B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Allgemeine Informationen

Der Konzernabschluss wird mit Ausnahme von Finanzinstrumenten, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, auf Grundlage der historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten aufgestellt.

Die für den Konzernabschluss geltenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen grundsätzlich den im Vorjahr angewandten Methoden mit nachfolgend aufgelisteten Ausnahmen.

Seit 1. April 2011 werden die beiden Tochterunternehmen voestalpine Rohstoffbeschaffungs GmbH und Importkohle Gesellschaft m.b.H nicht mehr im Rahmen der Steel Division gesteuert und berichtet. Im vorliegenden Konzernabschluss sind diese beiden Gesellschaften dem Geschäftssegment Sonstige zugeordnet. Die Vorjahresvergleichszahlen wurden entsprechend angepasst.

Folgende Änderungen oder Neufassungen von Standards wurden im Geschäftsjahr 2011/12 erstmals angewandt:

(XLS:) Download

Standard

 

Inhalt

 

Inkrafttreten1

 

 

 

 

 

IAS 24 (2009)

 

Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen

 

1. Jänner 2011

IFRS 1 (2010)

 

Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards

 

1. Juli 2010

diverse Standards

 

Verbesserungen zu den IFRS 2010

 

1. Jänner 2011

 

 

 

 

 

1 Die Standards sind für jene Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem Datum des Inkrafttretens beginnen.

Die Änderungen des IAS 24 beinhalten eine Klarstellung der Definition von nahestehenden Unternehmen und Personen. Die neue Definition verstärkt den symmetrischen Ansatz bei der Bestimmung von Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen und stellt die Umstände klar, unter denen Personen und Personen in Schlüsselpositionen die Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen eines Unternehmens beeinflussen. Aus der Erstanwendung der Überarbeitung von IAS 24 ergaben sich mit einer Ausnahme keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss. Kernaktionäre, die auf Grund der Equitykonsolidierung der voestalpine-Anteile einen maßgeblichen Einfluss dokumentieren, werden seit diesem Geschäftsjahr als nahestehende Unternehmen berichtet.

Die erstmalige Anwendung der restlichen im Geschäftsjahr 2011/12 neu anzuwendenden Standards hatte keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss.

Folgende Änderungen oder Neufassungen von Standards sind zum Bilanzstichtag bereits von der EU übernommen, aber für das Geschäftsjahr 2011/12 noch nicht verpflichtend anzuwenden bzw. anwendbar:

(XLS:) Download

Standard

 

Inhalt

 

Inkrafttreten1

 

 

 

 

 

IFRS 7 (2010)

 

Finanzinstrumente: Angaben – Übertragung finanzieller Vermögenswerte

 

1. Juli 2011

 

 

 

 

 

1 Die Standards sind für jene Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem Datum des Inkrafttretens beginnen.

Die angeführten Standards werden nicht vorzeitig angewandt. Es ist nicht zu erwarten, dass die neuen Rechnungslegungsvorschriften einen wesentlichen Einfluss auf den Konzernabschluss haben werden.

Bei der Summierung von gerundeten Beträgen und Prozentangaben können durch Verwendung automatischer Rechenhilfen rundungsbedingte Rechendifferenzen auftreten.

Konsolidierungsmethoden

Währungsumrechnung

Unsicherheiten bei Ermessensbeurteilungen und Annahmen

Ertrags- und Aufwandsrealisierung

Sachanlagen

Leasing

Firmenwerte

Andere immaterielle Vermögenswerte

Impairmenttest von Firmenwerten, anderen immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen

Anteile an assoziierten Unternehmen

Finanzinstrumente

Andere Finanzanlagen

Ertragsteuern

Emissionszertifikate

Vorräte

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Forderungen

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Pensionen und andere Arbeitnehmerverpflichtungen

Sonstige Rückstellungen

Eventualverbindlichkeiten

Verbindlichkeiten

Stock-Option-Programm

Mitarbeiterbeteiligungsprogramm

zum Seitenanfang
Schliessen