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Risikomanagement

Aktives Risikomanagement, so wie es im voestalpine-Konzern verstanden und langjährig angewandt wird, dient sowohl der langfristigen Sicherung des Unternehmensbestandes als auch der Wertsteigerung und stellt somit einen wesentlichen Erfolgsfaktor für die gesamte voestalpine-Gruppe dar. Im Zuge des systematischen Risikomanagementprozesses, welcher mehrfach jährlich und konzernweit einheitlich durchlaufen wird, und im Rahmen Interner Kontrollsysteme, welche ebenfalls integrale Bestandteile der Aufbau- und Ablauforganisation sind, werden wesentliche Risiken systematisch und frühzeitig erfasst, analysiert, bewertet und durch ein permanentes Monitoring überwacht bzw. geeignete risikominimierende Maßnahmen ergriffen.

Das Risikoumfeld des voestalpine-Konzerns blieb in den ersten sechs Monaten des laufenden Geschäftsjahres und auch im Vergleich zu den Vorjahren nahezu unverändert, wesentliche Risikofelder (wie etwa Rohstoffverfügbarkeit und Energieversorgung, Ausfall von kritischen Produktionsanlagen bzw. Ausfall kritischer IT-Systeme, CO2-Thematik, Wissensmanagement oder Risiken des Finanzbereichs) und deren Vorsorgemaßnahmen sind somit weitestgehend ident geblieben. Die wesentlichen Risikofelder und deren risikominimierenden Maßnahmen, welche ausführlich im Geschäftsbericht 2018/19 des voestalpine-Konzerns dargestellt und beschrieben sind (Geschäftsbericht 2018/19, „Bericht über die Risiken des Unternehmens“), haben somit auch zum Halbjahreslagebericht nach wie vor ihre Gültigkeit.

Betreffend der österreichischen Energieabgabenvergütung gab es keine Veränderungen zu den Ausführungen des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2018/19. Es ist festzuhalten, dass das Bundesfinanzgericht ein Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH gerichtet hat (BFG 31.10.2014, RE/5100001/2014). Durch die Novellierung des Energieabgabenvergütungsgesetzes mit dem Budgetbegleitgesetz (BBG) 2011, das für Zeiträume nach dem 31. Dezember 2010 gilt, wurde die Energieabgabenvergütung auf Produktionsbetriebe eingeschränkt. In weiterer Folge wurde dem Europäischen Gerichtshof die Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt, ob in Zusammenhang mit dieser als staatliche Beihilfe anzusehenden Einschränkung gegen Unionsrecht verstoßen wurde, was vom Höchstgericht tatsächlich bejaht wurde (EuGH 21.7.2016, Rs C-493/14, Dilly’s Wellnesshotel GmbH). Damit sind die mit dem BBG 2011 angestrebten Restriktionen nicht rechtswirksam in Kraft getreten und können daher insbesondere auch Dienstleistungsbetriebe die Energieabgabenvergütung für Zeiträume ab 1. Februar 2011 noch nachträglich geltend machen. Das Bundesfinanzgericht hat in seiner Folgeentscheidung ausgesprochen, dass die Einschränkung auf Produktionsbetriebe nicht in Kraft getreten ist. Gegen diese Entscheidung wurde vom Finanzamt Revision beim Verwaltungsgerichtshof eingebracht, der sich im September 2017 (Beschluss vom 14.9.2017, EU 2017/0005 und 0006-1) erneut an den EuGH gewandt hat. Die Schlussanträge des Generalanwaltes wurden am 14. Februar 2019 eingebracht. Bis dato ist nicht bekannt, wann das Urteil zum anhängigen Verfahren vor dem EuGH (C-585/17) verkündet wird. Für den voestalpine-Konzern sind keine nachteiligen Auswirkungen zu erwarten.

Basierend auf den Erkenntnissen aus Wirtschafts- und Finanzkrisen der jüngsten Vergangenheit bzw. deren Auswirkungen auf den voestalpine-Konzern wurden in den vergangenen Jahren zusätzliche – vor allem unternehmerische – Maßnahmen zur Risikominimierung gesetzt, die ebenfalls ausführlich im Geschäftsbericht 2018/19 beschrieben sind und auch im laufenden Geschäftsjahr konsequent weiterverfolgt wurden und werden. In einem nach wie vor schwierigen konjunkturellen Umfeld werden auch etwaige Auswirkungen zur Brexit-Entscheidung von einer Arbeitsgruppe beobachtet. Etwaige Konsequenzen aus (Straf-)Zöllen bzw. globalen Handelskonflikten werden ebenfalls einem laufenden Monitoring unterzogen.

Die zur Abwendung oder Vermeidung identifizierter Gefährdungen gesetzten Maßnahmen zielen auf eine Senkung der potenziellen Schadenshöhe und/oder eine Verringerung der Eintrittswahrscheinlichkeit ab.

Es ist festzuhalten, dass auch zum Halbjahreslagebericht die Risiken und daraus abgeleitete Unsicherheiten im voestalpine-Konzern begrenzt und überschaubar sind und den Fortbestand des Unternehmens nicht gefährden. Es bestehen keine Risiken einer zukünftigen Bestandsgefährdung, auch zum Halbjahresstichtag sind keine derartigen Risiken erkennbar.


Über voestalpine

Die voestalpine ist ein in seinen Geschäftsbereichen weltweit führender Technologiekonzern mit kombinierter Werkstoff- und Verarbeitungskompetenz. Mit ihren qualitativ höchstwertigen Produkt- und Systemlösungen aus Stahl und anderen Metallen zählt sie zu den führenden Partnern der Automobil- und Hausgeräteindustrie sowie der Luftfahrt- und Öl- & Gasindustrie. Die voestalpine ist darüber hinaus Weltmarktführer bei kompletten Bahninfrastruktursystemen sowie bei Werkzeugstahl und Spezialprofilen.

Fakten

50 Länder auf allen fünf Kontinenten
500 Konzerngesellschaften und -standorte
52.000 Mitarbeiter weltweit

Ergebnis GJ 2018/19

€ 13,6 Mrd.

Umsatz

€ 1,6 Mrd.

EBITDA

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