0,2

 

1,2

 

0,9

 

2,5

Dipl.-Ing. Dr. Franz Kainersdorfer (ab 01.07.2011)

 

0,3

 

0,4

 

 

 

 

 

0,7

Mag. Dipl.-Ing. Robert Ottel

 

0,6

 

0,6

 

 

 

1,2

 

2,4

Dipl.-Ing. Franz Rotter

 

0,6

 

0,5

 

 

 

 

 

1,1

Mag. Wolfgang Spreitzer (bis 31.03.2012)

 

0,6

 

0,6

 

2,6

 

0,9

 

4,7

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2011/12

 

3,7

 

3,9

 

7,3

 

5,2

 

20,1

2010/11

 

3,7

 

5,1

 

1,3

 

0,0

 

10,1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Mio. EUR

Die laufenden Bezüge des Vorstandes der voestalpine AG sind in der Berichtsperiode gegenüber dem Geschäftsjahr 2010/11 auf Grund eines Rückgangs der variablen Gehaltsbestandteile von insgesamt 8,8 Mio. EUR auf 7,6 Mio. EUR gesunken.

In der Berichtsperiode sind drei Vorstandsmitglieder ausgeschieden. Für Abfertigungszahlungen in sinngemäßer Anwendung des Angestelltengesetzes sowie für die Abgeltung von vorzeitigen Vertragsauflösungen wurden Abfindungen in Höhe von 7,3 Mio. EUR aufgewendet.

Im Rahmen eines fünfjährigen Stock-Option-Programms, welches mit 30. Juni 2011 endete, wurden von allen berechtigten Mitgliedern des Vorstandes sämtliche Optionen im Geschäftsjahr 2011/12 ausgeübt. Die anteilsbasierten Vergütungen führten zu Auszahlungen von insgesamt 5,2 Mio. EUR. Bezüglich der Angaben zu anteilsbasierten Vergütungen (Stock-Option-Programm) wird auf Punkt 27 verwiesen.

Der leistungsorientierte (current service costs) und beitragsorientierte Pensionsaufwand für Vorstandsmitglieder beträgt in der Berichtsperiode 0,3 Mio. EUR (2010/11: 0,3 Mio. EUR).

Zum Bilanzstichtag waren 2,9 Mio. EUR der variablen Bezüge noch nicht ausbezahlt. An Mitglieder des Vorstandes der voestalpine AG wurden keine Vorschüsse oder Kredite gewährt.

Directors’ dealings-Meldungen der Vorstandsmitglieder werden auf der Website der Österreichischen Finanzmarktaufsicht www.fma.gv.at veröffentlicht.

Aufsichtsrat

Gemäß § 15 der Satzung erhalten Aufsichtsratsmitglieder der voestalpine AG als Vergütung für ihre Tätigkeit einen Betrag von einem Promille des Jahresüberschusses gemäß festgestelltem Konzern-Jahresabschluss. Die Aufteilung des Gesamtbetrages erfolgt unter Zugrundelegung eines Aufteilungsschlüssels von 100 % für den Vorsitzenden, 75 % für den stellvertretenden Vorsitzenden und jeweils 50 % für alle anderen Mitglieder, wobei dem Vorsitzenden jedenfalls eine Mindestvergütung von 20,0 Tsd. EUR, dem stellvertretenden Vorsitzenden eine Mindestvergütung von 15,0 Tsd. EUR und allen anderen Mitgliedern des Aufsichtsrates eine Mindestvergütung von 10,0 Tsd. EUR zustehen. Begrenzt ist die Aufsichtsratsvergütung mit dem Vierfachen der genannten Beträge. Zusätzlich erhalten die Mitglieder ein Sitzungsgeld in Höhe von 500 EUR pro Sitzung.

Nach dieser Regelung erhalten die Kapitalvertreter des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2011/12 folgende Vergütungen: Dr. Joachim Lemppenau (Vorsitzender): 80,0 Tsd. EUR (2010/11: 80,0 Tsd. EUR); Dr. Ludwig Scharinger (stellvertretender Vorsitzender): 60,0 Tsd. EUR (2010/11: 60,0 Tsd. EUR); alle übrigen Kapitalvertreter jeweils 40,0 Tsd. EUR (2010/11: 40,0 Tsd. EUR). Die von der Belegschaftsvertretung nominierten Aufsichtsratsmitglieder erhalten keine Aufsichtsratsvergütung.

Die jährliche Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrates und deren Berechnungsweise sind in der Satzung abschließend festgelegt. Sie bedarf damit keiner Beschlussfassung in der Hauptversammlung.

Die Aufsichtsratsvergütungen (inkl. Sitzungsgelder) betragen für das Geschäftsjahr 2011/12 insgesamt 0,4 Mio. EUR (2010/11: 0,4 Mio. EUR). Die Auszahlung der Aufsichtsratsvergütung für das Geschäftsjahr 2011/12 erfolgt spätestens 14 Tage nach der am 4. Juli 2012 stattfindenden Hauptversammlung. An Mitglieder des Aufsichtsrates der voestalpine AG wurden keine Vorschüsse oder Kredite gewährt.

Directors’ dealings-Meldungen der Aufsichtsratsmitglieder werden auf der Website der Österreichischen Finanzmarktaufsicht www.fma.gv.at veröffentlicht.

Die Kanzlei Binder Grösswang Rechtsanwälte GmbH, bei der das Aufsichtsratsmitglied Dr. Michael Kutschera als Partner tätig ist, erbrachte als Rechtsberater der voestalpine AG im Geschäftsjahr 2011/12 Beratungsleistungen für Fragen im Zusammenhang mit dem Gesellschafterausschlussverfahren betreffend die BÖHLER-UDDEHOLM Aktiengesellschaft. Die Abrechnung dieses Mandats erfolgte zu den jeweils geltenden allgemeinen Stundensätzen der Kanzlei Binder Grösswang Rechtsanwälte GmbH. Das Gesamtvolumen der im Geschäftsjahr 2011/12 für die Kanzlei Binder Grösswang Rechtsanwälte GmbH angefallenen Honorare betrug netto 89.791,00 EUR (2010/11: 59.410,84 EUR).

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